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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04   

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OLG Köln, 19.07.2005 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2005,2201)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2005 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2005,2201)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2005,2201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Ausfahren von einem Grundstück; Zeitpunkt der Beendigung des Einbiegevorgangs in den fließenden Verkehr einer öffentlichen Straße

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem aus einem Grundstück ausfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundstücksausfahrt

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Anscheinsbeweis spricht für das alleinige Verschulden eines ein Grundstück verlassenden Kfz-Führers

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Überwiegende Haftung des aus dem Grundstück Ausfahrenden auch dann, wenn er an der Kollisionsstelle bereits 2 bis 3 Minuten gestanden hat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht: Reparaturverzögerung - Reparaturverzögerung durch Insolvenz

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Wird zitiert von ... (29)

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 585 f.; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 9 Rdn. 69; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 Rdn. 55).

    Vielmehr entfällt der Anscheinsbeweis erst, wenn der rückwärts Fahrende zum Unfallzeitpunkt bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln, DAR 2006, 27; LG Bochum, VRR 2009, 304; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zit. nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00, zit. nach juris; AG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3).

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLG-Report 2007, 585; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; Hentschel aaO § 9 StVO Rn. 55).

    Vielmehr entfällt der Anscheinsbeweis erst, wenn der rückwärts Fahrende zum Unfallzeitpunkt bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln, DAR 2006, 27; LG Bochum, VRR 2009, 304; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zit. nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00, zit. nach juris; AG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3).

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    Diese Auffassung, die in Übereinstimmung mit einer gefestigten Rechtsprechung steht (vgl. KG VRS 108, 190; OLG Köln DAR 2006, 27; LG Bochum VRR 2009, 304; LG Bonn, Urteil vom 21. Januar 2009 - 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Bad Kreuznach ZfSch 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27.9.2005 - 5 S 58/05, zitiert nach juris; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zitiert nach juris; AG Hamburg Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3), kann nach Auffassung der Kammer - wie hier - außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 5 StVO keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen.
  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

    Diese Auffassung, die in Übereinstimmung mit einer gefestigten Rechtsprechung steht (vgl. KG MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln DAR 2006, 27; LG Bochum VRR 2009, 304; LG Bonn, Urteil vom 21. Januar 2009 - 10 S 107/08, zitiert nach juris; LG Bad Kreuznach ZfSch 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27.9.2005 - 5 S 58/05, zitiert nach juris; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zitiert nach juris; AG Hamburg Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3), kann indes nach Auffassung der Kammer - wie hier - außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 5 StVO keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen (vgl. bereits Urteil vom 12.2.2010 - 13 S 239/09).
  • LG Bochum, 21.01.2009 - 10 S 107/08

    Anscheinsbeweis - Rückwärtsfahren - Schadensersatzthemen - Schadenspositionen -

    Denn der Grundsatz, dass im Falle einer Kollision der Anschein gegen den Zurücksetzenden spricht (vgl. Hentschel, 40. Auflage, Rn. 51 zu § 9 StVO), gilt auch dann, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005, 4 U 35/04, BeckRS 2005 m.w.N., 09836; LG Berlin, Urteil vom 19.10.2000, 58 S 112/00, Juris; AG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006, 51a C 121/05, Juris).
  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18

    Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung

    Kommt es im Anschluss an einen Auffahrvorgang dennoch zu einem Unfall, so wird vermutet, dass derjenige, der von einem Grundstück abgefahren und auf eine Straße aufgefahren ist, den Unfall fahrlässig verursacht hat (OLG Köln DAR 2006, 27).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    cc) Der Vorgang des Einfahrens endet erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 15).

    dd) Soweit es im unmittelbaren zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Parkplatzes durch Einbiegen nach links in die bevorrechtigte Straße zu einer Kollision mit einem dort im fließenden Verkehr fahrenden Fahrzeug kommt, spricht der erste Anschein dementsprechend dafür, dass der einbiegende Fahrer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht beachtet hat (KG NZV 2008, 622; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 35/04, juris Rn. 12 ff.).

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Die Verantwortung für die Sicherheit des Vorgangs trifft vor allem ihn (vgl. BGH VRS 56, 203, OLG Köln, DAR 2006, 27; König, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Anfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Anschein gegen den vom Fahrbahnrand Anfahrenden (Brandenburgisches OLG, DAR 2002, 307 (Kollision mit gleichgerichtetem Verkehr); KG, VM 2001, 27; OLG Frankfurt VersR 1999, 864; vgl. auch OLG Köln DAR 2006, 27).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2020 - 1 U 6/19

    Sonderrechte eines Fahrers eines Müllfahrzeugs

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

  • OLG München, 18.05.2018 - 10 U 3516/17

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht eines Einfahrenden führt dazu, dass bei einem

  • LG Saarbrücken, 10.12.2010 - 13 S 80/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts

  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

  • LG Itzehoe, 26.07.2019 - 6 O 336/17

    Verkehrsunfall bei Rückwärtsfahren aus Grundstücksausfahrt

  • OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 U 2191/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

  • KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beendigung des Vorgangs des Ausfahrens aus einem

  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 834/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel von der Standspur

  • OLG Koblenz, 15.09.2021 - 12 U 1039/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Voraussetzungen für eine hälftige

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 150/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des

  • OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 231/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kollision beim Ausfahren aus

  • OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße

  • LG Aschaffenburg, 02.07.2008 - 1 O 654/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim Einfahren aus einer

  • LG Essen, 05.05.2015 - 12 O 214/13

    Verkehrsunfall - Einfahren eines Unfallbeteiligten von anderen Straßenteilen auf

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 4 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9472
OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2004,9472)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.10.2004 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2004,9472)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 4 U 35/04 (https://dejure.org/2004,9472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 985; WEG § 31
    Dauernutzungsrecht kann vor Kaufpreisfälligkeit zustehen

  • Wolters Kluwer

    Notarielle Urkunde über den Verkauf eines Dauernutzungsrechts; Voraussetzungen einer Korrektur einer Risikoverteilung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Anspruch auf Herausgabe und Nutzungsüberlassung einer Garage sowie die Herstellung von ...

  • Judicialis

    BGB § 313 Abs. 2; ; BGB § 313 Abs. 3; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 985; ; WEG § 31 Abs. 2; ; WEG § 31 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Verkauf eines Dauernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf von Dauernutzungsrecht: Rangverteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Leitsatz)

    BGB §§ 313, 985; WEG § 31
    Dauernutzungsrecht kann vor Kaufpreisfälligkeit zustehen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1993 - V ZR 165/91

    Vorstellungen über Umfang der Löschungsbewilligung als Geschäftsgrundlage bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 4 U 35/04
    Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Erstrichterin davon aus, dass die Bereitschaft eines Grundpfandrechtsgläubigers zur Löschungsbewilligung im Einzelfall Geschäftsgrundlage eines Grundstückskaufvertrages sein kann (vgl. BGH NJW 1993, 1641; Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 313 Rdn. 21 m.w.N.).
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