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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20   

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OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20 (https://dejure.org/2021,22872)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2021 - 4 U 33/20 (https://dejure.org/2021,22872)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 4 U 33/20 (https://dejure.org/2021,22872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Zustandekommen eines Darlehensvertrags - Streit um die Echtheit der Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 ; BGB § 177
    Ist die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers streitig, kann es für das Zustandekommen des Vertrags ausreichen, wenn die Bank ihr Hilfsvorbringen beweist, dass der Darlehensnehmer ein allfälliges Handeln eines Dritten unter seinem Namen jedenfalls genehmigte.

  • rechtsportal.de

    BGB § 164 ; BGB § 177
    Ansprüche nach Kündigung eines Darlehensvertrages; Echtheit der Unterschrift eines Darlehensnehmers; Genehmigung eines allfälligen Handelns eines Dritten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Kündigung eines Darlehensvertrages Geschäft mit dem Namensträger beim Handeln unter fremdem Namen Genehmigung eines Geschäfts durch schlüssiges Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streit um die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zustandekommen eines Darlehensvertrags bei Streit über die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Wenn also die Auslegung der Erklärung den Anschein eines Eigengeschäfts des Namensträgers ergibt und eine falsche Identitätsvorstellung beim Vertragsgegner erweckt werden sollte, sind die Grundsätze über die Stellvertretung (§§ 164 bis 181 BGB) entsprechend anzuwenden, obwohl ein Vertretungswille des Handelnden fehlt (BGHZ 45, 193, 195 f.; 111, 334, 338; 189, 346; BGH NJW 2013, 1946 Rn. 7; jurisPK-BGB/Weinland, 9. Aufl. 2019 § 164 Rn. 68).

    Unrichtige Identitätsvorstellungen in diesem Sinne werden auch durch die Unterzeichnung einer Urkunde mit dem Namen einer bestimmten anderen Person, d. h. auch mit gefälschter Unterschrift, hervorgerufen (BGHZ 45, 193, 195 f.; jurisPK-BGB/Weinland, aaO).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Nichts Anderes gilt für die gleichfalls zitierten Urteile des XI. Zivilsenats vom 16.09.2003 - XI ZR 74/02, juris Rn. 26, und vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, juris Rn. 31, sowie das auf diese Rechtsprechung Bezug nehmende Urteil des IV. Zivilsenats vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02, juris Rn. 16. Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den dortigen Konstellationen grundsätzlich darin, dass der Beklagte, eine Unterschriftenfälschung der Streithelferin als wahr unterstellt, die Unwirksamkeit des Darlehensvertrags - den er nach seiner Sachdarstellung nicht selbst unterschrieben und zu dessen Abschluss er die Streithelferin auch nicht bevollmächtigt haben will - kannte, zumindest aber ebenso mit einer solchen Unwirksamkeit rechnen musste sowie damit, dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen war, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen.
  • BGH, 12.04.2018 - IX ZR 88/17

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Eine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH NJW-RR 2010, 1872, 1873 Rn. 23; 2018, 947, 951 Rn. 33).
  • BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Der Schuldner hat solche Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, die auf Maßnahmen beruhen, die aus der ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falls zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH NJW-RR 2016, 511 Rn. 12).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02

    Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Nichts Anderes gilt für die gleichfalls zitierten Urteile des XI. Zivilsenats vom 16.09.2003 - XI ZR 74/02, juris Rn. 26, und vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, juris Rn. 31, sowie das auf diese Rechtsprechung Bezug nehmende Urteil des IV. Zivilsenats vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02, juris Rn. 16. Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den dortigen Konstellationen grundsätzlich darin, dass der Beklagte, eine Unterschriftenfälschung der Streithelferin als wahr unterstellt, die Unwirksamkeit des Darlehensvertrags - den er nach seiner Sachdarstellung nicht selbst unterschrieben und zu dessen Abschluss er die Streithelferin auch nicht bevollmächtigt haben will - kannte, zumindest aber ebenso mit einer solchen Unwirksamkeit rechnen musste sowie damit, dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen war, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat deshalb sogar bei einem Notar, der im Dezember 1993 ein Angebot zum Abschluss eines solchen Geschäftsbesorgungsvertrages beurkundet hat, angenommen, er habe die Nichtigkeit nicht erkennen müssen (BGHZ 145, 265, 275).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2011 - 15 U 170/10

    Darlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung und Verzugszinsen bei erkennbar vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aus § 488 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB ist nicht als Entgeltforderung zu qualifizieren (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.04.2011 - 15 U 170/10, juris Rn. 36; jurisPK-BGB/Seichter, 9. Aufl. 2020, § 288 Rn. 16; Lorenz in Hau/Poseck, BeckOK BGB, 58. Edition Stand: 01.05.2021, § 288 Rn. 5 in Verbindung mit § 286 Rn. 41; MünchKomm-BGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, § 288 Rn. 21 in Verbindung mit § 286 Rn. 82; Freitag ZIP 2015, 1805, 1808; a. A. Junglas NJOZ 2015, 241, 243).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Nichts Anderes gilt für die gleichfalls zitierten Urteile des XI. Zivilsenats vom 16.09.2003 - XI ZR 74/02, juris Rn. 26, und vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03, juris Rn. 31, sowie das auf diese Rechtsprechung Bezug nehmende Urteil des IV. Zivilsenats vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02, juris Rn. 16. Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den dortigen Konstellationen grundsätzlich darin, dass der Beklagte, eine Unterschriftenfälschung der Streithelferin als wahr unterstellt, die Unwirksamkeit des Darlehensvertrags - den er nach seiner Sachdarstellung nicht selbst unterschrieben und zu dessen Abschluss er die Streithelferin auch nicht bevollmächtigt haben will - kannte, zumindest aber ebenso mit einer solchen Unwirksamkeit rechnen musste sowie damit, dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen war, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen.
  • OLG Köln, 14.01.1970 - 18 U 95/69
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Das Gericht ist an die Reihenfolge der von der Klagepartei gegebenen Begründungen nicht gebunden, weil durch die Klage nur der sich nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff aus dem Antrag und dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt ergebende Streitgegenstand festgelegt wird, nicht aber dem Gericht dessen Beurteilung vorgeschrieben werden kann (OLG Köln MDR 1970, 686; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl. 2012 § 253 Rn. 69).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
    Wenn also die Auslegung der Erklärung den Anschein eines Eigengeschäfts des Namensträgers ergibt und eine falsche Identitätsvorstellung beim Vertragsgegner erweckt werden sollte, sind die Grundsätze über die Stellvertretung (§§ 164 bis 181 BGB) entsprechend anzuwenden, obwohl ein Vertretungswille des Handelnden fehlt (BGHZ 45, 193, 195 f.; 111, 334, 338; 189, 346; BGH NJW 2013, 1946 Rn. 7; jurisPK-BGB/Weinland, 9. Aufl. 2019 § 164 Rn. 68).
  • BGH, 22.10.1996 - XI ZR 249/95

    Rechtsscheinhaftung bei nicht wirksam beurkundeter Vollmacht

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

  • BGH, 08.12.2005 - III ZR 99/05

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 155/89

    Haftung der Postbank bei Auszahlung einer "eigenhändig" zuzustellenden

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.06.2020 - 4 U 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15887
OLG Stuttgart, 24.06.2020 - 4 U 33/20 (https://dejure.org/2020,15887)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.06.2020 - 4 U 33/20 (https://dejure.org/2020,15887)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 4 U 33/20 (https://dejure.org/2020,15887)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Zu Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Feuerwehrunfalls bei einer Schauübung in einer Bad Uracher Schule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Feuerwehrunfall in der Schule

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zu Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Feuerwehrunfalls bei Schauübung in einer Schule

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 24.06.2020 - 4 U 42/20

    Zu Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Feuerwehrunfalls bei einer Schauübung in

    Im Verfahren 4 U 33/20 kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

    O LG Stuttgart: - 4 U 33/20 - Urteile vom 24.06.2020.

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