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   OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 4 U 269/11   

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https://dejure.org/2012,11413
OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 4 U 269/11 (https://dejure.org/2012,11413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2012 - 4 U 269/11 (https://dejure.org/2012,11413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2012 - 4 U 269/11 (https://dejure.org/2012,11413)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 BGB, § 126 BGB, § 127 BGB, § 185 BGB, § 13 VOB/B
    Zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach VOB/B und zur Frage, wann die Verjährungseinrede rechtsmissbräuchlich sein kann

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eine einfache E-Mail genügt nicht für die Verjährungsverlängerung nach VOB/B

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schriftform einer Mängelrüge bei Übersendung per E-mail; Grundsätze zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach der VOB/B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form einer Mängelrüge

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form einer Mängelrüge; Einhaltung durch E-Mail

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelrüge per E-Mail: Kein Quasi-Neubeginn der Verjährung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mängelrüge per E-Mail

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge per E-Mail ist nicht ausreichend!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einhaltung der Schriftform der Mängelrüge erfordert bei E-Mail qualifizierte elektronische Signatur

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelrüge per E-Mail

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mängelrüge per E-Mail

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    VOB/B Schriftformerfordernisse - Genügen E-Mails zur Wahrung der Schriftformerfordernisse der VOB/B -

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mängelrüge per E-Mail

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelrüge per E-Mail

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mängelrüge per E-Mail nur mit qualifizierte elektronischen Signatur

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Keine Mängelanzeige per E-Mail

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelrüge per E-Mail

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigungsaufforderung per Email

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Reicht eine Mangelrüge per E-Mail?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B: Reicht Mängelbeseitigungsaufforderung per E-Mail aus?

Besprechungen u.ä. (4)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Verjährung: Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail genügt!

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge per E-Mail ist nicht ausreichend!

  • ibr-online (Kurzanmerkung)

    Keine Verbreitung von Irrlehren!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Quasi-Neubeginn der Verjährung: Genügt Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail? (IBR 2012, 386)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2206
  • MDR 2012, 1225
  • NZBau 2012, 503
  • MMR 2013, 133
  • BauR 2012, 1287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 4 U 269/11
    Dem steht die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 25.01.2007 (VII ZR 41/06) keineswegs entgegen.
  • OLG Schleswig, 04.05.1988 - 4 U 244/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 4 U 269/11
    Dabei ist indes auch im Verjährungsrecht bei Anwendung des § 242 BGB ein strenger Maßstab anzulegen (Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl. 2012 vor § 194 Rdnr. 17 unter Hinweis auf BGH NJW 1988, 2247).
  • OLG Jena, 26.11.2015 - 1 U 201/15

    Wirksamkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Auftraggebers nach Abtretung

    Die VOB/B baut vielmehr auf der Grundlage der Vorschriften des BGB auf und ändert bzw. ergänzt diese lediglich entsprechend der Interessenlage der Parteien (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2012, Az.: 4 U 269/11, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 26.11.2015 - 1 U 209/15

    VOB-Vertrag: Verjährungsverlängerung durch Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail

    Die VOB/B baut vielmehr auf der Grundlage der Vorschriften des BGB auf und ändert bzw. ergänzt diese lediglich entsprechend der Interessenlage der Parteien (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2012, Az.: 4 U 269/11, zitiert nach juris).
  • LG Meiningen, 19.02.2015 - 1 O 548/14

    Mängelrüge per E-Mail: Wird Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängert?

    Ein Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail genügt somit nur dann der erforderlichen Schriftform, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2012, 4 U 269/11) Die E-Mail vom 20.08.2012 war unstreitig nicht unterschrieben und wies keine elektronische Signatur auf.

    Vielmehr kann der Schuldner grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob und ggf. wann er die Verjährungseinrede erheben will (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2012, 4 U 269/11).

  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2015 - 20 O 229/13

    Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

    Das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift kann zwar nach § 126 Abs. 3 BGB durch die in § 126 a BGB geregelte elektronische Form ersetzt werden, setzt dann aber voraus, dass eine qualifizierte elektronische Signatur vorhanden ist, die vorliegend fehlt (vgl. hierzu OLG Frankfurt 4 U 269/11, Urteil vom 30.04.2012).
  • OLG Koblenz, 08.10.2020 - 6 U 1945/19

    Auftragnehmer muss Probleme zwar aufzeigen, sie aber nicht lösen!

    Selbst wenn man dies anders sehen und für die Einhaltung der Schriftform bei tele-kommunikativer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur fordern wollte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.04.2012 - 4 U 269/11 -, NJW 2012, 2206 Rn. 12 zu § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B; Hertel, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2017, § 127 Rn. 33 ff.), wären die per E-Mail erteilten Hinweise gleichwohl nicht unbeachtlich.
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