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   OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95   

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OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/2004,6976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.10.2004 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/2004,6976)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/2004,6976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung psychischer Dauerfolgen bei der Schmerzensgeldbemessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Umfang eines Schadensersatzanspruchs bzw. Schmerzensgeldanspruchs; Kausaler Zusammenhang zwischen einem Verdienstausfallschaden und dem Unfall; Unterbrechung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich nicht nur auf physische, sondern auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses erstreckt (BGH vom 16.3.2004, VI ZR 138/03 = MDR 2004, 1058; BGHZ 132, 341, je m.w.Nw.).Voraussetzung ist, dass die haftungsbegründende Primärverletzung keine "Bagatelle" ist, sondern selbst Krankheitswert besitzt, also eine Gesundheitsbeschädigung i.S.d. § 823 BGB darstellt (BGHZ 132, 341, 344; vgl. auch Müller, VersR 2003, 137 ff.).

    Darauf, ob es sich bei der Reaktion der Klägerin um eine unangemessene Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens handelt, weil aus medizinischer Sicht die Folgen des HWS-Schleudertraumas "eigentlich" nach sechs Monaten hätten ausgeheilt sein müssen, kommt es nicht an, weil das Risiko einer besonderen Schadensanlage den Schädiger trifft (BGH MDR 2004, 1058; BGHZ 137, 142,145; BGHZ 132, 341: In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof sogar ein HWS-Schleudertrauma mit einer vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit von lediglich fünf Tagen für ausreichend angesehen, um die Einstandspflicht für psychische Folgeschäden zu bejahen.).

    In diesem Fall wäre der Unfall nicht Ursache, sondern lediglich Auslöser der Neurose gewesen; es hätte sich hierdurch nur das allgemeine Lebensrisiko der Klägerin verwirklicht, für das der Schädiger nicht einzustehen hätte (vgl.BGHZ 132, 341, 346f., BGH VersR 1979, 718,719; Burmann/Heß, zfs 2004, 348; Staudinger-Schiemann (1998), § 249 BGB Rdnr. 40).

    Ausweislich der S. 3 der Klageschrift begehrte die Klägerin "ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM", ohne Einschränkung dahingehend, dass es sich dabei - wie etwa in der Entscheidung BGHZ 132, 341 - um eine vorgestellte Größenordnung oder um einen Mindestbetrag handeln solle.

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich nicht nur auf physische, sondern auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses erstreckt (BGH vom 16.3.2004, VI ZR 138/03 = MDR 2004, 1058; BGHZ 132, 341, je m.w.Nw.).Voraussetzung ist, dass die haftungsbegründende Primärverletzung keine "Bagatelle" ist, sondern selbst Krankheitswert besitzt, also eine Gesundheitsbeschädigung i.S.d. § 823 BGB darstellt (BGHZ 132, 341, 344; vgl. auch Müller, VersR 2003, 137 ff.).

    Darauf, ob es sich bei der Reaktion der Klägerin um eine unangemessene Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens handelt, weil aus medizinischer Sicht die Folgen des HWS-Schleudertraumas "eigentlich" nach sechs Monaten hätten ausgeheilt sein müssen, kommt es nicht an, weil das Risiko einer besonderen Schadensanlage den Schädiger trifft (BGH MDR 2004, 1058; BGHZ 137, 142,145; BGHZ 132, 341: In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof sogar ein HWS-Schleudertrauma mit einer vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit von lediglich fünf Tagen für ausreichend angesehen, um die Einstandspflicht für psychische Folgeschäden zu bejahen.).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95
    Darauf, ob es sich bei der Reaktion der Klägerin um eine unangemessene Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens handelt, weil aus medizinischer Sicht die Folgen des HWS-Schleudertraumas "eigentlich" nach sechs Monaten hätten ausgeheilt sein müssen, kommt es nicht an, weil das Risiko einer besonderen Schadensanlage den Schädiger trifft (BGH MDR 2004, 1058; BGHZ 137, 142,145; BGHZ 132, 341: In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof sogar ein HWS-Schleudertrauma mit einer vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit von lediglich fünf Tagen für ausreichend angesehen, um die Einstandspflicht für psychische Folgeschäden zu bejahen.).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95
    Angesichts dessen, dass sich der Gesundheitszustand der Klägerin während der dreizehnjährigen Dauer dieses Verfahrens immer wieder verschlechtert hat, erscheint aber eine Zukunftsprognose hier mit so vielen Unsicherheitsfaktoren belastet, dass ein rechtliches Interesse der Klägerin an einer entsprechenden Feststellung zu bejahen ist (vgl. BGH VersR 2001, 876).
  • KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00

    Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95
    Das erkennende Gericht sieht sich - insoweit anders als etwa das Kammergericht in der Entscheidung vom 22.4.2002, NZV 2003, 328, 329 - nicht dadurch an der Berücksichtigung einer psychischen Erkrankung gehindert, dass die Klägerin sich nicht selbst auf eine solche beruft.
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 4 U 26/95
    In diesem Fall wäre der Unfall nicht Ursache, sondern lediglich Auslöser der Neurose gewesen; es hätte sich hierdurch nur das allgemeine Lebensrisiko der Klägerin verwirklicht, für das der Schädiger nicht einzustehen hätte (vgl.BGHZ 132, 341, 346f., BGH VersR 1979, 718,719; Burmann/Heß, zfs 2004, 348; Staudinger-Schiemann (1998), § 249 BGB Rdnr. 40).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des

    Der Senat hat sich dabei insbesondere an der veröffentlichten Kasuistik orientiert (OLG Hamm, NZV 2002, 36: chronischer psychophysischer Erschöpfungszustand; psychosomatische Beschwerden; 5.000 EUR; OLG Frankfurt, Urt. v. 1.10.2004 - 4 U 26/95: massive psychische Beeinträchtigung; 7.225 EUR; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.4.2004 - 12 U 3/03: 9 Jahre Leiden unter somatoformen Beschwerden, 7.500 EUR; LG Bonn, Urt. v. 4.3.2008 - 3 O 334/06: schwere Traumatisierung; Panikattacken, 8.000 EUR; OLG Schleswig, SVR 2004, 66: jahrelange somatoforme Schmerzstörung; Prädisposition, 10.000 EUR; OLG Brandenburg, Urt. v. 5.5.2009 - 5 U 177/08: chronisches Schmerzsyndrom; jahrelang berufsunfähig, 12.000 EUR).
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    • es sich bei der in Deutschland von Claus Frenz Claussen begründeten Neurootologie (vgl. ders., DAR 2001, 337-343) nicht um eine anerkannte medizinische Fachdisziplin handelt (OVG Münster Urt. v. 11.07.2002 - 6 A 4067/92 [Juris]; OLG Hamm NZV 2003, 2602 m. abl. Anm. Forster NZV 2004, 314; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach der Leitlinie "Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 und tw.
  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Anm. Forster NZV 2004, 314; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und Urt. v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 546 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach den "Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie [3. Aufl. 2005] gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. wohl OLG Celle VersR 2002, 1300 ff. ohne nähere Begründung und tw.
  • OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte

    Anm. Forster NZV 2004, 314 [OLG Hamm 25.02.2003 - 27 U 211/01] ; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [[...]]; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 [OLG Celle 02.11.2000 - 14 U 277/99] und tw.
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Angesichts der erstinstanzlichen Prozessführung der Klägerin, die unter keinen Umständen "in die psychische Ecke gestellt werden" wollte, war kein Prozesssachverhalt gegeben, bei dem das befasste Eingangsgericht davon hätte ausgehen müssen, die Klägerin mache sich anderweitige Krankheitsverläufe infolge des Unfallgeschehens hilfsweise zu Eigen (vgl. zu solchen Konstellationen OLG Frankfurt, OLGR 2005, 746 oder OLG Celle, SVR 2011, 215).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.05.1995 - 4 U 26/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14929
OLG Hamburg, 31.05.1995 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/1995,14929)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.1995 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/1995,14929)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/1995,14929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformerfordernis; Rechtswirkungen einer mit dem Aufdruck "Kopie" versehenen Urkunde; Rückgabe einer von mehreren Bürgschaftsurkunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kopie wird original unterschrieben: Wirksame Bürgschaft? (IBR 1997, 506)

Papierfundstellen

  • WM 1996, 523
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 12.07.2013 - 2 U 117/12

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer Bank durch Aushändigung der

    Auch wenn nach dem Text der Bürgerschaftsurkunde die Bürgschaft mit Rückgabe der Urkunde erlischt, kommt die Bürgenhaftung nicht durch bloße Aushändigung der Bürgschaftsurkunde, sondern durch Erlassvertrag in Wegfall (OLG Hamburg WM 1996, 523, 525; OLG München OLGR 2002, 151f).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 4 U 26/95   

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https://dejure.org/1996,8194
OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/1996,8194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.1996 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/1996,8194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 1996 - 4 U 26/95 (https://dejure.org/1996,8194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbruchdiebstahl; Haus; Grob fahrlässige Herbeiführung; Nachmittag

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1119
  • VersR 1996, 1534
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der

    Ähnlich weiter gehend lässt es etwa auch das OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1119 zu, dass der Versicherungsnehmer sein Haus am helllichten Tage für nur kurze Zeit wegen einer Besorgung in der Nähe (dort: Kauf einer Vase in einem Laden in der Nähe) verlässt (vgl. auch ohne besondere Zeitangabe LG Hamburg, VersR 1984, 752 "bei vorübergehendem kurzfristigen Verlassen der Wohnung").
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