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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.05.2005 - 4 U 221/04 - 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8062
OLG Saarbrücken, 31.05.2005 - 4 U 221/04 - 24/05 (https://dejure.org/2005,8062)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.05.2005 - 4 U 221/04 - 24/05 (https://dejure.org/2005,8062)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 4 U 221/04 - 24/05 (https://dejure.org/2005,8062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schmerzensgeld für Trümmerfraktur des LWK 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Bemessung des Schmerzensgeldes bei Frakturen von Wirbelkörpern; Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen als wesentlichen Kriterien bei der Bemessung der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Bemessung des Schmerzensgeldes bei Frakturen von Wirbelkörpern; Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen als wesentlichen Kriterien bei der Bemessung der ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 (a.F.)
    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von 50 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2005 - 4 U 221/04
    Mit diesem Schmerzensgeld werden dabei zwei Ziele verfolgt, nämlich dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden zu bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (Ausgleichsfunktion), und zugleich dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (vgl. BGHZ 18, 149 (154 ff); Geigel-Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, Kap. 7, Rdnr. 35; Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeld Beträge (ADAC Schmerzensgeldtabelle), 22. Auflage, S. 10 f; Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 4. Auflage, S. 5).

    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien (vgl. BGHZ 18, 149 (154); Slizyk, aaO., S. 7).

  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 12 U 7/98

    kaum zu überbietende Arroganz von Haftpflichtversicherern - § 847 BGB (seit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2005 - 4 U 221/04
    Bei Frakturen von Wirbelkörpern, die mit Operationen, langen Krankenhausaufenthalten sowie dauerhaften, mit denen des Klägers vergleichbaren Folgebeeinträchtigungen verbunden sind, werden von der Rechtsprechung bei voller Haftung regelmäßig Beträge zwischen 10.000,-- EUR und 25.000,-- EUR zugesprochen (vgl. OLG Frankfurt, NVersZ 1999, 144; Hacks/Ring/Böhm, aaO., Rdnr. 2430, 2460, 2478, 2486, 2492; Slizyk, aaO., Rdnr. 1318, 253, 1634, 2199, 2032, 2107, 2098, S. 318 f).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2005 - 4 U 221/04
    Bei der Schmerzensgeldbemessung darf dabei nicht schematisch vorgegangen werden, sondern es ist eine wertende Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls vorzunehmen, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, jedoch nicht zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe führen (vgl. BGH, VersR 1976, 967; VersR 1986, 59; Slizyk, aaO., S. 7; Geigel-Pardey, aaO., Kap. 7, Rdnr. 54).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2005 - 4 U 221/04
    Bei der Schmerzensgeldbemessung darf dabei nicht schematisch vorgegangen werden, sondern es ist eine wertende Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls vorzunehmen, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, jedoch nicht zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe führen (vgl. BGH, VersR 1976, 967; VersR 1986, 59; Slizyk, aaO., S. 7; Geigel-Pardey, aaO., Kap. 7, Rdnr. 54).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

    Der Senat orientiert sich dabei an den Entscheidungen des KG Berlin (Beschluss vom 15. Januar 2015 - 29 U 18/14 -, juris, Lendenwirbelfraktur: 10.000,- ?), OLG Düsseldorf (Urteil vom 20. August 2007 - 1 U 172/06 -, juris, LWK-1-Vorderkantenfraktur: 8.000,- ?; Urteil vom 29. Juni 2001 - 22 U 204/00 -, juris, Deckplattenfraktur eines Lendenwirbels: 15.000,- DM), OLG Hamm (Urteil vom 22. September 2009 - 9 U 11/09 -, juris, Lendenwirbelkörperfraktur: 20.000,- ?; Urteil vom 24. September 2012 - 6 U 16/12 -, juris, Lendenwirbelsäulenverletzung: 8.000,- ?), OLG Saarbrücken (Urteil vom 31. Mai 2005 - 4 U 221/04 -, juris, Trümmerfraktur LWK 5: 12.500,- ? bei hälftiger Mithaftung), OLG Naumburg (Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 U 44/13 -, juris, Fraktur mehrerer Brustwirbelkörper: 18.500,- ?) und OLG Köln (Urteil vom 9. Januar 2008 - 11 U 40/07 -, juris, Brustwirbelkörperfraktur: 24.000,- ?).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 4 U 195/18

    Schmerzensgeld für Verletzungen infolge Kletterunfalls

    Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 31. Mai 2005 - 4 U 221/04 - 24/05 - (juris) einem Geschädigten unter Berücksichtigung einer hälftigen Mithaft 12.500 EUR zugesprochen, ist also von einem Betrag von 25.000 EUR ausgegangen (Alter von 30 Jahren im Unfallzeitpunkt, Trümmerfraktur des LWK 5 mit kompletter Verlegung des Spinalkanals; insgesamt 38 Tage stationärer Aufenthalt; Revision des Spinalkanals mit Dekompression und Spondylodese L 3 - S 1; nach Entlassung waren noch Fußheberparese Grad III und eine Großzehen- und Zehenheberparese Grad II vorhanden; 3 Monate Korsett und Gehstützen; 3 Monate und 9 Tage arbeitsunfähig; 5. Lendenwirbelkörper unfallbedingt in seiner Höhe gegenüber dem 4. Lendenwirbelkörper um ca. 1/7 erniedrigt; Zwischenwirbelräume zum 4. Lendenwirbelkörper und zum Kreuzbein allseits verschmälert; aktive Beweglichkeit des linken oberen und unteren Sprunggelenks sowie der Zehengelenke dauerhaft eingeschränkt; zwischenzeitlich hinkendes Gangbild; dauerhafte Gesamt-MdE von 30 %).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 89/22

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur eines Lendenwirbels, einer

    Zu nennen seien hier OLG Stuttgart, Urteil vom 31.05.2005 - 4 U 221/04 - Kammergericht, Urteil vom 24.09.2001 - 12 U 1900/00 - OLG Hamm, Urteil vom 08.01.1996 - 6 U 146/05 - Urteil vom 20.03.2012 - 21 U 144/09 - OLG Nürnberg, Urteil vom 25, 10.1995 - 4 U 2464/95 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.05.1992 - 14 U 86/89.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16258
OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05 (https://dejure.org/2005,16258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2005 - 4 U 24/05 (https://dejure.org/2005,16258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2005 - 4 U 24/05 (https://dejure.org/2005,16258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 2; ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 7; UWG § 8
    Wettbewerbswidriges Angebot kostenpflichtiger Mehrwertdienste über des Telefon

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05
    Unter Ergänzung und Vertiefung seines erstinstanzlichen Vortrages ist der Kläger der Ansicht, daß die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. Februar 2004 (WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. Februar 2004 (WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 6 W 55/03
    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05
    Schon das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 13. August 2003 (6 W 55/03, Bl. 5 ff d.A.), das in dem vorangehenden einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien ergangen ist, festgestellt, daß es bei dem Anruf um einen kostenpflichtigen Eintrag in der Suchmaschine der Beklagten ging, während der bestehende Eintrag kostenlos war.
  • OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 165/01

    UWG -Recht: telefonische Akquisition gewerblicher Kunden durch den Herausgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05
    Diese Entscheidung läßt sich nicht verallgemeinern (Fezer, UWG § 7 Rz. 70 a.E.; Harte/ Henning UWG § 7 Rz. 145; a.A. wohl Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 7 Rz. 63; vgl. auch die Vorentscheidung zum Urteil des Bundesgerichtshofes: OLG Köln GRUR-RR 2002, 237).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08

    Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter

    Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24/05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschineneintrag).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10

    Unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG

    Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzel­ falls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24/05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschi­ neneintrag).
  • LG Essen, 04.09.2006 - 45 O 85/06

    Unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG

    Der Verfügungskläger nimmt u.a. Bezug auf das Urteil des OLG Hamm vom 14.04.05, 4 U 24/05.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05 - 73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34058
OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05 - 73 (https://dejure.org/2006,34058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.03.2006 - 4 U 24/05 - 73 (https://dejure.org/2006,34058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. März 2006 - 4 U 24/05 - 73 (https://dejure.org/2006,34058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Dies ist ein Vergleich, bei dem der auf einen Anspruch verzichtende Berechtigte das Risiko übernimmt, dass die für die Berechnung der Kapitalabfindung maßgeblichen Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhen, insbesondere bezüglich des Auftretens von nicht vorhersehbaren Spätfolgen (vgl. BGH, NJW 1984, 115; Palandt-Sprau, aaO., § 779 BGB, Rdnr. 12).

    Denn es gehört gerade zu dem von ihm in dem Abfindungsvergleich übernommenen Risiko, dass sich die der Bemessung der von der Beklagten zu 2) gezahlten Entschädigungssumme zugrunde liegenden Tatsachen ändern (vgl. BGH, VersR 1961, 382 (383); BGH, NJW 1984, 115).

    Das so gefundene Ergebnis kann deshalb nachträglich nicht mehr in Frage gestellt werden, wenn eine der Vergleichsparteien auf Grund künftiger, nicht voraussehbarer Entwicklungen feststellt, dass ihre Beurteilungen und die Einschätzung der möglichen künftigen Änderungen nicht zutreffend waren (vgl. BGH, NJW 1984, 115).

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 195/83

    Umfang eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Nur dort, wo über seinen Inhalt Zweifel möglich sind, dürfen Tatbestand, Entscheidungsgründe und das zugrunde liegende Parteivorbringen zur Ermittlung dessen, worüber rechtskräftig entschieden worden ist, herangezogen werden (vgl. BGHZ 34, 337 (339); 36, 365 (367); BGH, NJW 1979, 1046 (1047); BGH, NJW 1985, 2022).

    Die Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz bei Gesundheitsschäden umfasst mangels einer besonderen Einschränkung stets auch den Ersatz immaterieller Schäden (vgl. RG, Recht 1914, Nr. 2452; RG, HRR 1932, Nr. 122; BGH, LM § 847 BGB Nr. 3; BGH, NJW 1985, 2022).

    Lediglich dann, wenn die Urteilsformel einer Auslegung zugänglich ist und sich auf Grund von Tatbestand, Entscheidungsgründen und/oder Parteivorbringen eine eindeutige Einschränkung auf materielle Schäden ergibt, ist dies anders zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1985, 2022; OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.09.2000 - 4 U 214/99, JURIS-Dokument, Rdnr. 2; Geigel-Kolb, aaO., 39. Kap., Rdnr. 23).

  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 3 U 232/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Hinsichtlich des Sachverhalts und des Parteivortrages im Einzelnen sowie des Ergebnisses der erstinstanzlichen Beweisaufnahme wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 12.07.2004 (Bl. 82 d. A.), vom 18.10.2004 (Bl. 104 d. A.) und des Senats vom 31.01.2006 (Bl. 172 d. A.) sowie auf das Urteil des Landgerichts vom 29.11.2004 (Bl. 113 d. A.) und die Beiakten 12 O 1525/90 des Landgerichts Saarbrücken (3 U 232/93 - 44 - des Saarländischen Oberlandesgerichts) Bezug genommen.

    Im vorliegenden Fall kommt es daher nicht darauf an, ob die von dem Kläger geltend gemachten Verschlimmerungen der Spätfolgen seines Unfalls zum Zeitpunkt der Abfindungserklärung im Jahre 1989 vorhersehbar waren oder nicht, wobei sich aus einem von dem Kläger selbst mit seiner Klageschrift im Vorprozess vorgelegten ärztlichen Gutachten vom 09.11.1988 (Bl. 8 ff (9) der BA 12 O 1525/90 = 3 U 232/93 - 44 -) ergibt, dass bereits vor dem 23.01.1989 mit einer Versteifung des rechten Handgelenks mit Sicherheit zu rechnen war.

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Da es sich um eine negative Tatsache, nämlich die Nichtzahlung innerhalb der Frist handelt, trifft die Beklagten dagegen allenfalls eine sekundäre Behauptungslast bzw. Erstdarlegungslast, den Zeitpunkt des Zugangs der Vereinbarung sowie denjenigen der Überweisung zu bezeichnen, wobei es dann Sache des Klägers ist, beides zu widerlegen (vgl. für das Bereicherungsrecht: BGH, NJW 1999, 2887).
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Denn es gehört gerade zu dem von ihm in dem Abfindungsvergleich übernommenen Risiko, dass sich die der Bemessung der von der Beklagten zu 2) gezahlten Entschädigungssumme zugrunde liegenden Tatsachen ändern (vgl. BGH, VersR 1961, 382 (383); BGH, NJW 1984, 115).
  • BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64

    Darlegungs- und Beweislast beim Behauptung einer auflösenden Bedingung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Für deren Eintritt trägt jedoch derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft (vgl. BGH, MDR 1966, 571; Palandt-Heinrichs, aaO., Einf. v. § 158 BGB, Rdnr. 14), vorliegend also der Kläger.
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Nur dort, wo über seinen Inhalt Zweifel möglich sind, dürfen Tatbestand, Entscheidungsgründe und das zugrunde liegende Parteivorbringen zur Ermittlung dessen, worüber rechtskräftig entschieden worden ist, herangezogen werden (vgl. BGHZ 34, 337 (339); 36, 365 (367); BGH, NJW 1979, 1046 (1047); BGH, NJW 1985, 2022).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Es fehlt dagegen jeglicher auch nur andeutungsweise erfolgter Hinweis darauf, dass durch die körperlichen Beeinträchtigungen auch die Lebensqualität und das Wohlbefinden des Klägers beeinträchtigt werden und daher auch mit weiteren immateriellen Schäden zu rechnen sei, was aber Voraussetzung für die Darlegung eines entsprechenden Feststellungsanspruchs ist (vgl. BGH, NJW 1998, 160).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 192/84

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    d) Obgleich es sich um eine von der Beklagten zu 2) vorformulierte und einseitig gestellte Regelung, also um Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB (= § 1 Abs. 1 AGBG) handelt, stehen § 305c Abs. 1 BGB (= § 3 AGBG) sowie § 307 Abs. 1 BGB (= § 9 Abs. 1 AGBG) ihrer Wirksamkeit nicht entgegen, da sich der Verzicht des Klägers auf weitergehende Ansprüche nur auf den Versicherer, den Versicherungsnehmer und eventuelle weitere Gesamtschuldner erstreckt, nicht jedoch auf beliebige weitere Dritte und dies weder eine überraschende noch eine unangemessen benachteiligende Klausel ist (vgl. BGH, NJW 1985, 970; BGH, VersR 1986, 467; OLG Frankfurt/M., VersR 2003, 204; LG Heidelberg, VersR 1995, 575; LG Koblenz, VersR 1995, 577; Geigel-Kolb, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 40. Kap., Rdnr. 42 u. 55).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2000 - 4 U 214/99

    Zulässigkeit negativer Feststellungsklage - kein Ersatzanspruch für bestimmte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Lediglich dann, wenn die Urteilsformel einer Auslegung zugänglich ist und sich auf Grund von Tatbestand, Entscheidungsgründen und/oder Parteivorbringen eine eindeutige Einschränkung auf materielle Schäden ergibt, ist dies anders zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1985, 2022; OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.09.2000 - 4 U 214/99, JURIS-Dokument, Rdnr. 2; Geigel-Kolb, aaO., 39. Kap., Rdnr. 23).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 95/83

    Wirksamkeit einer von einem Haftpflichtversicherer in Allgemeinen

  • OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01

    Zivilrecht, Sonstiges Zivilrecht

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 199/77

    Entscheidung über Haftungsbeschränkungen im Rahmen einer Direktklage

  • LG Heidelberg, 02.09.1994 - 2 O 168/94

    Wirksamer Vergleich trotz nachträglich günstigerer Regulierungspraxis

  • LG Koblenz, 03.03.1994 - 1 O 208/93

    Verzicht auf Amtshaftungsansprüche im Vergleich mit Haftpflichtversicherer

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