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   OLG Hamm, 26.11.2019 - I-4 U 22/19   

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https://dejure.org/2019,47643
OLG Hamm, 26.11.2019 - I-4 U 22/19 (https://dejure.org/2019,47643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2019 - I-4 U 22/19 (https://dejure.org/2019,47643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2019 - I-4 U 22/19 (https://dejure.org/2019,47643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Garantieerklärung und Verbraucherschutzrechte auf Amazon

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernabsatzvertrag; Information; Garantie; Bestehen; Bedingungen

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 3 Abs. 1
    Vertreib von Taschenmessern im Wege des Online-Handels

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bezüglich Bestehen und Bedingungen von Garantien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Händler haftet für fehlende Garantieangaben, auch wenn diese nur auf einem Hersteller-Infoblatt stehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren auch wenn damit nicht geworben wird - Nachforschungspflicht des Onlinehändlers über Bestehen einer Garantie

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Information über Herstellergarantie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Information über die Existenz einer Garantieerklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Händler muss auch bei bloßer Verlinkung über Inhalt und Umfang einer Garantie informieren

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler müssen über Herstellergarantie informieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht über Herstellergarantie im Onlinehandel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 400
  • MMR 2020, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.08.2016 - 4 U 1/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Garantie ohne nähere Angaben zu deren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2019 - 4 U 22/19
    Es kann dahinstehen, ob der Klägerin gegen die Beklagte ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit der - als Marktverhaltungsregelung iSd § 3a UWG zu qualifizierenden (vgl. hierzu BGH , Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - [Werbung mit Herstellergarantie bei eBay] , Rdnrn. 7 ff.; Senat , Urteil vom 05.04.2011 - 4 U 221/10 - , Rdnr. 34; Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 60) - Bestimmung des § 479 Abs. 1 BGB (vormals § 477 Abs. 1 a.F. BGB) zusteht.

    Der von der Klägerin geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Grundlage aber jedenfalls in § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit der - ebenfalls als Marktverhaltensregelung anzusehenden (vgl. hierzu Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 52) - Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB.

    aa) Die Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB knüpft (allein) an die Existenz einer Garantieerklärung (des Produktverkäufers oder eines Dritten) an (vgl. Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 58).

    Eine besondere werbliche Hervorhebung der Garantie ist weder nach dem Wortlaut der Regelung noch nach ihrem Sinn und Zweck, nämlich der möglichst umfassenden Information des Verbrauchers über das Für und Wider eines Vertragsschlusses (vgl. hierzu Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 57), erforderlich, um den Anwendungsbereich der vorbezeichneten Regelung zu eröffnen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vorzitierten Entscheidung des Senats: Dort hat der Senat lediglich ausgeführt, dass die Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB auch dann gilt, wenn es sich bei den zu beurteilenden Angaben (nur) um bloße Werbung mit einer Garantie handelt ( Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 56); eine Beschränkung des Anwendungsbereiches der Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB auf besondere werbliche Hervorhebungen von Garantien lässt sich den Ausführungen in der genannten Senatsentscheidung nicht entnehmen.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2019 - 4 U 22/19
    Es kann dahinstehen, ob der Klägerin gegen die Beklagte ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit der - als Marktverhaltungsregelung iSd § 3a UWG zu qualifizierenden (vgl. hierzu BGH , Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - [Werbung mit Herstellergarantie bei eBay] , Rdnrn. 7 ff.; Senat , Urteil vom 05.04.2011 - 4 U 221/10 - , Rdnr. 34; Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 60) - Bestimmung des § 479 Abs. 1 BGB (vormals § 477 Abs. 1 a.F. BGB) zusteht.

    Es spricht vieles dafür, dass täterschaftlich nur derjenige gegen diese Vorschrift verstoßen kann, der - sei es nun im eigenen Namen, sei es als Erklärungsvertreter oder sei es als Erklärungsbote (vgl. insoweit BGH , Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - [Werbung mit Herstellergarantie bei eBay] , Rdnr. 13) - selbst eine Garantieerklärung abgibt, d.h. im Falle einer - hier vorliegenden - Erklärung in Textform diese Erklärung entweder selbst formuliert hat oder sich eine von einem Dritten formulierte Erklärung zu eigen gemacht hat.

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 221/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produktes mit einer Herstellergarantie;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2019 - 4 U 22/19
    Es kann dahinstehen, ob der Klägerin gegen die Beklagte ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit der - als Marktverhaltungsregelung iSd § 3a UWG zu qualifizierenden (vgl. hierzu BGH , Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - [Werbung mit Herstellergarantie bei eBay] , Rdnrn. 7 ff.; Senat , Urteil vom 05.04.2011 - 4 U 221/10 - , Rdnr. 34; Senat , Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 60) - Bestimmung des § 479 Abs. 1 BGB (vormals § 477 Abs. 1 a.F. BGB) zusteht.
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 241/19

    Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage stattgegeben (OLG Hamm, WRP 2020, 507).
  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung sowie ihrem Kontext ist jedoch davon auszugehen, dass die Informationspflicht erst dann besteht, wenn der Verkäufer sich durch seine Werbung oder eine sonstige Erwähnung auf die Herstellergarantie bezogen hat (aA LG Bochum, Urteil vom 27. November 2019 - I-15 O 122/19 -, Rn. 27, juris; offen gelassen durch das OLG Hamm, Urteil vom 26. November 2019 - 4 U 22/19, Rn. 30, juris, wonach eine Informationspflicht jedenfalls dann besteht, wenn das Warenangebot einen Hinweis auf das Bestehen einer Garantie enthält).
  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Der Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin hinsichtlich der Werbung der Verfügungsbeklagten mit einer "10-Jahres-Garantie" findet nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19, WRP 2020, 507, Rn. 23 ff., zit. nach juris), von der abzuweichen kein Anlass besteht, seine Grundlage in § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG i. V. m. der als Marktverhaltensregelung anzusehenden Regelung in § 479 Abs. 1 BGB.

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltenen Informationen für seine Entscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Informationen den Verbraucher nicht zu einer anderen Entscheidung veranlassen kann (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19, aaO., Rn. 32, zit. nach juris).

  • LG Bochum, 27.11.2019 - 15 O 122/19

    Informationspflicht über Herstellergarantie

    Die Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB knüpft (allein) an die Existenz einer Garantieerklärung (des Produktverkäufers, des Herstellers oder eines Dritten) an (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 58 und Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19 -).

    Eine besondere werbliche Hervorhebung der Garantie ist weder nach dem Wortlaut der Regelung noch nach ihrem Sinn und Zweck, nämlich der möglichst umfassenden Information des Verbrauchers über das Für und Wider eines Vertragsschlusses (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2016 - 4 U 1/16 - , Rdnr. 5 und Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19 -) erforderlich, um den Anwendungsbereich der vorbezeichneten Regelung zu eröffnen.

    Nach Auffassung der Kammer (vom OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19 - ausdrücklich offengelassen) verpflichtet § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB den Verkäufer einer Ware, aktiv nach dem Bestehen von (Hersteller-)Garantien für die angebotene Ware zu forschen, um seine Kunden sodann näher über diese Garantien informieren zu können.

    Soweit ersichtlich verhalten sich zur Frage der Nachforschungspflicht bzgl. Herstellergarantien neben dem vorgenannten Urteil des OLG Hamm vom 26.11.2019 - 4 U 22/19 -, welches die Frage im dortigen Entscheidungsfall offenlassen konnte, lediglich das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.04.2019 - 13 O 21/19 -, welches eine Nachforschungspflicht annimmt, und das Urteil des Landgerichts Hannover vom 23.09.2019, - 18 O 33/19 -, welches eine solche ablehnt.

    Zur Bestimmung der inhaltlichen Reichweite der Informationspflicht aus § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB kann auf den Regelungsgehalt des § 479 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden (OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19).

    Die Vorabinformationen sollen den Verbraucher in die Lage versetzen, das Für und Wider des Vertrags abzuwägen, um sodann eine überlegte Entscheidung zu treffen (OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2016 - I-4 U 1/16 -, Rn. 57, juris und 26.11.2019, - 4 U 22/19 -).

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19

    Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Hamm, WRP 2020, 507).
  • KG, 26.09.2019 - 4 U 51/19

    Rechte von Käufern eines Diesel-Pkw mit einer sog. Abschalteinrichtung

    4) Kammergericht, Az. 4 U 22/19, (terminiert auf 13:00 Uhr), Landgericht Berlin, Urteil vom 08. Januar 2019, Az. 26 O 195/17.
  • KG, 12.11.2019 - 4 U 9/19

    Rechte von Käufern eines Diesel-Pkw mit einer sog. Abschalteinrichtung

    4) Kammergericht, Az. 4 U 22/19, (terminiert auf 13:00 Uhr), Landgericht Berlin, Urteil vom 08. Januar 2019, Az. 26 O 195/17.
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 68/23

    Herstellergarantie, vorvertragliche Informationspflicht,

    So hatte der erkennende Senat in seiner in WRP 2020, 507 abgedruckten Entscheidung vom 26.11.2019 - 4 U 22/19 - noch die Auffassung vertreten, der geltend gemachte Unterlassungsanspruch finde seine Grundlage jedenfalls in § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG i. V. m. der als Marktverhaltensregelung anzusehenden Regelung in § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB.
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