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   OLG Hamm, 17.08.2010 - I-4 U 62/10   

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https://dejure.org/2010,6045
OLG Hamm, 17.08.2010 - I-4 U 62/10 (https://dejure.org/2010,6045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2010 - I-4 U 62/10 (https://dejure.org/2010,6045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2010 - I-4 U 62/10 (https://dejure.org/2010,6045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen unzulässiger Werbung mit 2-jähriger Garantie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • info-it-recht.de

    Zu weit gefasste Unterlassungserklärung ist rechtsmissbräuchlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • vsw.info PDF, S. 6 (Leitsatz)

    § 242 BGB; § 8 IV UWG
    Rechtsmissbrauch als Einwand

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Fälligkeit einer hohen Vertragsstrafe auch bei fehlendem Verschulden

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Missverhältnis zwischen angedrohter Vertragsstrafe und abgemahntem Wettbewerbsverstoß

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Verwendung einer missbräuchlichen Gerichtsstandsvereinbarung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungserklärung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Unterlassungserklärung und Anwaltskosten werden als untrennbare Einheit dargestellt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 196
  • GRUR-RR 2012, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Dabei wird teilweise angenommen, dass ein aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossener Unterwerfungsvertrag nach § 314 BGB aus wichtigem Grund gekündigt und der Geltendmachung von Vertragsstrafen schon vor der Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 196, 198 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 4.6; MünchKomm.UWG/Fritzsche, § 8 Rn. 479; vgl. auch Fezer/Büscher aaO § 8 Rn. 298).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 196).
  • OLG Hamm, 03.08.2017 - 4 U 50/17

    Link zur OS-Plattform ist Pflicht bei gewerblichen eBay-Angeboten

    Dem von der Verfügungsbeklagten zitierten Urteil des Senats vom 17.08.2010 - 4 U 62/10 - (veröffentlicht u.a. in juris) lag ein nicht einmal im Ansatz vergleichbarer Sachverhalt zugrunde: dort ging es um eine ausdrückliche Regelung zur Vertragsstrafenverwirkung auch bei schuldlosem Verhalten, die zudem so in den Text der vorformulierten Unterwerfungserklärung eingefügt war, dass sie ohne Weiteres überlesen werden konnte.
  • KG, 09.12.2016 - 5 U 163/15

    vorgeschobene Marktbereinigung II - Wettbewerbsrechtliches

    Der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem durch Missbrauch zustande gekommenen Unterwerfungsvertrag kann schon vor dessen Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegen gehalten werden (Anschluss an OLG München, 24. Oktober 1991, 6 U 2337/91, WRP 1992, 270 und OLG Hamm, 17. August 2010, I-4 U 62/10, GRUR-RR 2011, 196; offen gelassen in BGH, 15. Dezember 2011, I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät, Tz 38 und BGH, 31. Mai 2012, I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 - Missbräuchliche Vertragsstrafe, Tz 22).(Rn.163).

    Es wird die Ansicht vertreten, dass ein aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossener Unterwerfungsvertrag nicht nur nach § 314 BGB aus wichtigem Grund gekündigt, sondern der Geltendmachung von Vertragsstrafen schon vor der Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen gehalten werden kann (OLG OLG München WRP 1992, 270; OLG Hamm GRUR-RR 2011, 196; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12, Rn 1.164; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8, Rn 4.6; Fritzsche in: Münchener Kommentar, Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., § 8, Rn 479; Schaub in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 20, Rn 15b).

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18

    Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern

    Anders als in dem Fall "Bauheizgerät" war es auch nicht so, dass das Verschulden ausdrücklich ausgeschlossen wurde und die Regelung leicht überlesen werden konnte (vgl. BGH GRUR 2012, 730 Rn. 17 - Bauheizgerät; vorgehend OLG Hamm, Urt. v. 17.8.2010 - I-4 U 62/10 -, Rn. 47, juris).
  • LG Essen, 20.12.2012 - 10 S 319/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung i.R.d. Geltendmachung eines

    Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalles aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung in einem ganz bestimmten Umfang haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben muss (OLG Hamm GRUR-RR 2011, 196 ff. Rdz. 44; bestätigt durch BGH MDR 2012, 985 f.).
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