Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - I-4 U 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3631
OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - I-4 U 32/01 (https://dejure.org/2002,3631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2002 - I-4 U 32/01 (https://dejure.org/2002,3631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2002 - I-4 U 32/01 (https://dejure.org/2002,3631)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus Versicherungsvertrag; Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigenobliegenheit; Verschweigen einer ärztlichen Behandlung bei Abschluss einer Lebensversicherung; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 17 Abs. 1; ; VVG § 21; ; VVG § 22; ; BGB § 122; ; BGB § 123; ; BGB § 142

  • rewis.io
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 Abs. 1; VVG § 17 Abs. 1; VVG § 21; VVG § 22; BGB § 122; BGB § 123; BGB § 142
    Wirksamer Rücktritt wegen Verschweigens einer behandelten Hypertonie bei Antragstellung nach dem Tod des VN aus ungeklärter Ursache L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des Versicherers von Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten bei Verschweigen der Einnahme blutdrucksenkender Mittel duch den Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 988
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 13/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01
    Damit lag es für den Ehemann der Klägerin bei Antragstellung auf der Hand, dass die Behandlungen im Zusammenhang mit dem Bluthochdruck für die Entschließung der Beklagten, den Antrag auf Abschluss der Lebensversicherung anzunehmen, von Bedeutung sein könnten (vgl. OLG Hamm, MDR 1991, 946; Senat r+s 1997, 126).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01
    Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich bewusst sein muss, dass der Versicherer seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit offenbare (vgl. BGH NJW-RR 1991, 411, 412).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 78/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01
    Damit lag es für den Ehemann der Klägerin bei Antragstellung auf der Hand, dass die Behandlungen im Zusammenhang mit dem Bluthochdruck für die Entschließung der Beklagten, den Antrag auf Abschluss der Lebensversicherung anzunehmen, von Bedeutung sein könnten (vgl. OLG Hamm, MDR 1991, 946; Senat r+s 1997, 126).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Es kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Bluthochdruck, auch in nur leicht ausgeprägter Form, im Laufe der Zeit zu Gefäßveränderungen führen und das Infarktrisiko erhöhen kann (vgl. BGH, VersR 1994, S. 711 ff; OLG Düsseldorf, RuS 2005, 164 ff).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    So erkennt die Rechtsprechung eine Gefahrerheblichkeit für den Fall von Bluthochdruck an, selbst wenn dieser durch Medikamente aussichtsreich behandelt werden kann (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1251; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.06.2005, 12 U 47/05; OLG Düsseldorf, 27.08.2002, r+s 2005, 164 = VersR 2004, 988; OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2000, VersR 2001, 751), bei psychischen Beschwerden (OLG Hamm r+s 2005, 226; OLG Koblenz, Urteil v. 27.09.2002, 10 U 1775/00) sowie allgemein beim Auftreten einer Vielzahl von Einzelsymptomen, die auf eine ernsthafte Erkrankung schließen lassen (OLG Köln, VersR 2004, 1255).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5089
OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01 (https://dejure.org/2001,5089)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2001 - 4 U 32/01 (https://dejure.org/2001,5089)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 4 U 32/01 (https://dejure.org/2001,5089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Streit um das Nutzungsrecht an der Internet Domain "veltins.com"; Vorrangigkeit des Markenrechts gegenüber dem Namensschutz nach § 12 BGB; Schutz einer Bezeichnung sowohl als Marke als auch als Firmenschlagwort; Registrierung einer Domain als verbotene Benutzungshandlung; ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Löschung einer .com-Domain - veltins.com

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01
    Denn die Beklagte zu 2) handelt bei der Innehaltung der umstrittenen Domain im geschäftlichen Verkehr, so daß kennzeichenrechtliche Ansprüche der Klägerin nach dem Markengesetz gegenüber dem Namensschutz nach § 12 BGB vorrangig zu prüfen sind (BGH GRUR 1999, 161 - Mac Dog; Piper, GRUR 1996, 429, 435; Ingerl/Rohnke MarkenG § 14 Rz. 521; nach § 15 Rz. 5 folgende; Fezer Markenrecht 2. Aufl. § 14 MarkenG Rz. 411).

    Denn die Priorität der Klägerin gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Klagezeichen den für §§ 14 Abs. 2 Ziff. 3, 15 Abs. 3 MarkenG erforderlichen Bekanntheitsgrad besessen hat (BGH GRUR 1999, 161 - Mc. Dog).

  • OLG Frankfurt, 24.03.1994 - 6 U 96/92
    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01
    Es liegt damit ein Imagetransfer von dem Kennzeichen der Klägerin auf die Beklagte zu 1) und deren Produkte vor, den §§ 14 Abs. 2 Ziffer 3, 15 Abs. 3 MarkenG gerade unterbinden wollen (Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14 Rz. 501 ff.; Piper GRUR 1996, 434; differenzierend OLG Frankfurt GRUR 1995, 154 - Boss; OLG München GRUR 1996, 63 - Mc Donalds).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01
    Wie schon in der früheren Rechtsprechung zur Verwässerungsgefahr betont (vgl. BGH GRUR 1987, 711 - Cameltours; BGH GRUR 1990, 711 - 4711) reicht zwar allein die Bekanntheit oder Berühmtheit einer Bezeichnung nicht aus, um jede gleiche oder ähnliche Bezeichnung zu verbieten.
  • BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85

    "Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01
    Wie schon in der früheren Rechtsprechung zur Verwässerungsgefahr betont (vgl. BGH GRUR 1987, 711 - Cameltours; BGH GRUR 1990, 711 - 4711) reicht zwar allein die Bekanntheit oder Berühmtheit einer Bezeichnung nicht aus, um jede gleiche oder ähnliche Bezeichnung zu verbieten.
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01

    segnitz. de

    Ob dies für jede Gestattung gilt (verneinend OLG Celle MMR 2004, 486 f.; dazu Viefhues, MMR 2005, 76 ff.; Strömer, K&R 2004, 384 ff.; Möbius, JurPC Web-Dok. 231/2004; Stadler, JurPC Web-Dok. 232/2004; vgl. auch OLG Hamm MMR 2001, 749), bedarf im Streitfall keiner Klärung.
  • OLG Hamm, 25.04.2005 - 13 U 15/05

    Anspruch des Namensträgers gegen Treuhänder eines anderen Domain-Berechtigten auf

    Der Treuhänder hat keine schlechtere Position bei der Ausübung von Abwehransprüchen als der Treugeber selbst, für den er die Rechtsposition letztlich ausübt (so auch OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2001 4 U 32/01 ).
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