Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.03.2016

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15   

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https://dejure.org/2016,7123
OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15 (https://dejure.org/2016,7123)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.02.2016 - 4 U 60/15 (https://dejure.org/2016,7123)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 4 U 60/15 (https://dejure.org/2016,7123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Motorschaden während Fahrt durch Werkstattmitarbeiter - wer haftet?

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Inhabers einer Kfz-Reparaturwerkstatt im Rahmen eines Auftrages zum Wechsel der Reifen und der Spureinstellung des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Inhabers einer Kfz-Reparaturwerkstatt im Rahmen eines Auftrages zum Wechsel der Reifen und der Spureinstellung des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Inhabers einer Kfz-Reparaturwerkstatt im Rahmen eines Auftrages zum Wechsel der Reifen und der Spureinstellung des Fahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Annahme eines Kfz-Werkstattvertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nebenvertraglicher Pflichtenkreis bei Annahme eines Kfz-Werkstattauftrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Motorschaden beim Werkstatttermin - wer haftet?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos! (IBR 2016, 459)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 161/98

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Inhabers einer Reparatur-Werkstatt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Im Rahmen eines Auftrags zur umfassenden Inspektion mag eine Werkstatt mit Blick darauf, dass die Arbeiten zu einem nach den Vertragsumständen zweckentsprechenden, funktionstauglichen Werk führen müssen, verpflichtet sein, alles - freilich nach Absprache mit dem Kunden und gegen entsprechende gesonderte Vergütung - zu tun, um einen Pkw für die nächste Zeit gebrauchsfähig und fahrbereit zu machen (vgl. OLG Frankfurt, DAR 1973, 295 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.1999 - 22 U 161/98, bei Juris Rn. 5).

    Die Aufklärungs- und Beratungspflichten einer sachkundigen Kfz-Werkstatt gegenüber dem unerfahrenen Kunden erstrecken sich aber grundsätzlich nur auf das in Auftrag gegebene Werk und die damit zusammenhängenden Umstände (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.1999 - 22 U 161/98, bei Juris Rn. 7; AG Brandenburg, aaO, bei Juris Rn. 28).

  • OLG Schleswig, 17.12.2010 - 4 U 171/09

    Pflichten einer Kfz-Werkstatt zu Hinweisen auf anstehende Maßnahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Inspektionen dienen dazu, einen bestimmten Fahrzeugzustand festzustellen, um die danach erforderlichen, regelmäßig gesondert zu beauftragenden Maßnahmen durchzuführen (OLG Schleswig, Urteil vom 17.10.2010 - 4 U 171/09, bei Juris Rn. 18).

    Bei einer Inspektion ist daher allemal auf die fälligen Austauschmaßnahmen hinzuweisen und darüber hinaus aber auch auf solche Maßnahmen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht (OLG Schleswig, Urteil vom 17.10.2010 - 4 U 171/09, bei Juris Rn. 18).

  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Ausgehend von diesen allgemeinen Grundsätzen wird eine Kfz-Werkstatt gehalten sein, ein ihr überlassenes Fahrzeug mit dem von ihr nach dem Gegenstand des Vertrags zu erwartenden Fachwissen zu überprüfen und ihre Kunden gegebenenfalls auf mögliche Bedenken hinzuweisen (vgl. AG Brandenburg, Urteil vom 8.1.2007 - 31 C 59/06, bei Juris Rn. 25).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    (3) Aber selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin aufgrund der Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10, bei Juris Rn. 38) unterstellt, dass sie sich im Falle des Hinweises auf eine sofort notwendige Inspektion mit Blick auf das Aufleuchten der Motorleuchte und die Geräusche im Motor dazu entschieden hätte, das Fahrzeug entweder bis zu dem Folgetermin am 13.6.2011 bei der Beklagten stehen oder das Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt abschleppen zu lassen, kann nicht festgestellt werden, dass dann der Schaden in Form des Motorschadens nicht eingetreten wäre.
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Unterlassung für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012 - VI ZR 63/11, bei Juris Rn. 10) Die bloße Möglichkeit, ebenso eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt nach § 286 ZPO nicht.
  • OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95

    Haftung des Werkunternehmers wegen Aufklärungspflichtverletzung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Erkennt oder kann bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Kfz Werkstatt einen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigenden Mangel erkennen, dann begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit dieser eine Entschließung über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels herbeiführen kann (AG Brandenburg, aaO, bei Juris Rn. 28; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1554 - bei Juris Rn. 47).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Diese Beweiswürdigung kann der Senat ohne Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme treffen, denn die protokollierten erstinstanzlichen Aussagen dürfen vom Berufungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen jedenfalls dann ohne erneute Vernehmung gewürdigt werden, wenn das angefochtene Urteil den Aussagen keine Bedeutung beigemessen und sie deshalb überhaupt nicht gewürdigt hatte (vgl. Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl., § 140 Rn. 122 unter Hinweis auf BGH, NJW 1972, 584 - bei Juris Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 26.03.1973 - 18 U 139/72

    Aufgaben einer Kfz-Werkstatt; Wartungsauftrag während Winterzeit; Wassergekühltes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Im Rahmen eines Auftrags zur umfassenden Inspektion mag eine Werkstatt mit Blick darauf, dass die Arbeiten zu einem nach den Vertragsumständen zweckentsprechenden, funktionstauglichen Werk führen müssen, verpflichtet sein, alles - freilich nach Absprache mit dem Kunden und gegen entsprechende gesonderte Vergütung - zu tun, um einen Pkw für die nächste Zeit gebrauchsfähig und fahrbereit zu machen (vgl. OLG Frankfurt, DAR 1973, 295 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.1999 - 22 U 161/98, bei Juris Rn. 5).
  • LG Heidelberg, 27.07.2011 - 1 S 9/10

    Haftung einer Kfz-Werkstatt nach Ablösen eines montierten Winterreifens:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
    Nach allgemeinen Grundsätzen treffen den Unternehmer beim Werkvertrag nebenvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, deren Inhalt und Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, insbesondere nach dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein im erforderlichen Umfang der Besteller ausgehen kann ist (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl., § 631 Rn 14; LG Heidelberg, Urteil vom 22.7.2011 - 1 S 9/10, bei Juris Rn. 24).
  • OLG Koblenz, 18.07.2019 - 1 U 242/19

    Pflicht einer Kfz-Werkstatt zur Überprüfung der Bremsanlage eines Motorrades aus

    Vom Unternehmer, dem ein konkreter Reparaturauftrag erteilt worden ist, kann nicht verlangt werden, dass er auch sämtliche übrigen Teile des Gegenstandes, an dem er seine Werkleistung zu erbringen habt, ohne besonderen Auftrag überprüft (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.2016 - 4 U 60/15 = NJOZ 2016, 806 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 329 O 285/17

    Werkvertrag über eine Kfz-Inspektion: Hinweispflicht des Kfz-Werkstattinhabers

    Bei Anwendung dieser Grundsätze ist eine Kfz-Werkstatt gehalten, ein ihr überlassenes Fahrzeug mit dem von ihr nach dem Gegenstand des Vertrages zu erwartenden Fachwissen zu überprüfen und ihre Kunden gegebenenfalls auf mögliche Bedenken hinzuweisen (OLG Saarbrücken, NJOZ 2016, 806 (808)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14582
OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15 (https://dejure.org/2016,14582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2016 - 4 U 60/15 (https://dejure.org/2016,14582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2016 - 4 U 60/15 (https://dejure.org/2016,14582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Ordnungsgemäße Vertretung einer Gewerkschaft im Prozess

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Vertretung einer Gewerkschaft im Prozess

  • rechtsportal.de

    Befugnis des Bundesvorsitzenden zur Vertretung einer Gewerkschaft in einem Rechtsstreit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Befugnis des Bundesvorsitzenden zur Vertretung einer Gewerkschaft in einem Rechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstvertrag des Vorstands: Mitgliederversammlung entscheidet

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob die nicht ordnungsgemäß gesetzlich vertretene Partei mit ihrem Rechtsmittel eine Sach- oder eine Prozessentscheidung erstrebt (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O. Rn. 13 f; BGH NJW 2010, S. 3100).
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15
    Für diese besteht vor dem Hintergrund eines Gleichlaufs von Bestellungs- und Anstellungszuständigkeit eine Zuständigkeit der Mitgliederversammlung als des Organs, das nach § 27 Abs. 1 BGB auch zur Bestellung des Vorstandes berufen ist (grundlegend: BGH, Urteil vom 21.01.1991, II ZR 144/90, Rn. 5 ff., insbes. Rn. 9 f., zit. nach juris; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 26 Rn. 6; Otto, Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts 11. Aufl., Rn. 498).
  • OLG Zweibrücken, 13.10.2004 - 1 U 19/04

    Friedrich gegen 1. FC Kaiserslautern - Auch 2. Halbzeit für den Club

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15
    Die durch Satzung begründete Zuständigkeit des Organ eines Vereins für das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds erstreckt sich auch auf die gerichtliche Vertretung gegenüber einem aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglied und ist nicht davon abhängig, ob das Anstellungsverhältnis beendet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.10.2004, 1 U 19/04, Rn. 31; Otto, a.a.O.).
  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66

    ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 4 U 60/15
    Dabei finden die Regelungen über den rechtsfähigen Verein mit Ausnahme der Vorschriften, die die Rechtsfähigkeit voraussetzen, entsprechende Anwendung (Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 54 Rn. 1, mit Hinweis auf BGHZ 50, S. 325).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2020 - 4 U 46/19

    Außerordentliche Kündigung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden einer

    Das Landgericht hat die Klage mit dem angefochtenen Urteil abgewiesen und ausgeführt, dass sich aus den Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.03.2015 (2-7 O 311/13) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 02.03.2016 ( 4 U 60/15 ) in dem vorangegangenen Rechtsstreit zwischen den Parteien für den vorliegenden Rechtsstreit keine inhaltliche Bindungswirkung ergebe, da die Klage mit den Entscheidungen lediglich als unzulässig abgewiesen worden sei und keine materielle Rechtskraftwirkung nach § 322 ZPO bestehe.

    Der Kläger habe mit seiner bei dem Arbeitsgericht Stadt1 am 10.05.2013 erhobenen Klage, die dem anschließend vor dem Landgericht Frankfurt am Main und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geführten Rechtsstreit (2-7 O 311/13 bzw. 4 U 60/15 ) zugrunde gelegen habe, sogar die von dem Landgericht zu Unrecht statuierte Monatsfrist eingehalten.

    Sie rügt unter Bezugnahme auf ihren erstinstanzlichen Vortrag, dass der vorliegenden Klage die Rechtskraft der Entscheidungen in dem durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 02.03.2016 ( 4 U 60/15 ) abgeschlossenen Rechtsstreit der Parteien entgegenstehe.

    Den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen steht entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten keine Rechtskraftwirkung der im Vorprozess zwischen den Parteien (2-07 O 311/13 LG Frankfurt am Main, 4 U 60/15 OLG Frankfurt am Main) ergangenen Entscheidungen entgegen.

    Es gelten in dieser Hinsicht dieselben Erwägungen, wie sie der Senat bereits in dem vorangegangenen Rechtsstreit zwischen den Parteien ( 4 U 60/15 ) im Urteil vom 02.03.2016 (Anlage K 17) zugrunde gelegt hat:.

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