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   OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18   

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https://dejure.org/2018,28903
OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18 (https://dejure.org/2018,28903)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 (https://dejure.org/2018,28903)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. September 2018 - 4 U 427/18 (https://dejure.org/2018,28903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung eines Vernehmungsprotokolls statt Vernehmung des Zeugen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 57
  • MDR 2019, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Die mit dem hier - zunächst - gelungenen Beweis für das äußere Bild einer versicherten Entwendung für den Versicherungsnehmer verbundenen Beweiserleichterungen entfallen dann, wenn auf Grund konkreter Tatsachen, die entweder unstreitig oder vom Versicherer bewiesen sind, nach der Lebenserfahrung der Schluss gezogen werden kann, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht (std. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94 - juris).

    Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung kann sich sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Anspruchsstellers und aus seinem Verhalten ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1996, a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 304/95

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abhandenkommen des Fahrzeugs und nachfolgendem Unfall;

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Zu den von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer - und ebenso von seinem Repräsentanten - zu erwartenden Sicherungsvorkehrungen gegen einen Diebstahl eines Fahrzeugs gehört es, die Fahrzeugschlüssel so aufzubewahren, dass sie vor dem unbefugten Zugriff beliebiger Dritter geschützt sind (OLG Hamm a.a.O.; OLG Oldenburg, Urteil vom 28. Februar 1996 - 2 U 304/95 -, Rn. 3, juris zur Annahme eines groben Sorgfaltsverstoßes wegen der Verwahrung eines Autoschlüssel in einer Jackentasche, die in einer Diskothek unbeaufsichtigt abgelegt wurde).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 15/05

    Darlegungslast des Versicherungsnehmers für die Wegnahme seines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Im Allgemeinen reicht es hierfür aus, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat und es dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorfindet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2005 - 20 U 15/05 -, Rn. 33, juris).
  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • BGH, 09.01.1969 - III ZR 174/66

    Wirksamkeit eines aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruches - Berührung der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Ein grundsätzlich möglicher und zulässiger Verzicht auf die Vernehmung von Zeugen durch schlüssige Handlung kann auch darin gesehen werden, dass die Partei, die noch nicht vernommene Zeugen benannt hat, nach durchgeführter Beweisaufnahme ihren Beweisantrag nicht wiederholt (BGH, Urteil vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 - juris; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 399 Rdn. 2).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Er muss lediglich das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung des Fahrzeugs darlegen und ggf. beweisen, also lediglich ein Mindestmaß an Tatsachen darlegen und beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des - grundsätzlich als redlich unterstellten - Versicherungsnehmers zulassen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92 -, juris).
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92

    Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Diese Schlussfolgerung ist hier auch berechtigt, denn die Beklagte konnte dem Prozessverlauf und insbesondere dem Hinweis des Landgerichts ohne weiteres entnehmen, dass das Gericht mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme und der Beiziehung der Strafakte nebst den darin enthaltenen polizeilichen Vernehmungsprotokollen, Ermittlungsergebnissen und protokollierten Zeugenaussagen seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 02. November 1993 - VI ZR 227/92 -, Rn. 6, juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.04.1991 - 20 U 284/90

    Ablegen der Fahrzeugschlüssel auf der Theke einer Gaststätte L

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Als grob fahrlässig ist ein den Eintritt des Versicherungsfalls förderndes Verhalten dann zu werten, wenn sich schon bei einfachen und naheliegenden Überlegungen die erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit und die Notwendigkeit, ein anderes als das geübte Verhalten in Betracht zu ziehen, aufdrängt (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 1991 - 20 U 284/90 -, juris).
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Auszug aus OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2003 - 1 U 118/03

    Ausgleich von Abhebungen während intakter Ehe; Anforderungen an die Rüge

  • KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der Klausel über den Ersatz nur tatsächlich

  • OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21

    1. Die für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls erforderlichen

    Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grad außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste (vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

    Dabei reichen für den "Gegenbeweis" des Versicherers nicht erst solche Tatsachen aus, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalles begründen, sondern schon solche, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit hierfür nahelegen (vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

  • OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 428/22

    Kann der Versicherungsnehmer den Beweis des 'äußeren Bildes' durch

    Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).
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