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   OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19   

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OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19 (https://dejure.org/2020,23823)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.2020 - 4 U 47/19 (https://dejure.org/2020,23823)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 4 U 47/19 (https://dejure.org/2020,23823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 185 BGB, § 249 BGB, § 10 RVG
    1. Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten, kommt es für die Fälligkeit des Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Rechnungstellung durch den beauftragten Anwalt nicht an. § 10 RVG, der die Pflicht zur Rechnungstellung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten, kommt es für die Fälligkeit des Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Rechnungstellung durch den beauftragten Anwalt nicht an. § 10 RVG, der die Pflicht zur Rechnungstellung durch ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach einem Verkehrsunfall Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ohne Rechnungstellung durch den beauftragten Anwalt Einziehungsermächtigung durch die Rechtsschutzversicherung eines Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Der Kraftfahrer ist nämlich verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 10, juris m.w.N. sowie Senat, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109, MDR 2009, 1336, juris Rn. 37 jeweils zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auf Autobahnen; Senat, Urteil vom 18.07.2019 - 4 U 150/17, n.v.).

    Gleiches gilt für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es vorliegend bereits an einer für den Beweis des ersten Anscheins erforderlichen Typizität des Geschehens fehlt oder ob ein Anscheinsbeweis jedenfalls dadurch erschüttert ist, dass der Kläger vor der Kollision einen Spurwechsel von rechts nach links in den Sicherheitsabstand zu dem Beklagtenfahrzeug vorgenommen hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 11 f.; Senat, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109, MDR 2009, 1336, juris Rn. 41 ff.), oder dass der Kläger entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark gebremst hat (vgl. hierzu LG Saarbrücken NJW-RR 2020, 158, juris Rn. 13 f.).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Ein solcher Verfahrensfehler liegt namentlich vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (BGH NJW 2004, 1876).

    Hierbei genügt es, wenn nur ein tragendes Element der erstinstanzlichen Beweiswürdigung in seiner Aussagekraft geschmälert wird, weil bereits dann die Unrichtigkeit oder Lückenhaftigkeit der getroffenen Feststellungen als Folge der konkreten Anhaltspunkte nicht ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2004, 1876, 1877).

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Der Kraftfahrer ist nämlich verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 10, juris m.w.N. sowie Senat, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109, MDR 2009, 1336, juris Rn. 37 jeweils zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auf Autobahnen; Senat, Urteil vom 18.07.2019 - 4 U 150/17, n.v.).

    Gleiches gilt für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es vorliegend bereits an einer für den Beweis des ersten Anscheins erforderlichen Typizität des Geschehens fehlt oder ob ein Anscheinsbeweis jedenfalls dadurch erschüttert ist, dass der Kläger vor der Kollision einen Spurwechsel von rechts nach links in den Sicherheitsabstand zu dem Beklagtenfahrzeug vorgenommen hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 11 f.; Senat, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109, MDR 2009, 1336, juris Rn. 41 ff.), oder dass der Kläger entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark gebremst hat (vgl. hierzu LG Saarbrücken NJW-RR 2020, 158, juris Rn. 13 f.).

  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Den Verstoß des Beklagten zu 1 gegen die Handlungspflicht hat es hierbei als stärker, nämlich doppelt so schwer wie das grundlose Abbremsen des Klägers gewichtet (so auch KG VersR 2002, 1571, juris Rn. 11 m.w.N.; OLG Koblenz VerkMitt 1992, 92; OLG Düsseldorf VersR 1978, 331).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Die Forderung verbleibt beim Gläubiger; der Ermächtigte kann die Forderung im eigenen Namen geltend machen und - je nach dem Inhalt der Ermächtigung - Leistung an den Gläubiger oder an sich verlangen (BGH NJW 2014, 1963; Palandt/Grüneberg, BGB, a.a.O., § 398 Rn. 32).Für das Vorliegen einer Einziehungsermächtigung im Unterschied zur Rückabtretung der Forderung spricht vorliegend neben dem Wortlaut der Erklärung ("Wir ermächtigen unseren Versicherungsnehmer...") auch deren ersichtlicher Sinn und Zweck einer praktikablen Abwicklung des Schadensfalles sowie der erkennbare Wille des Rechtsschutzversicherers.
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Diese in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte Rechtsfigur begründet für den Ermächtigten die Befugnis, im eigenen Namen über ein Recht des Ermächtigenden zu verfügen oder das Recht durch Einziehung oder in sonstiger Weise auszuüben (BGH NJW 2012, 1207, juris Rn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 185 Rn. 13; Westermann in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 398 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Als Zinsanspruch stehen dem Kläger in Bezug auf die Anwaltskosten Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §§ 288 Abs. 1, 291 Satz 1 Halbs. 1, 187 Abs. 1 BGB ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit folgenden Tag zu (vgl. BGH NJW 2013, 2739, 2742 Rn. 29: Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 187 Rn. 1 a. E.), also ab dem 21.01.2017 (vgl. Bl. 49 Rs. d.A.).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507 Rn. 18; 2012, 1953, 1954 Rn. 5; Senat OLGR 2009, 394, 396; NJW-RR 2017, 350, 351 Rn. 37).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 34/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines vorkollisionär falsch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    § 10 RVG, der die Pflicht zur Rechnungstellung durch einen Anwalt begründet, ist nur dann anwendbar, wenn der Anwalt selbst eine nach dem RVG berechnete Vergütung von seinem Mandanten fordert (Anschluss an LG Saarbrücken, Urteil vom 7. Juni 2013 - 13 S 34/13, NJW 2014, 235).(Rn.49).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 2007, 506, 507 Rn. 18; 2012, 1953, 1954 Rn. 5; Senat OLGR 2009, 394, 396; NJW-RR 2017, 350, 351 Rn. 37).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

  • OLG München, 20.06.2012 - 17 U 1392/12

    Berufungsverfahren: Bindungswirkung der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

  • LG Saarbrücken, 04.10.2019 - 13 S 69/19

    Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden wird nicht allein

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13

    Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen

  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige

  • OLG Hamm, 15.02.2022 - 26 U 21/21

    Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Fehlende

    § 10 RVG, der die Pflicht zur Rechnungstellung durch den Anwalt begründet, ist nur dann anwendbar, wenn der Rechtsanwalt selbst eine nach dem RVG berechnete Vergütung von seinem Mandanten fordert (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 U 47/19, juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, 25. Aufl. 2021, RVG § 10 Rn. 3 -m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 1 U 143/22
    Meint der Rechtsmittelführer lediglich, es sei z. B. den Äußerungen eines Zeugen eine andere Bedeutung beizumessen, kann dies die Beweiswürdigung nicht entkräften (OLG Saarbrücken, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 U 47/19 -, Rn. 37, juris m.w.N.).
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   OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 U 47/19   

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OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 U 47/19 (https://dejure.org/2019,27586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2019 - 4 U 47/19 (https://dejure.org/2019,27586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 4 U 47/19 (https://dejure.org/2019,27586)
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Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ärztebewertung im Internet: Portalbetreiber muss genaue Prüfung des Behandlungskontakts veranlassen

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