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   OLG Hamm, 16.06.2015 - I-4 U 32/14   

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https://dejure.org/2015,22930
OLG Hamm, 16.06.2015 - I-4 U 32/14 (https://dejure.org/2015,22930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2015 - I-4 U 32/14 (https://dejure.org/2015,22930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - I-4 U 32/14 (https://dejure.org/2015,22930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Tasche "Le Pliage, wettbewerbliche Eigenart, nahezu identische Nachahmung, Herkunftstäuschung, Verkehrsbefragung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tasche "Le Pliage, wettbewerbliche Eigenart, nahezu identische Nachahmung, Herkunftstäuschung, Verkehrsbefragung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur wettbewerblichen Eigenart von Taschen im Sinne von § 4 Nr. 9a UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der wettbewerblichen Eigenart eines nachgeahmten Produkts; Voraussetzungen einer Herkunftstäuschung

  • kanzlei.biz

    Verkauf von nachgeahmten "Le-Pliage"-Taschen unzulässig

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    § 4 Nr. 9 a ) UWG
    Anforderungen an die Feststellung der wettbewerblichen Eigenart eines nachgeahmten Produkts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Le Pliage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Le-Pliage-Taschen des Hersteller Longchamp weisen wettbewerbliche Eigenart auf und sind so durch das Wettbewerbsrecht vor Nachahmungen geschützt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter "Le-Pliage"-Taschen unzulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter Taschen unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Le-Pliage"-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter Taschen unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkaufsverbot für Taschen-Plagiat - Hersteller der "Le-Pliage"-Handtasche setzt sich gegen Einzelhändlerin durch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter Taschen unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Le Pliage-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachgeahmte "Le Pliage" - Taschen dürfen nicht verkauft werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter "Le-Pliage"-Handtaschen untersagt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Taschenverkaufsverbot für Einzelhändlerin

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter Le-Pliage-Handtaschen untersagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen verboten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für "Le-Pliage"-ähnliche Taschen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkauf nachgeahmter Le Pliage-Handtaschen untersagt

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Le-Pliage-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Nachahmungen der "Le-Pliage"-Handtaschen untersagt - Dortmunder Einzelhändlerin muss für bisherige Verkaufsgeschäfte Schadensersatz leisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    § 4 Nr. 9 a ) UWG
    Anforderungen an die Feststellung der wettbewerblichen Eigenart eines nachgeahmten Produkts

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Von einem Fortbestand der wettbewerblichen Eigenart ist trotz des Vertriebs von Nachahmungen im großen Umfang auszugehen, solange die angesprochenen Verkehrskreise zwischen Original und Kopie unterscheiden und die Kopie ohne weiteres oder nach näherer Prüfung als solche erkennbar ist (BGH, GRUR 1998, 830, 833 - Les-Paul-Gitarren; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es auch mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

    Eine Herkunftstäuschung scheidet aus, wenn der Verkehr bereits bei geringer Aufmerksamkeit die Unterschiedlichkeit von Original und Nachahmung wahrnimmt (BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen).

    Vielmehr kommt es darauf an, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sind, im Verkehr auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen (BGH, GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2001, 251, 253 - Messerkennzeichnung; BGH, GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; OLG Köln, GRUR-RR 2007, 100, 101; OLG Düsseldorf, MarkenR 2015, 102; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.43).

  • OLG Köln, 07.03.2014 - 6 U 160/13

    Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Die wettbewerbliche Eigenart muss sich nicht notwendigerweise auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern kann sich auch aus den übereinstimmenden Merkmalen verschiedener Exemplare einer Modellreihe ergeben (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287, 289; Köhler /Bornkamm, a. a. O.).

    Nach den vorgenannten Maßstäben kommt den Taschen der Modellreihe "M" eine hochgradige wettbewerbliche Eigenart zu (OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1227; LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 und LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2014 - 14c O 186/13).

    Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.42).

    Durch die bestehenden Unterschiede in Details der Taschen wird die Gefahr einer Herkunftstäuschung nicht beseitigt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287).

    Denn in Bezug auf Handtaschen besteht eine weitreichende Gestaltungsfreiheit und -möglichkeit (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287).

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Das Gericht kann die wettbewerbliche Eigenart regelmäßig aus eigener Sachkunde feststellen, auch wenn die Richter nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I; OLG Düsseldorf, MarkenR 2015, 102).

    Voraussetzung für eine Herkunftstäuschung ist, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat, so dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I; BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege).

    Eine Verkehrsgeltung im Sinne von § 4 Nr. 2 MarkenG muss nicht erreicht sein (BGH, GRUR 2002, 275, 277 - Noppenbahnen; BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I), sondern es reicht eine gewisse Bekanntheit auf dem inländischen Markt im Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung aus (BGH, GRUR 2009, 79 - Gebäckpresse).

    Bekanntheit setzt nur Kenntnis des nachgeahmten Originals, nicht auch die Kenntnis des Namens des Originalherstellers voraus (BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I; OLG Düsseldorf, a. a. O.; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.41b).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Die wettbewerbliche Eigenart geht nur verloren, wenn die prägenden Gestaltungsmerkmale des nachgeahmten Originals (beispielsweise durch eine Vielzahl von Nachahmungen) Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht mehr einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1069, 1070; OLG Düsseldorf, a. a. O.).

    Voraussetzung für eine Herkunftstäuschung ist, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat, so dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I; BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege).

    Die Bekanntheit kann sich nicht nur aus entsprechenden Werbeanstrengungen, sondern auch aus der Dauer der Marktpräsenz, den hohen Absatzzahlen des Originals oder dem hohen Marktanteil ergeben (BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege; BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.41a).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Maßgeblich ist der Gesamteindruck des Erzeugnisses, nicht etwa eine zergliedernde und auf einzelne Elemente abstellende Betrachtung (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

    Denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es auch mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Denn es handelt sich nicht um ein technisch zwingend notwendiges Merkmal, sondern nur um ein solches, das zwar technisch bedingt, aber - ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind - frei austauschbar ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil).

    Eine nahezu identische Nachahmung liegt vor, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil).

    Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.42).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH, WRP 2013, 1188 - Regalsystem - m. w. N.).

    Für das Ausmaß der Bekanntheit kann es eine Rolle spielen, welchen Marktanteil und welche werbliche Präsenz das Produkt hat, wie lange es auf dem Markt ist, ob der Originalhersteller eine Pionierleistung erbracht hat und ob er sein Produkt aktiv gegen Nachahmer verteidigt hat (BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.33).

    Die Bekanntheit kann sich nicht nur aus entsprechenden Werbeanstrengungen, sondern auch aus der Dauer der Marktpräsenz, den hohen Absatzzahlen des Originals oder dem hohen Marktanteil ergeben (BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege; BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.41a).

  • LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 14c O 83/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots der Nachahmung eines Taschenmodells (hier: "Le

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Die Klägerin verweist hinsichtlich des von ihr ebenfalls angegriffenen Nachfolgemodells der hier beanstandeten Tasche auf das im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung ergangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 - (Anlage K 29) und das im nachfolgenden Berufungsverfahren ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.12.2014 - 15 U 92/14 - (Anlage K 34) sowie auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2014 - 14c O 186/13 - im diesbezüglichen Hauptsacheverfahren (Anlage K 39).

    Nach den vorgenannten Maßstäben kommt den Taschen der Modellreihe "M" eine hochgradige wettbewerbliche Eigenart zu (OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287; OLG Frankfurt, WRP 2013, 1227; LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - 14c O 83/13 und LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2014 - 14c O 186/13).

    Vielmehr liegt die Verbrauchervorstellung, es handele sich um eine günstigere, komplett aus Nylon bestehende Modellvariante aus dem Hause der Klägerin oder um ein günstigeres Lizenzprodukt, durchaus nahe (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - 14c O 83/13).

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Voraussetzung für eine Herkunftstäuschung ist, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat, so dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I; BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege).

    Vielmehr kommt es darauf an, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sind, im Verkehr auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen (BGH, GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2001, 251, 253 - Messerkennzeichnung; BGH, GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; OLG Köln, GRUR-RR 2007, 100, 101; OLG Düsseldorf, MarkenR 2015, 102; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.43).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2015 - 4 U 32/14
    Voraussetzung für eine Herkunftstäuschung ist, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat, so dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2006, 79 - Jeans I; BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege).

    Die Bekanntheit kann sich nicht nur aus entsprechenden Werbeanstrengungen, sondern auch aus der Dauer der Marktpräsenz, den hohen Absatzzahlen des Originals oder dem hohen Marktanteil ergeben (BGH, GRUR 2007, 339 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege; BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; Köhler /Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 Rn. 9.41a).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 27/13

    Ergänzender Leistungsschutz für Damenhandtasche; Wiederholungsgefahr für im

  • LG Düsseldorf, 20.11.2014 - 14c O 186/13

    Schadensersatzanspruch wegen Vertriebs der Handtasche aus Nylon mit der

  • OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 59/06

    Keine Benutzungsmarke an grafisch nicht darstellbaren Zeichen - Sekundenkleber

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 52/09

    Schadenersatzanspruch wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Anspruch auf Erstattung

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 138/13

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenbankrichtlinie: Vorliegen einer

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 85/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes; Zulässigkeit einer

  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19

    Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate

    Dennoch kann der ständig und überwiegend mit Wettbewerbssachen befasste Senat unter Berücksichtigung des dargelegten Sach- und Streitstandes die entsprechende Feststellung wettbewerblicher Eigenart aus eigener Sachkunde feststellen, obwohl die Mitglieder des Spruchkörpers ersichtlich nicht unmittelbar zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. dazu: BGH GRUR 2006, 79 Rn. 27 - Jeans I ; Senat, Urteil vom 16.06.2015 - 4 U 32/14 = WRP 2015, 1374 - Le Pliage, OLG Köln GRUR-RR 2014, 336 (339)).

    Unerheblich ist es, wenn das Original und die Nachahmung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts von außen nicht erkennbar sind (Senat, Urteil vom 16.06.2015 - 4 U 32/14 = WRP 2015, 1374 - Le Pliage; OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 (290), Köhler a.a.O. Rn. 3.37a).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15

    Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon

    Maßgebend ist die Verkehrsauffassung (BGH WRP 2012, 1179 Rn 19 - Sandmalkasten), wobei auch (vgl. oben) insoweit gilt, dass das Gericht diese regelmäßig aus eigener Sachkunde feststellen kann (BGH GRUR 2006, 79 Rn 27 - Jeans I; OLG Hamm WRP 2015, 1374 Rn. 58; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 3.33).

    Diese Sichtweise wurde vom Senat sowie von weiteren Obergerichten mehrfach geteilt (vgl. die Entscheidung des Senats im parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren: MarkenR 2015, 105; vgl. die Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf gemäß Anlage K 11.6; vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 - L.; vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2014, 34 - Falttasche und GRUR-RR 2015, 381- Falttasche; vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 15145).

    Ein sehr niedriger Marktanteil muss nicht notwendig gegen die Bekanntheit sprechen (OLG Hamm WRP 2015, 1374 Rn 109).

  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18

    Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare

    Für das Ausmaß der Bekanntheit kann es eine Rolle spielen, welchen Marktanteil und welche werbliche Präsenz das Produkt hat, wie lange es auf dem Markt ist, ob der Originalhersteller eine Pionierleistung erbracht hat und ob er sein Produkt aktiv gegen Nachahmer verteidigt hat (BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; OLG Hamm, WRP 2015, 1374, Rn. 69; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 37. Aufl. 2019, § 4 Rn. 3.33).

    Ein weiteres Indiz für das Vorliegen der wettbewerblichen Eigenart ist ferner der nicht unerhebliche Kostenaufwand für die Herstellung der Leuchte "..." (so auch OLG Hamm, WRP 2015, 1374, Rn. 69; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 3.33), der bis zum Prototyp rund 30.000,00 EUR betrug und bis zur Serienreife weitere rund 30.000,00 EUR zuzüglich Entwicklungskosten für elektronische Bauteile (rund 20.000,00 EUR) und Zulassungskosten (30.000,00 EUR).

    Vielmehr kommt es darauf an, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sind, im Verkehr auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen (BGH, GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2001, 251, 253 - Messerkennzeichnung; BGH, GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattungen; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; OLG Köln, GRUR-RR 2007, 100, 101; OLG Düsseldorf, MarkenR 2015, 102; OLG Hamm, WRP 2015, 1374, Rn. 133-135; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 3.41a).

  • LG München I, 16.01.2018 - 33 O 19778/16

    Keine unlautere Nachahmung einer Damenhandtasche

    Die Tasche "Le Pliage" der Klägerin besitzt hochgradige wettbewerbliche Eigenart (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015, Az.: I-4 U 32/14, vorgelegt als Anlage K 7 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2016, Az.: I-15 U 30/15, vorgelegt als Anlage K 14).

    Die wettbewerbliche Eigenart der klägerischen "Le Pliage" - Tasche ist auch nicht infolge einer vom Beklagten behaupteten häufigen Nachahmung geschwächt oder gar verloren gegangen (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015, Az.: I-4 U 32/14, vorgelegt als Anlage K 7 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2016, Az.: I-15 U 30/15, vorgelegt als Anlage K 14).

    In diesem Punkt weicht die erkennende Kammer daher von der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 16.06.2015, Az.: I-4 U 32/14, vorgelegt als Anlage K 7) und des OLG Düsseldorf (Urteil vom 03.03.2016, Az.: I-15 U 30/15, vorgelegt als Anlage K 14) ab.

  • OLG München, 12.07.2022 - 29 W 739/22

    Unlautere Nachahmung der Aufmachung eines hochwertigen Schaumweingetränks

    Ein sehr niedriger Marktanteil muss allerdings nicht gegen die Bekanntheit sprechen, zumal bei Luxusprodukten (OLG Hamm WRP 2015, 1374 Rn. 109; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 40. Aufl. 2022, UWG § 4 Rn. 3.41a).
  • OLG Hamburg, 12.10.2023 - 5 U 104/22

    Buchstabentafel-Klappkiste

    Die Bekanntheit kann sich aus entsprechenden Werbeanstrengungen, aus der Dauer der Marktpräsenz und den Absatzzahlen des Originals ergeben, wobei auch ein sehr niedriger Marktanteil nicht gegen die Bekanntheit sprechen muss (Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 4 Rn. 3.41a; OLG Hamm BeckRS 2015, 15145 Rn. 127 - Gestreifte Falttasche).
  • OLG München, 04.07.2019 - 29 U 533/18

    Faltbare Handtasche

    Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte eine gewerbliche Abnehmerin des Beklagten mit Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 4 U 32/14, WRP 2015, 1374 - Le Pliage wegen des Angebots solcher Taschen zu Unterlassung sowie Auskunft und stellte deren Verpflichtung zum Schadensersatz fest.

    Insbesondere beruht es lediglich auf einer anderen Sachverhaltswürdigung, dass der Senat die angegriffene Gestaltung anders beurteilt als das Oberlandesgericht Hamm in dessen Urteil vom 16. Juni 2015 - 4 U 32/14; das vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 124 Rn. 13; Ball in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 543 Rn. 4b; § 543 Rn. 8a; Bacher in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, § 543 Rn. 17a; jeweils m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung

    Der Senat kann die wettbewerbliche Eigenart in der Regel aus eigener Sachkunde feststellen, auch wenn die Richter nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGH GRUR 2006, 79 Rn. 27 - Jeans I; OLG Köln GRUR-RR 2014, 336 (339); OLG Hamm WRP 2015, 1374 Rn. 58).
  • LG Dortmund, 31.08.2020 - 19 O 14/19
    Das OLG Hamm bejaht in vergleichbaren Fällen das Vorliegen des Feststellungsinteresses nach § 256 Abs. 1 ZPO, wenn eine Bezifferung des Schadens derzeit noch nicht möglich ist (ohne auf die vorrangige Möglichkeit zur Erhebung einer Stufenklage zu verweisen; vgl. u.a. OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015, 4 U 32/14).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,82669
OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14 (https://dejure.org/2015,82669)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.03.2015 - 4 U 32/14 (https://dejure.org/2015,82669)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. März 2015 - 4 U 32/14 (https://dejure.org/2015,82669)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls; Absolute

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Dabei ist die zulässige Geschwindigkeit nicht allein "abstrakt" (etwa durch die Reichweite des Abblendlichts, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03. März 2000 - 9 U 154/99 -, Rn. 36, juris) festgelegt, sondern auf die Besonderheiten des erleuchteten Sichtfeldes abzustellen (BGH NJW 1984, 2412).

    Fährt der Fahrzeugführer auf ein auf der Fahrbahn befindliches Hindernis auf, gilt zu seinem Nachteil der Beweis des ersten Anscheins, dass entweder sein Bremsweg länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (BGH VersR 1965, 88; BGH, VersR 1972, 258, 259; OLG Hamm OLGR 2001, 138; Heß, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19).

    Abweichendes kann dagegen in den Fällen gelten, in denen der Anhalteweg aufgrund besonderer Umstände ohne Verschulden des Auffahrenden verkürzt worden ist, etwa durch ein von der Seite her in den Anhalteweg geratendes Hindernis, mit dem der Auffahrende nicht rechnen konnte (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 1235; BGH, VersR 1974, 997, 998 m.w.Nachw; OLG Hamm OLGR 2001, 138 Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 876; VersR 2001, 874, 875).

    Für das erforderliche Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 ZPO reicht es aus, dass künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH NJW 2001, 3414; BGH NJW-RR 1989, 1367; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rdn. 8a).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Jedenfalls eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit reicht für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1970, 1971; 1976, 1145, 1146; 1992, 2694, 2695).

    § 287 ZPO erleichtert dem Geschädigten darüber hinaus auch die Darlegungslast (BGH NJW 1992, 2694, 2695).

  • OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei dem Sturz eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Dabei kann, wenn sich ein Verkehrsunfall im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger ereignet, der Anscheinsbeweis dafür streiten, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn trat (Senat, NJW 2010, 2525).

    Zwar ist das Rechtsinstitut der Wahlfeststellung auch im Bereich des Zivilrechts anwendbar (vgl. nur BGH MDR 1988, 41; siehe auch Senat, NJW 2010, 2525).

  • KG, 15.01.2007 - 12 U 205/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei der Kollision eines in eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Es ist nach der Erfahrung des für Verkehrsunfälle zuständigen Senats für nicht besonders darin geübte Personen ausgeschlossen, die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs ohne weitere Orientierungen auch nur annähernd verlässlich zu schätzen (so auch KG Berlin, ZfSch 2011, 508; KG Berlin, VRS 113, 28 = SP 2007, 315 = NZV 2007, 524 = KGR 2007, 814).

    Für den Beweis einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der Zeugenbeweis deshalb ein grundsätzlich ungeeignetes Beweismittel, wenn nicht die besondere Sachkunde des Zeugen dargelegt oder Bezugstatsachen erläutert werden (vgl. wiederum KG Berlin, ZfSch 2011, 508; KG Berlin, VRS 113, 28 = SP 2007, 315 = NZV 2007, 524 = KGR 2007, 814).

  • KG, 22.09.2010 - 12 U 203/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zeugenbeweis als geeignetes Beweismittel zum Nachweis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Es ist nach der Erfahrung des für Verkehrsunfälle zuständigen Senats für nicht besonders darin geübte Personen ausgeschlossen, die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs ohne weitere Orientierungen auch nur annähernd verlässlich zu schätzen (so auch KG Berlin, ZfSch 2011, 508; KG Berlin, VRS 113, 28 = SP 2007, 315 = NZV 2007, 524 = KGR 2007, 814).

    Für den Beweis einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der Zeugenbeweis deshalb ein grundsätzlich ungeeignetes Beweismittel, wenn nicht die besondere Sachkunde des Zeugen dargelegt oder Bezugstatsachen erläutert werden (vgl. wiederum KG Berlin, ZfSch 2011, 508; KG Berlin, VRS 113, 28 = SP 2007, 315 = NZV 2007, 524 = KGR 2007, 814).

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70

    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Fährt der Fahrzeugführer auf ein auf der Fahrbahn befindliches Hindernis auf, gilt zu seinem Nachteil der Beweis des ersten Anscheins, dass entweder sein Bremsweg länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (BGH VersR 1965, 88; BGH, VersR 1972, 258, 259; OLG Hamm OLGR 2001, 138; Heß, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19).
  • KG, 28.10.1976 - 12 U 3210/76

    Fußgänger; Umweg; Überweg; Ampel; Unfall; Verschulden; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Ein Kraftfahrzeug setzt als schnell bewegter, schwerer Gegenstand eine erhebliche Gefahr, die regelmäßig bei gleichem Verschulden des Fahrzeugführers und des Fußgängers dazu führt, dass der Kraftfahrzeughalter überwiegend haftet, etwa mit 2/3 (vgl. m. w. N. KG, KGR Berlin 1995, 50-51; im Einzelfall auch 3/4 : KG Berlin, Urt. v. 28.10.1976 - 12 U 3210/76, DAR 1977, 70).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 876; VersR 2001, 874, 875).
  • OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14
    Der Fußgänger muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrbahn eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (OLG Rostock, VersR 2006, 1703).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • LG Gera, 19.07.2011 - 2 O 930/10

    Regress - Forderungsaufstellung einer Krankenkasse gegenüber einem

  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

  • OLG Koblenz, 11.12.2006 - 12 U 1184/04

    Fußgängerunfall: Betreten der Fahrbahn bei auf rot geschalteter Fußgängerampel;

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Fußgänger beim rückwärts

  • OLG Schleswig, 09.02.2011 - 7 U 44/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines angepasst fahrenden Pkw mit einem

  • BGH, 24.06.1975 - VI ZR 159/74

    Unterlassen eines Hupzeichens während einer Vollbremsung; Erhöhung der

  • LG Würzburg, 04.05.2020 - 14 O 1455/19

    Tierhalterhaftung nach Sturz von schreckendem Pferd

    Die Vorlage von weiteren Zahlungsbelegen wie Kontoauszügen war nicht erforderlich, zumal es nicht nur unwahrscheinlich, sondern nachgerade abwegig erscheint, dass die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts Zahlungen an Versicherungsnehmer ersetzt verlangen soll, die sie tatsächlich nicht erbracht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. März 2015 - 4 U 32/14 -, juris).
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