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   OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21   

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https://dejure.org/2021,34664
OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21 (https://dejure.org/2021,34664)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.07.2021 - 4 U 428/21 (https://dejure.org/2021,34664)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 4 U 428/21 (https://dejure.org/2021,34664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Obliegenheitsverletzung, Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels, Nachweis eines Diebstahls

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW

    § 28 Abs. 2 VVG, § 81 Abs. 2 VVG

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Autodiebstahl: Obliegenheitsverletzung bei Aufbewahrung Schlüssel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81
    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung (mit Anmerkung von Nikklas-Jens Biller-Bomhardt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls erforderlichen Mindesttatsachen können nur dann durch informatorische Anhörung des Versicherungsnehmers bewiesen werden, wenn Zeugen hierfür nicht zur Verfügung stehen. 2. Die Berufung auf eine ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen des Diebstahl einer Zugmaschine nebst Anhängers Nachweis des äußeren Bildes eines versicherten Diebstahls Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Fahrzeugschlüssel sichtbar an einem Haken hängt - Obliegenheitsverletzung?

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 58/19
  • OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1554
  • VersR 2022, 756
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

    Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21
    Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grad außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste (vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

    Dabei reichen für den "Gegenbeweis" des Versicherers nicht erst solche Tatsachen aus, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalles begründen, sondern schon solche, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit hierfür nahelegen (vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21
    Der Beweis für das äußere Bild ist erbracht, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 04.09.2018 - 4 U 427/18 - juris).

    Nur wenn die Klägerin den Beweis nicht mit unmittelbaren Zeugen führen kann, so kann die Beweisführung auch durch die informatorische Anhörung des Versicherungsnehmers geführt werden (vgl. Senat, Urteil vom 12.02.2014 - 7 U 871/13 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00).

  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21
    Voraussetzung hierfür ist dann seine Glaubwürdigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1997 - IV ZR 320/95 - juris).
  • OLG Dresden, 12.02.2014 - 7 U 871/13

    Wenn das Auto weg ist und der Kaskoversicherer bestreitet, dass es gestohlen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21
    Nur wenn die Klägerin den Beweis nicht mit unmittelbaren Zeugen führen kann, so kann die Beweisführung auch durch die informatorische Anhörung des Versicherungsnehmers geführt werden (vgl. Senat, Urteil vom 12.02.2014 - 7 U 871/13 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00).
  • OLG Dresden, 27.04.2022 - 4 U 2658/21

    Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer Kaskoversicherung wegen eines

    Dieses Mindestmaß wird in der Regel erfüllt, wenn bewiesen wird, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer an einem bestimmten Ort, zu einer bestimmten Zeit abgestellt dort aber nicht wieder aufgefunden worden ist (Senat, Beschluss vom 05.07.2021 - 4 U 428/21 juris Rn. 11; BGH, Urt. v. 30.01.2002 - IV ZR 263/00 nach juris).
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