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   OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19   

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https://dejure.org/2013,16631
OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 (https://dejure.org/2013,16631)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 (https://dejure.org/2013,16631)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 4 U 65/12 - 19 (https://dejure.org/2013,16631)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Völliger Haftungsausschluss des Kfz-Halters bei Radfahrerunfällen nur ausnahmsweise

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Haftungsverteilung bei Unfällen mit Radfahrern nach Änderung des § 7 Abs. 2 StVG durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften

  • rabüro.de

    Völliger Haftungsausschluss des Kfz-Halters bei Radfahrerunfällen nur ausnahmsweise

  • rewis.io
  • ra.de
  • captain-huk.de

    Vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Unfällen mit Radfahrern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusammenstoß eines Lkw mit einem Radfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vom Feldweg auf Vorfahrtstraße links einbiegender Radfahrer haftet im Kollisionsfall zu 2/3

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Unfällen mit Radfahrern

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Bestätigung des Senatsurt. v. 24.?04.2012 ? 4 U 131/11-40-, NJW 2012, 3245 ff.).

    Die Frage, ob das Unfallereignis unabwendbar war, ist nach dem Wortlaut des reformierten Haftungstatbestands ohne Relevanz (Senat NJW 2012, 3245, 3246).

    Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Senat NJW 2012, 3245, 3246 m. w. Nachw.).

    Ist die Länge der Gefahrenstelle erheblich größer, kann ein Zusatzschild nach § 40 Abs. 4 StVO diese Länge angeben (Senat NJW 2012, 3245, 3248).

    Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Senat NJW 2012, 3245, 3247).

    Bei - hier gegebenen - gravierenden Folgen eines Unfallgeschehens stellt die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine zweckentsprechende und vernünftige Maßnahme der Rechtsverfolgung dar (Senat NJW 2012, 3245, 3249).

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    a) Ein Grundurteil darf nur dann ergehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der verbleibende Anspruch der Höhe nach "Null" überschreitet (BGHZ 1, 34; 11, 63; BGH NJW-RR 2005, 928; 2005, 1008, 1009; 2007, 857, 858).

    Mit hoher (BGHZ 108, 256, 260), jedenfalls aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (BGH NJW-RR 2005, 1008, 1009 lässt Wahrscheinlichkeit genügen) muss ein Anspruch wenigstens in irgendeiner Höhe bestehen.

  • OLG Frankfurt, 27.04.1990 - 2 U 217/89

    Der Wartepflichtige muß sich darauf einstellen, daß Bevorrechtigte beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    Der Wartepflichtige darf jedoch die Möglichkeit nicht außer Betracht lassen, dass bevorrechtigte Straßenbenutzer - aus welchen Gründen auch immer - die für sie linke Fahrbahnseite benutzen (BGHSt 20, 238, 241; OLG Frankfurt a. M. NZV 1990, 472).

    Auf diesem Wege kann die Vorfahrtsregelung als eine wesentliche Grundlage des Straßenverkehrsrechts ihren Zweck erfüllen, der insbesondere an unübersichtlichen Einmündungen bestehenden Gefahr des Zusammenstoßes von Fahrzeugen zu begegnen (OLG Frankfurt a. M. NZV 1990, 472).

  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52

    Grundurteil bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    a) Ein Grundurteil darf nur dann ergehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der verbleibende Anspruch der Höhe nach "Null" überschreitet (BGHZ 1, 34; 11, 63; BGH NJW-RR 2005, 928; 2005, 1008, 1009; 2007, 857, 858).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    Mit hoher (BGHZ 108, 256, 260), jedenfalls aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (BGH NJW-RR 2005, 1008, 1009 lässt Wahrscheinlichkeit genügen) muss ein Anspruch wenigstens in irgendeiner Höhe bestehen.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 876; VersR 2001, 874, 875).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH VersR 2001, 876; VersR 2001, 874, 875).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    a) Ein Grundurteil darf nur dann ergehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der verbleibende Anspruch der Höhe nach "Null" überschreitet (BGHZ 1, 34; 11, 63; BGH NJW-RR 2005, 928; 2005, 1008, 1009; 2007, 857, 858).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    a) Ein Grundurteil darf nur dann ergehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der verbleibende Anspruch der Höhe nach "Null" überschreitet (BGHZ 1, 34; 11, 63; BGH NJW-RR 2005, 928; 2005, 1008, 1009; 2007, 857, 858).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12
    Ein zulässiger Feststellungsantrag ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH VersR 2007, 708).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1988 - 2 Ss 99/88
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 9 U 70/08

    Überwiegende Haftung eins wartepflichtigen Radfahrers gegenüber zu schnellem

  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52

    Vorfahrtrecht und Wartepflicht

  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 7 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem wartepflichtigen Radfahrer

    Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2013, Az. 4 U 65/12, unter Rn. 31, zitiert bei Juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer

    Auf diesem Wege kann die Vorfahrtsregelung als eine wesentliche Grundlage des Straßenverkehrsrechts ihren Zweck erfüllen, der insbesondere an unübersichtlichen Einmündungen bestehenden Gefahr des Zusammenstoßes von Fahrzeugen zu begegnen (OLG Frankfurt a. M. NZV 1990, 472; Senat, Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19, juris Rn. 48).Der Wartepflichtige hat gegenüber dem Vorfahrtberechtigten der Vorsichtigere und Misstrauischere zu sein.

    Bei der Abwägung ist in einem solchen Fall zudem auf Seiten des Vorfahrtberechtigten eine erhöhte Betriebsgefahr zu berücksichtigen; denn der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot erhöht die Gefahr von Zusammenstößen im Einmündungsbereich typischerweise (OLG Oldenburg Schaden-Praxis 2002, 227; Senat, Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19, juris Rn. 48).

  • OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

    Dieser Gesetzesbegründung ist jedenfalls im Blick auf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern zu entnehmen, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein sollte, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (OLG Saarbrücken NJW 2012, 3245, 3247; Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 -, juris).

    Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (OLG Saarbrücken NJW 2012, 3245, 3247; Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat, weil ihn ein Auswahlverschulden trifft oder er unzutreffende Angaben gemacht, insbesondere ihm bekannte Vorschäden verschwiegen (KG KGR 2005, 21 f.; Senat, Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19, juris Rn. 71) und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat, da sich unfallunabhängige Vorschäden regelmäßig auch dann auf die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts oder einer merkantilen Wertminderung auswirken, wenn sie fachgerecht repariert sind (Senat, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 406/11 - 126, juris Rn. 69 = NJW-RR 2013, 1498, 1502).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Dieser Gesetzesbegründung ist jedenfalls im Blick auf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern zu entnehmen, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein sollte, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (Senat NJW 2012, 3245, 3247; Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).

    Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Senat NJW 2012, 3245, 3247; Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).

  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Haften Halter und Fahrer nur aus der einfachen Betriebsgefahr, tritt die Haftung bei groben Verschulden des verletzten Fußgängers vollständig zurück (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Juli 2013 - 4 U 65/12 -, Rn. 62, juris).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11

    Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen

    Jedoch ist ein vollständiger Haftungsausschluss nach der zum 1.8.2002 in Kraft getretenen Reform des § 7 StVG, dem die gesetzgeberische Intention zugrunde lag, die Rechtsposition des nicht motorisierten Verkehrs zu stärken (BT-Drucksache 14/7752, S. 30), regelmäßig erst dann gerechtfertigt, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 20.3.2014 - 4 U 64/13; Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19-; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27; vgl. KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376; Dörr, MDR 2012, 503; Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

    Zweifel in Bezug auf die Zugehörigkeit der eingereichten Anlage K 3 zu dem vorliegenden Fall sind indes auch deshalb angebracht, weil sich aus der am selben Tag und unter Beteiligung derselben Prozessbevollmächtigten erfolgten Anhörung der Klägerin Frau L... im Parallelfall des Senats (Sitzungsprotokoll vom 15. Januar 2014, Bl. 786 ff. d.A. 4 U 65/12 L... u.a. ./. K... AG) ergab, dass das in jenem Rechtsstreit als Anlage K 3 (Bl. 15 d A. 4 U 65/12) vorgelegte Formblatt - entgegen der schriftsätzlichen Behauptung - nicht jenes war, das Herr G... bei der Anwerbung vorgelegt hatte.
  • OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzung einer besonderen

    Danach liegt ein grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ohne Weiteres vor, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2013, 4 U 65/12 - juris) oder ein Radfahrer versucht, gleichsam blindlings von dem rechts von der Fahrbahn verlaufenden Radweg über die gesamte Breite der stadtauswärts führenden Fahrspur einer Straße hinweg in die gegenüberliegende Zufahrt zu mehreren Häusern einzubiegen (Senat, Urteil vom 08.01.2016, 9 U 125/15 - Justiz online).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13

    Ersatzpflicht hinsichtlich der Beerdigungskosten nach Kfz-Unfall: Gläubiger des

    Angesichts dieser gesetzgeberischen Vorgabe tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Gefährdungshaftung des Halters in der Haftungsabwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB regelmäßig erst dann vollständig hinter ein - festgestelltes - Mitverschulden zurück, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2015 - 10 O 340/13
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