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   OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11 - 126   

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https://dejure.org/2013,4463
OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11 - 126 (https://dejure.org/2013,4463)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.02.2013 - 4 U 406/11 - 126 (https://dejure.org/2013,4463)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 4 U 406/11 - 126 (https://dejure.org/2013,4463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Eigentumsvermutung und Aktivlegitimation und Verdacht auf Unfallmanipulation

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Pkw; Grundsätze zum Nachweis eines manipulierten Unfalls; Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten bei fahrlässigem Verschweigen von Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Pkw; Nachweis eines manipulierten Unfalls; Ersatz der Sachverständigenkosten bei fahrlässigem Verschweigen von Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentumsvermutung und Aktivlegitimation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei behauptetem Unfallgeschehen auf Parkplatz eines großen Wochenendmarkts ist keine Unfallmanipulation anzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1498
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Für diesen Kausalzusammenhang ist der Kläger mit dem strengen Beweismaß des § 286 ZPO beweispflichtig (BGHZ 71, 339, 345).

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen trägt der in Anspruch genommene Halter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Verletzung seiner Rechtsgüter eingewilligt hatte (BGHZ 71, 339, 345).

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation sprechen, gestattet eine entsprechende Feststellung nach § 286 Abs. 1 ZPO (BGHZ 71, 339 = NJW 1978, 2154; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; KG NZV 1991, 73, 74; 2003, 233).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis ist erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394).

    Solche Anhaltspunkte können im Einzelfall auch Umstände sein, die nach anerkannter Rechtsprechung Beweisanzeichen dafür sind, dass der Geschädigte mit einer Schädigung einverstanden war (SchlHOLG NJW-RR 2011, 176; Senat OLGR 2009, 394).

    d) Ferner war dem Kläger die Kostenpauschale von 25 EUR zuzusprechen (vgl. z. B. Senat, Urt. v. 03.02.2009 - 4 U 402/08 - 124 -, juris Rn. 5, 69, insoweit in OLGR 2009, 394 ff. nicht abgedruckt).

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 462/10

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Beweislast für den äußeren Tatbestand der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Demnach genügt der Geschädigte seiner Beweislast noch nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben, gleichzeitig allerdings Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass beide Fahrzeuge eventuell an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinander zusammenstießen (Senat NJW-RR 2012, 356, 357).

    Dieser spezifischen Anforderung für eine "erfolgreiche" Unfallmanipulation wird der öffentliche Verkehrsraum im Regelfall schon wegen der potenziellen Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer und der im öffentlichen Straßenraum üblicherweise höheren Fahrgeschwindigkeiten nicht gerecht (Senat NJW-RR 2012, 356, 357).

    Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägung im jeweils zu entscheidenden Einzelfall, ob in der Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren nicht hintanzustellende Zweifel am Lebenssachverhalt der Haftungsklage verbleiben (Senat NJW-RR 2012, 356, 357).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Vielmehr wird der Besitzer des Kraftfahrzeugs als Eigentümer auch des Kraftfahrzeugbriefs vermutet (BGH NJW 2004, 217, 219).

    Gegenüber dem Besitzer des Kraftfahrzeugs, zu dessen Gunsten die Vermutung des § 1006 BGB durchgreift, hat daher sogar die Person, die den Kraftfahrzeugbrief besitzt und dort als Halter eingetragen ist, den Nachweis ihres Eigentums zu führen (BGH NJW 2004, 217, 220).

    aa) Die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB kann nur durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu voller - freilich gemäß § 286 ZPO auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender - Überzeugung des Gerichts widerlegt werden (BGH NJW 2002, 2101, 2102; 2004, 217, 219).

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Fehlt es freilich an einer ausreichenden Schätzgrundlage und ist eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens auf Grund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat erst diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (OLG Düsseldorf NZV 2008, 295, 296 f.; KG NZV 2009, 345 f.; 2010, 350 f.).

    aa) Auch wenn nicht alle Beschädigungen, die im Privatgutachten aufgeführt und vom Geschädigten als unfallbedingt geltend gemacht werden, im späteren Prozess als unfallbedingt anerkannt werden können, muss der Schädiger gleichwohl für die gesamten Sachverständigenkosten einstehen, es sei denn, dass der Geschädigte gegenüber dem Sachverständigen schuldhaft falsche Angaben gemacht hat oder die Unrichtigkeit des Gutachtens anderweitig zu vertreten hat (OLG Düsseldorf NZV 2008, 295, 297).

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    a) Die gesetzliche Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache, dass er Eigentümer der Sache sei, enthebt den Besitzer im Grundsatz nicht nur der Beweis-, sondern auch der Darlegungslast dafür, dass und auf welcher Grundlage er oder derjenige, von dem er sein Besitzrecht ableitet, mit dem Besitzerwerb Eigentum erworben hat (BGH NJW 2002, 2101, 2102).

    aa) Die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB kann nur durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu voller - freilich gemäß § 286 ZPO auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender - Überzeugung des Gerichts widerlegt werden (BGH NJW 2002, 2101, 2102; 2004, 217, 219).

  • BGH, 10.05.1960 - VIII ZR 90/59
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    In Ermangelung anderer Anhaltspunkte wird der Eigenbesitz vermutet (RGZ 156, 63, 64; BGH NJW 1960, 1517, 1518).

    Wird sein Vorbringen widerlegt, kann allerdings die freie Beweiswürdigung dazu führen, die für den Eigenbesitzer sprechende Eigentumsvermutung als entkräftet anzusehen (BGH NJW 1960, 1517, 1518).

  • BGH, 23.04.1975 - VIII ZR 58/74

    Beweispflicht des Eigentümers gegenüber dem unmittelbaren Besitzer bei Eigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Beruft sich der Vermutungsgegner z. B. auf einen Eigentumsvorbehalt, so muss er diesen beweisen (BGH NJW 1975, 1269, 1270; Baumgärtel in Baumgärtel/Laumen, aaO Rn. 19).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Methode Ruhkopf/Sahm eine brauchbare Bewertungsgrundlage abgeben (BGH NJW 1980, 281, 282.), wobei sich aber eine schematische Anwendung eines Schätzverfahrens verbietet (LG Saarbrücken, Urt. v. 21.09.2012 - 13 S 3/12, juris Rn. 19).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11
    bb) Die Bestimmung der Wertminderung gemäß § 287 ZPO unterliegt dem Ermessen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung (BGHZ 161, 151, 161).
  • KG, 05.02.1990 - 12 U 1033/89

    Häufung; Beweisanzeichen; Bestellter Verkehrsunfall; Wiederbeschaffungswert;

  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

  • KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06

    Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen

  • KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall: Anforderungen an die Darlegung der

  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

  • LG Saarbrücken, 21.09.2012 - 13 S 3/12

    Verkehrsunfall - Schadensabrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens

  • OLG Celle, 15.01.2004 - 14 U 144/03

    Schlüssigkeit der Klage bei Verschweigen von Vorschäden; Entbehrlichkeit eines

  • OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

  • OLG Karlsruhe, 28.09.1996 - 1 U 117/94
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 259/11

    Verkehrsunfall: Nachweis für das Schadensereignis bei zweifelhaftem

  • OLG Schleswig, 24.06.2010 - 7 U 102/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Unfallmanipulation

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91

    Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung

  • OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 152/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrers

  • RG, 15.07.1938 - III 211/37

    1. Haftet die Gemeinde oder der Preußische Staat, wenn ein von einer Gemeinde auf

  • RG, 26.10.1937 - VII 85/37

    Hat der Besitzer zur Begründung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. zu

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Sie enthebt den Besitzer dabei im Grundsatz nicht nur der Beweis-, sondern auch der Darlegungslast dafür, dass und auf welcher Grundlage er oder derjenige, von dem er sein Besitzrecht ableitet, mit dem Besitzerwerb Eigentum erworben hat (BGHZ 156, 310, 319; BGH, NJW 2002, 2101, 2102; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1498; OLG Saarbrücken MDR 2014, 1257), so dass der Kläger weitere Einzelheiten zum Eigentumserwerb grundsätzlich nicht vorzutragen braucht.

    Die Eintragung im Kfz-Brief bildet damit allenfalls ein Indiz, das bei der Würdigung der gesamten Umstände zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 156, 310; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498).

    Gegenüber dem Besitzer der Kraftfahrzeuges, zu dessen Gunsten die Vermutung des § 1006 BGB streitet, hat dementsprechend sogar eine Person, die den Kraftfahrzeugbrief besitzt und dort als Halter eingetragen ist, den Nachweis ihres Eigentums zu führen (vgl. BGHZ 156, 310; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498).

    Derjenige, der sich auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 BGB stützen kann, muss danach lediglich die Vermutungsbasis beweisen, d.h. er muss seinen unmittelbaren Besitz nachweisen, darüber hinaus muss er die Rechtsbehauptung aufstellen, Eigentümer des Kfz zu sein (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498; Baumgärtel in Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Rdn. 9 zu § 1006 BGB).

    Das beschädigte Fahrzeug hat er nach dem Unfallgeschehen bei einem Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung vorgestellt, was ebenfalls auf seine tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug hinweist (OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498 m. w. N.).

    Vielmehr genießt der Besitzer die Rechtswohltat des § 1006 Abs. 1 BGB bereits dann, wenn er seinen unmittelbaren Besitz nachweist und die Rechtsbehauptung aufstellt, Eigentümer der Sache zu sein (Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 1006 Rdnr. 9; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1498; OLG Saarbrücken MDR 2014, 1257).

  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    Die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB enthebt den Besitzer des Kraftfahrzeugs somit im Grundsatz auch von der Darlegungslast, dass und auf welcher Grundlage er mit dem Besitzerwerb Eigentum erworben hat ( BGH , Urteil vom 16.10.2003, Az.: IX ZR 55/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 217 ff.; BGH , Urteil vom 04.02.2002, Az.: II ZR 37/00, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2101 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2014, Seiten 1241 ff. = MDR 2014, Seiten 1257 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.02.2014, Az.: 31 C 153/12, u.a. in: beck-online, BeckRS 2014, Nr. 05405 = "juris" ), so dass die Beklagte als Besitzerin hier nur den unmittelbaren Besitz als Tatsachenbasis der Vermutung darzulegen brauchte ( KG Berlin , SVR 2011, Seiten 228 ff. ).

    Mit dieser Rechtsauffassung ist es nicht vereinbar, eine "erfolgreiche Berufung auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB" erst dann zu erlauben, wenn "der Besitzer seiner sekundären Darlegungslast zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs genüge" ( OLG Saarbrücken , NJW-RR 2014, Seiten 1241 ff. = MDR 2014, Seiten 1257 f.; OLG Hamm , Beschluss vom 11.10.2013, Az.: I-9 U 35/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1894 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff. ).

    Vielmehr genießt die Beklagte als Besitzerin hier die Rechtswohltat des § 1006 Abs. 1 BGB bereits dann, wenn sie ihren unmittelbaren Besitz nachweist und die Rechtsbehauptung aufstellt, auch Eigentümerin dieses Pkw´s zu sein ( BGH , Urteil vom 16.10.2003, Az.: IX ZR 55/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 217 ff.; BGH , Urteil vom 04.02.2002, Az.: II ZR 37/00, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2101 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2014, Seiten 1241 ff. = MDR 2014, Seiten 1257 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.02.2014, Az.: 31 C 153/12, u.a. in: beck-online, BeckRS 2014, Nr. 05405 = "juris" ).

    Dann ist dieses "Wunschkennzeichen" aber auch ein weiteres Indiz dafür, dass der Kläger diesen Pkw der Beklagten übereignen wollte ( OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff.; OLG Düsseldorf , NZI 2013, Seiten 303 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2008, Az.: 25 U 220/04, u.a. in: "juris" ) um sich das Wohlwollen der jüngeren, jedoch arbeitssuchenden Beklagten quasi "zu erkaufen".

    Im Übrigen war die Beklagte hier auch mehr als ein Jahr im alleinigen Besitz dieses Fahrzeugs ( OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff. ).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Die gesetzliche Vermutung enthebt den Besitzer im Grundsatz auch von der Darlegungslast, dass und auf welcher Grundlage er oder derjenige, von dem er sein Besitzrecht ableitet, mit dem Besitzerwerb Eigentum erworben hat (BGHZ 156, 310, 319; BGH, Urt. v. 4.2.2002 - II ZR 37/00, NJW 2002, 2101, 2102; Senat, NJW-RR 2013, 1498; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1006 Rdnr. 1; MünchKomm(BGB)/Baldus, 6. Aufl., § 1006 Rdnr. 42; Gursky in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 1006 Rdnr. 42).

    Vielmehr genießt der Besitzer die Rechtswohltat des § 1006 Abs. 1 BGB bereits dann, wenn er seinen unmittelbaren Besitz nachweist und die Rechtsbehauptung aufstellt, Eigentümer der Sache zu sein (Baumgärtel in: Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 1006 Rdnr. 9; Senat, NJW-RR 2013, 1498).

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat, Urt. v. 3.4.2014 - 4 U 60/13; NJW-RR 2013, 1498; 438; 2012, 356; OLGR 2009, 394; vgl. auch OLG Nürnberg, MDR 2012, 909; KG OLGR 2009, 775).

  • AG Remscheid, 10.11.2017 - 8a C 190/16

    Schadensersatzbegehren in Form merkantiler Wertminderung aus einem

    Dabei gebührt der Ermittlung des merkantilen Minderwerts durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der den konkreten Schaden bewertet, gegenüber allgemeinen tabellarischen Berechnungsmethoden im Regelfall der Vorrang (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.02.2013, 4 U 406/11, zitiert nach juris, Rn 63).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs

    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).

    Demgegenüber genügt es nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben, gleichzeitig jedoch Anhaltspunkte dafür vorhanden sein mögen, dass beide Fahrzeuge eventuell an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinander zusammengestoßen sein mögen (Senat NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499).

    bb) Erhebt der Kläger - wie hier - Schadensersatzansprüche mit der Behauptung, sein parkendes Fahrzeug sei in seiner Abwesenheit beschädigt worden, so gilt nach der Senatsrechtsprechung für die Überzeugungsbildung hinsichtlich des Lebenssachverhalts der Haftungsklage (Haftungstatbestandes) kein anderes Beweismaß (vgl. Senat NJW-RR 2013, 1498, 1499 f.).

    Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägung im jeweils zu entscheidenden Einzelfall, ob in der Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren nicht hintanzustellende Zweifel am Lebenssachverhalt der Haftungsklage verbleiben (Senat NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498, 1500).

    In die gebotene Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren ist auch und gerade die Kompatibilität von Unfallschäden einzustellen, wobei die bloße Möglichkeit der Kompatibilität für sich betrachtet zur Überzeugungsbildung nicht ausreicht (Senat NJW-RR 2013, 1498; 1500).

    Feststellungen darüber, ob die wechselseitigen Fahrzeugschäden zusammenpassen, kommt gegenüber den meisten der sonstigen Indizien - für die sich auch eine natürliche Erklärung finden lassen kann - ein erhöhter Grad von Aussagekraft zu (Senat NJW-RR 2013, 1498; 1501; Born NZV 1996, 257, 263).

    b) Im Übrigen kann der Haftpflichtversicherer als beklagte Partei den vom Kläger behaupteten Unfallhergang auch dann wirksam (sogar mit Nichtwissen) bestreiten, wenn der mitverklagte Fahrer diesen zwar einräumt, der Versicherer aber - wie hier - begründeten Anlass für die Annahme hat, dass der Fahrer mit dem Anspruchsteller kollusiv zusammenwirkt (OLG Karlsruhe r + s 1997, 107, 108 f.; Senat NJW-RR 2013, 1498, 1499).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2018 - 1 U 164/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eigentums an einem unfallgeschädigten

    Wenn er überdies in den Papieren als Halter ausgewiesen ist und das Schadensgutachten in Auftrag gibt, sind das nach der Rechtsprechung hinreichende Indizien dafür, dass er nicht bloßer Besitzdiener, sondern dauerhaft im Besitz der Sache war (Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 U 406/11 -, Rn. 23 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat, weil ihn ein Auswahlverschulden trifft oder er unzutreffende Angaben gemacht, insbesondere ihm bekannte Vorschäden verschwiegen (KG KGR 2005, 21 f.; Senat, Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19, juris Rn. 71) und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat, da sich unfallunabhängige Vorschäden regelmäßig auch dann auf die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts oder einer merkantilen Wertminderung auswirken, wenn sie fachgerecht repariert sind (Senat, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 406/11 - 126, juris Rn. 69 = NJW-RR 2013, 1498, 1502).
  • AG Dresden, 03.04.2017 - 115 C 341/16

    Zum Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Dabei gebührt der Ermittlung des merkantilen Minderwerts durch einen eingeschalteten Sachverständigen, der den konkreten Schaden bewertet, gegenüber allgemeinen tabellarischen Berechnungsmethoden im Regelfall der Vorrang (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 406/11, zitiert nach juris unter Rn 63).
  • OLG Köln, 04.06.2018 - 15 U 7/18

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem unfallgeschädigten

    Zwar muss derjenige, der sich auf § 1006 Abs. 1 BGB beruft, die Vermutungsbasis - seinen unmittelbaren Besitz - nachweisen und darüber hinaus die Rechtsbehauptung aufstellen, Eigentümer zu sein (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.2.2013 - 4 U 406/11, juris Rn. 23).

    Dabei spricht für die tatsächliche Sachherrschaft und damit den Besitz an dem Fahrzeug nicht nur seine Haltereigenschaft (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.2.2013 - 4 U 406/11, juris Rn. 22; OLG Köln, Beschl. v. 25.1.2010 - 27 U 23/09, juris Rn. 9).

    Weiterhin spricht für die tatsächliche Sachherrschaft des Klägers, dass dieser das Fahrzeug nach dem 12.10.2016 mehrfach und zwischen den Parteien unstreitig bei einem Kfz-Sachverständigen der E zur Begutachtung vorgeführt hat und die Buchstabenkombination des amtlichen Kennzeichens (XX-YY 72) den Initialen des Klägers entspricht, was den Rückschluss auf ein Wunschkennzeichen erlaubt (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.2.2013 - 4 U 406/11, juris Rn. 24).

  • OLG Hamm, 17.10.2019 - 24 U 146/18

    Grundstücksnachbarin haftet für Schäden an zwei Ferraris

    Derjenige, der sich auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 BGB beruft, muss die Vermutungsbasis beweisen, d. h. er muss seinen unmittelbaren Besitz nachweisen, und darüber hinaus muss er die Rechtsbehauptung aufstellen, Eigentümer zu sein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 U 406/11 - 126 - zitiert nach juris).

    Zudem hat der Kläger die Privatschadensgutachten in Auftrag gegeben, was ein Indiz dafür ist, dass er nicht bloßer Besitzdiener, sondern dauerhaft im Besitz der Sache war (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juni 2018 - I-1 U 164/17 - zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 U 406/11 - 126 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 - zitiert nach juris).

    Die Vorlage der Rechnungen stellt damit ein weiteres Indiz für die Eigentümerstellung des Klägers dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juni 2018 - I-1 U 164/17 - zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 U 406/11 - 126 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 12 U 152/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 96/15

    Haftung für Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation

  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

  • OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20

    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2022 - 4 U 94/21

    1. Ist bei im Raum stehender Unfallmanipulation sowohl zum streitigen

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2017 - 8 O 2097/16

    Aktivlegitimation für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus

  • OLG München, 18.10.2021 - 10 U 3808/21

    Umfang der Verweisung des Deliktsstatuts - Ermittlung ausländischen Rechts

  • OLG München, 18.10.2022 - 10 U 3808/21

    Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2018 - 24 U 211/17

    Bergbauschäden an einem Grundstück - Merkantiler Minderwert

  • OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 4 U 182/13

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Fahrzeug

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 60/13

    Verkehrsunfall: Beweisanforderungen für den Nachweis eines manipulierten Unfalls

  • OLG Köln, 18.07.2017 - 16 U 28/17

    Abweisung der Klage auf Ersatz eines Verkehrsunfallschadens mangels Nachweises

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2017 - 1 U 155/16
  • OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 12 U 160/20

    Manipulierter Unfall: Annahme eines fingierten Verkehrsunfall

  • LG Essen, 24.01.2017 - 15 S 130/16

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls - Indizien

  • LG Bad Kreuznach, 25.07.2014 - 2 O 105/12

    Zusammenstoß bei 100 km/h auf viel befahrener Straße - kein manipulierter Unfall

  • LG Wuppertal, 06.10.2017 - 6 O 1/16

    Verkehrsunfall: Unbrauchbarkeit eines Schadensgutachtens - nicht originales

  • LG Essen, 31.05.2021 - 4 O 255/18
  • AG Kempten, 28.03.2017 - 7 C 1362/15
  • AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14

    Zur Haftung bei Aufprall gegen Gehwegplatten auf Fahrbahn

  • LG Lüneburg, 10.04.2019 - 6 O 143/17

    Verkehrsunfall in Großbritannien - Haftungsverteilung bei Auffahrunfall

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