Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04 - 55/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Tierhalterhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung bei Blockade der Fahrbahn durch Pferde verschiedener Tierhalter
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Unfallverursachung wegen von Pferden verschiedener Tierhalter blockierter Fahrbahn; Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tierhalter bei Kollision eines Fahrzeugs mit nur einem Pferd eines Tierhalters; Mittelbare Mitverursachung eines Schadens wegen Verwirklichung der ...
- Wolters Kluwer
Unfallverursachung wegen von Pferden verschiedener Tierhalter blockierter Fahrbahn; Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tierhalter bei Kollision eines Fahrzeugs mit nur einem Pferd eines Tierhalters; Mittelbare Mitverursachung eines Schadens wegen Verwirklichung der ...
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 833 Satz 1; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; ZPO § 286 I; ; ZPO § 529 I Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 § 833 Satz 1 § 840 Abs. 1
Gesamtschuldnerische Haftung verschiedener Tierhalter, deren Pferde die Fahrbahn blockierene, bei Kollision eines dieser Tiere mit einem Fahrzeug - rechtsportal.de
BGB § 833 S. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit über die Fahrbahn laufenden, entlaufenen Pferden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Blockade der Fahrbahn durch Pferde
- goettinger-pferderechtsforum.de (Kurzinformation)
Weideausbruch - Gesamtschuldner
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung des Pferdehalters
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde - Pferde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pferdehalter haftet für Unfall aufgrund möglichen Zusammenstoßes eines Motorradfahrers mit auf Fahrbahn stehendem Pferd - Durch Bildung eines Verkehrshindernisses realisiert sich typische Tiergefahr
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.10.2004 - 3 O 486/02
- OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04 - 55/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 893
- NZV 2006, 424
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 27.05.2004 - 7 U 146/03
Begriff des Tierhalters
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04
Entscheidend ist vielmehr, wem das Bestimmungsrecht über das Tier zusteht, wer für die Kosten des Tiers aufkommt und wer das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt (so OLG Schleswig, MDR 2005, 148 f.; BGH, MDR 1988, 571). - OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Radfahrers durch ein Reitpferd
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04
Das ist nicht nur der Fall, wenn das Tier ausschlägt, beißt oder jemanden anspringt, sondern auch dann, wenn ein Tier ausbricht und ein Verkehrshindernis bildet (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 475 f.;… Belling/Eberl-Borges in Staudinger, a.a.O., § 833 RN 49;… Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, a.a.O., § 833 RN 14). - BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75
Tierhalterhaftung für Deckakte
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04
Diese spezifische Tiergefahr hat sich dann realisiert, wenn der Schaden auf der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung beruht (so ausdrücklich BGHZ 67, 129, 133;… Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB a.a.O., § 833 RN 28;… Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, a.a.O., § 833 RN 8).
- OLG Zweibrücken, 30.09.2020 - 1 U 9/18
Mithaftung eines Motorradfahrers bei einem Unfall mit einer Katze
Denn nach allgemeinen Regeln genügt es, dass das Verhalten des Tieres den Unfall mittelbar mitverursacht hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.01.2006, Az. 4 U 615/04, Juris). - OLG Koblenz, 16.04.2012 - 12 U 1396/10
Tierhalterhaftung; Deliktsfähigkeit von Minderjährigen
Die Realisierung der Tiergefahr liegt dann darin begründet, dass das Tier ausgerissen ist und sich eigenmächtig auf die Fahrbahn begeben hat (Saarländisches OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 893). - OLG Köln, 24.08.2010 - 19 U 114/10
Haftung des Tierhalters bei Stolpern des Geschädigten über den sitzenden Hund
Ein solches "unvernünftiges" Verhalten entspricht der tierischen Natur; in ihm wirkt sich die Gefahr aus, die die Haltung des Tieres mit sich bringt und deretwegen die besondere Tierhalterhaftung geschaffen worden ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 893, 894; OLG Frankfurt VersR 1982, 908;… OLG Celle vom 03.12.1979 - 1 U 25/97 - Rn. 20, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NJW 1965, 694, 695). - OLG Frankfurt, 08.04.2009 - 21 U 50/08
Tierhalterhaftung: Sturz eines Mountainbikers infolge durchgehender Pferde auf …
Solches ergibt sich insbesondere auch nicht aus den von ihr in Bezug genommenen Urteilen des BGH vom 15.12.1970, VI ZR 121/69, und des OLG Saarbrücken vom 17.1.2006, 4 U 615/04. - OLG Celle, 09.05.2016 - 20 U 43/15
Schadensersatz; Tiergefahr; Verkehrsunfall; Tierhalterhaftung
Die Realisierung der Tiergefahr liegt gerade darin begründet, dass das Tier ausgerissen ist und sich eigenmächtig ohne Rücksicht auf den Verkehr auf die Fahrbahn begeben hat (vergleiche OLG Saarbrücken, Urteil vom 17. Januar 2006, 4 U 615/04, Rn. 31 zitiert nach juris).