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   OLG Hamm, 25.03.1993 - 4 U 36/93   

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https://dejure.org/1993,9537
OLG Hamm, 25.03.1993 - 4 U 36/93 (https://dejure.org/1993,9537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.1993 - 4 U 36/93 (https://dejure.org/1993,9537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 1993 - 4 U 36/93 (https://dejure.org/1993,9537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 48
  • GRUR 1993, 855
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 09.09.2010 - 4 W 97/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde; Widerlegung der Vermutung der

    Dabei geht der Senat regelmäßig davon aus, dass die Dringlichkeitsvermutung widerlegt ist, wenn er nach Kenntnisnahme länger als einen Monat mit der Stellung des Verfügungsantrages zuwartet (Urt. v. 25.03.1993, Az. 4 U 36/1993, NJW-RR 1994, 48; Urt. v. 14.11.1995, Az. 4 U 130/95, NJW-WettbR 1996, 164; st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller ab Kenntnis von dem Verstoß mehr als einen Monat bis zur Einreichung des Verfügungsantrags bei Gericht zuwartet (vgl. etwa NJW-RR 1994, 48; OLGR 2005, 644).
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