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OLG Düsseldorf, 12.07.1983 - 4 U 247/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB § 4 Abs. 3 c
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 1035
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 03.02.2014 - 10 U 1268/13
Wohngebäudeversicherung - Wann liegt ein Erdrutsch vor?
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 1983 (VersR 1985, 1035), in der die Begriffe Erdrutsch und Erdsenkung definiert werden, und der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Juni 2007 (r+s 2007, 329), die sich mit der Erdsenkung, Überschwemmung und dem Rückstau als Versicherungsfälle befasst. - LG Bamberg, 18.03.2021 - 41 O 301/20
Begriff des "Erdrutsches" in den AVB einer Wohngebäudeversicherung
Denn der Begriff des Erdrutsches meint einen Vorgang, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht, wobei ein nur allmähliches Lösen und Verlagern von Bodenbestandteilen - sei deren Zahl auch sehr groß - nicht genügt; erst wenn diese ihrer Art nach langsam wirkenden Vorgänge (Gesteinsverwitterungen, Unterspülungen usw.) dazu führen, das sich ganze Teile lösen und ihrerseits in Bewegung übergehen, ist der Tatbetand des Erdrutsches erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1983, Az. 4 U 247/82, r + s 1986, 14).