Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 01.09.2011

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   OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11   

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https://dejure.org/2011,5389
OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11 (https://dejure.org/2011,5389)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2011 - 4 U 4/11 (https://dejure.org/2011,5389)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2011 - 4 U 4/11 (https://dejure.org/2011,5389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Bankdarlehensvertrages über die Anpassung des Zinssatzes mit variablem Zins entsprechend den Durchschnittssätzen für vergleichbare Kredite am Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Darlehensvertrages mit einer Bank hinsichtlich der vereinbarten Zinsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    Dass der Kreditnehmer die Zahlungsverrechnung häufig dem Kreditinstitut überlässt und in aller Regel auf die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Berechnungen vertraut, rechtfertigt es allein nicht, ihm einen Anspruch auf Auskunft oder Rechenschaftslegung zuzubilligen (BGH, Urteil vom 09. Mai 2006 - XI ZR 114/05 - Rdnr. 34).
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    Andernfalls ist die Leistung des Schuldners an den Gläubiger mit Rechtsgrund erfolgt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - III ZR 272/85 -).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    Dieser Auskunftsanspruch ist auch nicht schon deshalb entfallen, weil der Kläger, wie er ausdrücklich eingeräumt hat, die Kontoauszüge und regelmäßig erteilten Rechnungsabschlüsse erhalten hat, denn in einem solchen Fall kann der Kontoinhaber noch mehr auf ergänzende Auskünfte angewiesen sein als vorher (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 2001 - XI ZR 183/00 - Rdnr. 22 und vom 4. Juli 1985 - III ZR 144/84 - Rdnr. 10).
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94

    Rückzahlung von Staatsbankkrediten durch ehemaligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    Die Kreditinstitute sind verpflichtet, sich nachhaltig um die Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse bzw. eines Vermögensstatus mit ergänzenden Angaben zu bemühen und die weitere Kreditgewährung von einer solchen Vorlage abhängig zu machen, den Kredit also zu kündigen, wenn ihnen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung durch das Verhalten ihres Kunden unmöglich gemacht wird (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 1. März 1994 - XI ZR 83/94 -).
  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    Dieser Auskunftsanspruch ist auch nicht schon deshalb entfallen, weil der Kläger, wie er ausdrücklich eingeräumt hat, die Kontoauszüge und regelmäßig erteilten Rechnungsabschlüsse erhalten hat, denn in einem solchen Fall kann der Kontoinhaber noch mehr auf ergänzende Auskünfte angewiesen sein als vorher (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 2001 - XI ZR 183/00 - Rdnr. 22 und vom 4. Juli 1985 - III ZR 144/84 - Rdnr. 10).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    63 Erweist sich der titulierte Anspruch damit als zu weit gefasst, ist dem im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage auch ohne dahingehenden Hilfsantrag durch Teilstattgabe Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - Brandenburgisches OLG, Urteil vom 22. Dezember 2008 - 3 U 160/07 -).
  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89

    Darlegungs- und Beweislast für aus der Sicherungsabrede abgeleitete Einwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    63 Erweist sich der titulierte Anspruch damit als zu weit gefasst, ist dem im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage auch ohne dahingehenden Hilfsantrag durch Teilstattgabe Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - Brandenburgisches OLG, Urteil vom 22. Dezember 2008 - 3 U 160/07 -).
  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11
    63 Erweist sich der titulierte Anspruch damit als zu weit gefasst, ist dem im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage auch ohne dahingehenden Hilfsantrag durch Teilstattgabe Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - Brandenburgisches OLG, Urteil vom 22. Dezember 2008 - 3 U 160/07 -).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 4 U 26/20

    Formularmäßige Vereinbarung eines Pfandrechts in den AGB einer Bank

    Dass der Kreditnehmer regelmäßig die Zahlungsverrechnung dem Kreditinstitut überlässt - und in der Regel auf deren Richtigkeit vertraut -, rechtfertigt es nicht, ihm einen Anspruch auf Auskunft oder Rechenschaftslegung zu geben (BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 114/05 - ; siehe auch Senatsurteil vom 16. November 2011 - 4 U 4/11 - Rdnrn. 120f), den er im Wege des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 BGB den Zahlungsansprüchen der kreditgebenden Bank entgegenhalten könnte.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 17 U 199/11

    Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung aus

    Auch wenn die Beklagte die Vollstreckung aus der Grundschuld ausschließlich auf die von ihr geltend gemachte Restforderung beschränkt hat, ist dem Umstand, dass der titulierte Anspruch angesichts der in der Zwischenzeit teilweise erfolgten Tilgung zu weit gefasst ist, durch eine Beschränkung der Abweisung der Vollstreckungsabwehrklage auf den verbleibenden Restbetrag Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 6.03.1996, VIII ZR 202/94, zitiert nach Juris, Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011, Az.: 4 U 4/11, zitiert nach Juris, Rn. 63 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11   

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https://dejure.org/2011,22168
OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11 (https://dejure.org/2011,22168)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.09.2011 - 4 U 4/11 (https://dejure.org/2011,22168)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. September 2011 - 4 U 4/11 (https://dejure.org/2011,22168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11
    Da die Angaben in dieser Absolutheit nicht richtig sein müssen, war die Beklagte verpflichtet, in irrtumsausschließender Weise, gut lesbar und unmissverständlich darauf hinweisen, dass sich die Bewertungsbereiche aufgrund der Fehlertoleranzen zum Teil beträchtlich überschnitten (vgl. BGH Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 187/97 - Handy für 0, 00 DM; 24. Oktober 2002 - I ZR 50/00 - Computerwerbung II; Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 2.95 ff.).
  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11
    Unter Berücksichtigung des durch die irreführende Werbung beeinträchtigenden Interesses der Allgemeinheit an zutreffenden Werbeaussagen ist der Einwand der "unclean hands" ausgeschlossen (vgl. BGH Urteil vom 26. November 1976 - I ZR 86/75 - Dermatex bei juris; Köhler/Bornkamm aaO § 11 Rdnr. 2.39 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11
    Da die Angaben in dieser Absolutheit nicht richtig sein müssen, war die Beklagte verpflichtet, in irrtumsausschließender Weise, gut lesbar und unmissverständlich darauf hinweisen, dass sich die Bewertungsbereiche aufgrund der Fehlertoleranzen zum Teil beträchtlich überschnitten (vgl. BGH Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 187/97 - Handy für 0, 00 DM; 24. Oktober 2002 - I ZR 50/00 - Computerwerbung II; Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 2.95 ff.).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 253/02

    Werbung mit Testergebnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11
    Ob mit irreführenden Angaben geworben wird, bestimmt sich maßgeblich danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise die beanstandete Werbung verstehen (BGH Urteil vom 7. Juli 2005 - I ZR 253/02 - Werbung mit Testergebnis, bei juris).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 71/80

    Test Gut

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11
    Es genügt, wenn die Beklagte über dem Notendurchschnitt geblieben ist, selbst wenn für wenige (andere) Märkte bessere Note vergeben wurden, jedoch die Mehrzahl der Märkte schlechter beurteilt worden ist (vgl. BGH GRUR 1982, 437 Test gut).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 3 U 156/07

    Rechte des Mieters bei Fehlen eines Geländers an der Galerie

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2011 - 4 U 4/11
    Für die Werbung als Test- oder Branchensieger ist es ausreichend, wenn der Werbende tatsächlich als Sieger ermittelt wurde, mag das auch nur mit geringem Vorsprung geschehen sein (vgl. OLG Hamburg Urteil vom 7. Februar 2008 - 3 U 156/07 bei beck-online).
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