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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9567
OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05 (https://dejure.org/2006,9567)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.07.2006 - 4 U 535/05 (https://dejure.org/2006,9567)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 4 U 535/05 (https://dejure.org/2006,9567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Sachverständigen durch Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung ; Begründung der Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Sachverständigen; Folgen einer Aufnahme von Äußerungen dritter Personen zur ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 406; ; ZPO § 42

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Befangenheit bei Beachtung von Äußerungen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 4 O 2843/04
  • OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 237
  • BauR 2006, 1950 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 25.11.1996 - 7 U 1608/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Die vom Senat vertretene Rechtsauffassung entspricht vielmehr derjenigen des OLG Dresden, welches sich im Beschluss vom 25.11.1996 (NJW-RR 1997, 1354) ausführlich mit der genannten Entscheidung auseinandergesetzt und diese mit zutreffender Begründung abgelehnt hat.
  • LG Konstanz, 17.03.1995 - 3 O 294/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Diese und eine vergleichbare Entscheidung des LG Konstanz (BauR 95, 887; bestätigt vom OLG Karlsruhe in der Beschwerdeinstanz) sind in der Literatur auf Zustimmung gestoßen (Musielak-Huber, ZPO, 3. Aufl., § 406, Rn. 11; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 406, Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 11.02.1983 - 25 W 736/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Es wird dann Sache des Gerichts sein, die dem Gutachten zugrunde liegenden tragenden Feststellungen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beweisaufnahme zu überprüfen (vgl. OLG München, Rpfleger 1983, 319).
  • KG, 29.04.1982 - 8 W 1013/82
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Die im Ablehnungsgesuch zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 29.4.1982 (MDR 82, 762) hat in der veröffentlichten Rechtsprechung keine Bestätigung gefunden.
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 5 W 430/12

    Sachverständigenablehnung: Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

    Entscheidend ist, dass es nach § 357 ZPO keinen Unterschied zwischen einem "offiziellen" und einem "inoffiziellen" Ortstermin gibt, und auch lediglich vorbereitende Feststellungen des Sachverständigen zu seiner Information entweder unter Ausschluss beider Parteien (siehe dazu OLG Nürnberg MDR 2007, 237) oder unter Einbeziehung beider Parteien hätten stattfinden müssen (Greger in: Zöller, ZPO, 29.Aufl., § 402 Rn. 5a).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12

    Sachverständigenablehnung: Durchführung einer Ortsbesichtigung ohne

    Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen (OLG Nürnberg MDR 2007, 237; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354; OLG Stuttgart ZfSch 1995, 367).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2010 - 14 W 37/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Sachverständigenablehnung wegen

    Führt ein Sachverständiger jedoch zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so läßt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH NJW 1975, 1363; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 636; OLG Nürnberg MDR 2007, 237; OLG Jena MDR 2000, 169; OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; OLG Koblenz MDR 2004, 831; OLG München NJW-RR 1998, 1687; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354, 1355; Greger in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 406 Rn 8; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rn 28; Huber in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 406 Rn 6; Reichold in: Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 406 Rn 2).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2019 - 2 W 2133/18

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Ein Grund für eine Befangenheitsablehnung ist nur gegeben, wenn eine Partei einseitig bevorzugt wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 U 535/05 -, juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05 - 210   

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https://dejure.org/2006,19190
OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05 - 210 (https://dejure.org/2006,19190)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.07.2006 - 4 U 535/05 - 210 (https://dejure.org/2006,19190)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 4 U 535/05 - 210 (https://dejure.org/2006,19190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Zur Frage der drittschützenden Wirkung einer Amtspflicht im Fall der wirtschaftlichen Belastung eines Landkreises durch den Zuzug eines Flüchtlings infolge amtspflichtwidriger Nichterteilung einer Wohnsitz beschränkenden Auflage durch den Beamten eines ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die drittschützende Wirkung einer Amtspflicht; Begriff des "Dritten"; Bestehen einer Amtspflicht eines Beamten nur gegenüber der Allgemeinheit; Erteilung einer räumlich uneingeschränkten Aufenthaltsbefugnis

  • Judicialis

    BGB § 839; ; AuslG § 14 Abs. 2 a.F.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 43/59

    Amtspflichten des Abgabelandes bei Umsiedlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Einschlägig sind hier die Grundsätze, die der BGH in seinem Urteil vom 31.03.1960 (BGHZ 32, 145 ff.) herausgearbeitet hat.

    Es solle verhindert werden, dass ein einzelnes Glied des Gesamtorganismus auf Dauer überbeansprucht werde, dadurch das Glied seine Funktion nicht mehr richtig ausüben könne und in Folge der ganze Organismus Schaden erleide (so ausdrücklich BGHZ 32, 145, 148).

    Die Amtspflicht des handelnden Beamten diene deshalb allein dieser größeren Aufgabe des Allgemeinwohls sowie dem Interesse des einzelnen Flüchtlings, nicht aber dem Interesse des klagenden Kreises (so ausdrücklich BGHZ 32, 145, 148).

    Der Umstand, dass der klagende Landkreis durch die Tätigkeit des handelnden Beamten als zufällige Reflexwirkung getroffen wird, macht ihn nicht zu einem Dritten im Sinne des § 839 BGB (so BGHZ 32, 145, 146).

  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58

    Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Gegenüber anderen (nicht geschützten) Personen besteht hingegen keine Ersatzpflicht, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für sie nachteilig ausgewirkt hat (so die ständige Rechtsprechung, siehe etwa BGHZ 134, 268, 304; 31, 388, 390).

    Dieser Zweck ergibt sich grundsätzlich aus der die Amtspflicht begründenden Bestimmung (so ausdrücklich BGHZ 31, 388, 390).

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Diese bloße wirtschaftliche Betroffenheit des Landkreises reicht nicht aus (so BGH NJW 1994, 1647, 1649).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05
    Gegenüber anderen (nicht geschützten) Personen besteht hingegen keine Ersatzpflicht, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für sie nachteilig ausgewirkt hat (so die ständige Rechtsprechung, siehe etwa BGHZ 134, 268, 304; 31, 388, 390).
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