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   OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - I-4 U 238/02   

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OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - I-4 U 238/02 (https://dejure.org/2003,7399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2003 - I-4 U 238/02 (https://dejure.org/2003,7399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2003 - I-4 U 238/02 (https://dejure.org/2003,7399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sturz eines Fußgängers wegen fehlerhafter Pflasterung; Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Mitverschulden; Mitursächlichkeit körperlicher Vorschäden; Haftungsausfüllende Kausalität; Billigkeitserwägungen bei Schmerzensgeldbemessung; Anspruch ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 247; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 249; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 843; ; BGB § 843 Abs. 1, 2. Alternative; ; BGB § 847; ; ZPO § 287; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsumfang bei Unfall eines Passanten im Dunkeln wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht- Anspruchsmindernde Berücksichtigung konstitutioneller Schwächen des Verletzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Nach der Rechtsprechung haftet der Schädiger grundsätzlich für alle kausalen Folgen der Schädigungshandlung in vollem Umfang, auch wenn diese auf einem Zusammenwirken mit anderen Ursachen wie körperlichen Vorschäden oder einer konstitutiven psychischen Schwäche des Verletzten beruhen (BGH VersR 1993, 55 unter III; BGHZ 20, 137, 139; NJW 1996, 2425, 2426; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. Rdnr. 67 Vorb vor § 249).

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGHZ 20, 137, 139; NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).

    Die Haftung könnte nur dann entfallen oder zeitlich begrenzt sein, wenn der durch den Unfall ausgelöste Schaden aufgrund der Vorschäden auch ohne den Unfall früher oder später eingetreten wäre (vgl. zur Berücksichtigung von Reserveursachen BGH VersR 1985, 60; NJW 1996, 2425, 2426).

    Allerdings kann die Mitwirkung konstitioneller Schwächen des Verletzten bei der Entstehung eines Schadens im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung, bei der Billigkeitserwägungen eine Rolle spielen, anspruchsmindernd berücksichtigt werden (BGH NJW 1997, 455, 456; NJW 1996, 2425, 2426; VersR 1991, 704, 705 a.E.; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. Kapitel 7 Rdnr. 45).

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit nach dem strengeren Beweismaß des § 286 ZPO, die medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien standhält, darf nicht verlangt werden (BGH VersR 1993, 55 unter II m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung haftet der Schädiger grundsätzlich für alle kausalen Folgen der Schädigungshandlung in vollem Umfang, auch wenn diese auf einem Zusammenwirken mit anderen Ursachen wie körperlichen Vorschäden oder einer konstitutiven psychischen Schwäche des Verletzten beruhen (BGH VersR 1993, 55 unter III; BGHZ 20, 137, 139; NJW 1996, 2425, 2426; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. Rdnr. 67 Vorb vor § 249).

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Nach der Rechtsprechung haftet der Schädiger grundsätzlich für alle kausalen Folgen der Schädigungshandlung in vollem Umfang, auch wenn diese auf einem Zusammenwirken mit anderen Ursachen wie körperlichen Vorschäden oder einer konstitutiven psychischen Schwäche des Verletzten beruhen (BGH VersR 1993, 55 unter III; BGHZ 20, 137, 139; NJW 1996, 2425, 2426; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. Rdnr. 67 Vorb vor § 249).

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGHZ 20, 137, 139; NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Hat der vorübergehend Geschädigte keine Hilfskraft eingestellt, sondern den Mehrbedarf im Haushalt anderweitig, etwa durch überobligationsmäßigen Einsatz seiner Angehörigen, aufgefangen, so wird die Zubilligung eines abstrakt berechneten Schadensersatzanspruchs überwiegend nur beim Ausfall eines Ehegatten bzw. Familienangehörigen diskutiert, der seinen Unterhaltsbeitrag durch Leistungen im Haushalt erbringt und daran durch den erlittenen Unfall gehindert ist (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 42 vor § 249 unter Hinweis auf BGHZ 38, 55; BGH GrZS Z 50, 304; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl. Rdnr. 1611, 1824, 1828; Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 20. Aufl., Rdnr. D 143, D 153; Geigel, der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. Kapitel 4 Rdnr. 170).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Die Haftung könnte nur dann entfallen oder zeitlich begrenzt sein, wenn der durch den Unfall ausgelöste Schaden aufgrund der Vorschäden auch ohne den Unfall früher oder später eingetreten wäre (vgl. zur Berücksichtigung von Reserveursachen BGH VersR 1985, 60; NJW 1996, 2425, 2426).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Allerdings kann die Mitwirkung konstitioneller Schwächen des Verletzten bei der Entstehung eines Schadens im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung, bei der Billigkeitserwägungen eine Rolle spielen, anspruchsmindernd berücksichtigt werden (BGH NJW 1997, 455, 456; NJW 1996, 2425, 2426; VersR 1991, 704, 705 a.E.; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. Kapitel 7 Rdnr. 45).
  • BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96

    Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Erforderlich ist daher, dass der Geschädigte den verkehrsunsicheren Zustand des Gehwegs hätte erkennen oder mit ihm hätte rechnen müssen (BGH VersR 1997, 840).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Allerdings kann die Mitwirkung konstitioneller Schwächen des Verletzten bei der Entstehung eines Schadens im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung, bei der Billigkeitserwägungen eine Rolle spielen, anspruchsmindernd berücksichtigt werden (BGH NJW 1997, 455, 456; NJW 1996, 2425, 2426; VersR 1991, 704, 705 a.E.; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. Kapitel 7 Rdnr. 45).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Der BGH hat eine fiktive Berechnung des Haushaltsführungsschadens bei einem Alleinstehenden bislang soweit ersichtlich lediglich in einem Fall angenommen, in dem es um dauerhaft vermehrte Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1, 2. Alternative BGB ging (VersR 1992, 618 unter II. 1).
  • BGH, 04.10.1963 - VI ZR 178/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 238/02
    Ein Fußgänger ist grundsätzlich gehalten, auf den Weg zu achten und Gefahrenstellen auszuweichen (vgl. BGH VersR 1964, 62, 63).
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