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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.02.2012 - 4 U 7/11   

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https://dejure.org/2012,6713
OLG Schleswig, 10.02.2012 - 4 U 7/11 (https://dejure.org/2012,6713)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.02.2012 - 4 U 7/11 (https://dejure.org/2012,6713)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 4 U 7/11 (https://dejure.org/2012,6713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 27 BVO 2, § 4 MietHöReglG, § 2 BetrKV
    Gewerberaummiete: Bestimmtheitserfordernis bei der Überwälzung von Betriebskosten auf den Mieter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten in einem Gewerberaummietverhältnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nebenkosten bei Gewerberaummietvertrag - Umlegungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten in einem Gewerberaummietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlage von Betriebskosten: Unklarheiten zulasten des Vermieters!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung muss auch bei gewerblichen Mietverträgen klar sein!

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bei der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter gehen Unklarheiten zu Lasten des Vermieters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umlage von Betriebskosten muss auch bei Gewerbemiete eindeutig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umlage von Betriebskosten muss auch bei Gewerbemiete eindeutig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenumlage bedarf eindeutiger Vereinbarung

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bei der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter gehen Unklarheiten zu Lasten des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlage von Nebenkosten muss eindeutig vereinbart werden! (IMR 2012, 190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.12.2006 - 12 U 117/06

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltsbestimmung für die auf den Mieter umlegbaren

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 4 U 7/11
    Die Rechtsprechung habe eine Umlage der Betriebskosten nach § 2 BetrKV angenommen, wenn in einem Gewerbemietvertrag die Bewirtschaftungs- und sonstigen Verbrauchsabgaben ohne weitere Bezugnahme dem Mieter auferlegt worden seien (KG v. 29.12.2006, 12 U 117/06).

    Auch liegt in der Formulierung in Ziffer 6.1 MV "Nebenabgaben und Kosten, die mit dem Betrieb des Mietgegenstandes zusammenhängen, insbesondere ..." entgegen der von der Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung KG NZM 2008, 128 f ("Bewirtschaftungs- und sonstige Verbrauchsabgaben" in einem GewerbemietV = "Betriebskosten" i.S.d. der Anlage 3 zu § 27 II BV; a.A. Lindner-Figura/Opree/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl. 2008, Kap. 11, Rdnr. 43 "zu weitgehend"; einschränkend "nur Verbrauchsabgaben" Schmidt-Futterer-Langenberg, § 556, Rdnr. 36) vertretenen Auffassung eine zulässige Bezugnahme auf den bei Abschluss des Mietvertrages (1978) geltenden Katalog der Anlage 3 Nr. 1 - 16 zu § 27 der II. BV, der die streitgegenständlichen Betriebskostenarten beinhaltet, nicht.

    Auch insoweit besteht eine Vergleichbarkeit zu dem vom Kammergericht beurteilten Sachverhalt (NZM 2008, 128 f) nicht.

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 4 U 7/11
    Auch in einem Gewerberaummietverhältnis bedarf die Umlage von - nach dem allgemeinen Grundsatz vom Vermieter zu tragenden - (Betriebs-)Kosten auf den Mieter einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung, wobei Unklarheiten zu Lasten des Vermieters gehen; für den Mieter muss sich aus der Vereinbarung ergeben, welche Betriebskostenarten er zu tragen hat, um sich ein jedenfalls grobes Bild von den auf ihn zukommenden zusätzlichen Kosten zu machen (BGH NZM 2005, 863 f, iuris Rdnr. 28 f: "Kosten für den Betrieb" nicht hinreichend bestimmt; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 556 BGB, Rdnr. 35 ff).
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 362/04

    Zulässigkeit des Wärmecontracting

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 4 U 7/11
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann allerdings die Umlage der Nebenkosten in Formularverträgen durch eine hinreichend konkrete Bezugnahme auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 der II. BV vereinbart werden (BGH NZM 2007, 769 und NZM 2006, 534: Fassung des bei Vereinbarung gültigen Kataloges der Betriebskosten; Lindner-Figura/Opree/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl. 2008, Kap. 11 Rdnr. 49).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.02.2012 - 4 U 7/11
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann allerdings die Umlage der Nebenkosten in Formularverträgen durch eine hinreichend konkrete Bezugnahme auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 der II. BV vereinbart werden (BGH NZM 2007, 769 und NZM 2006, 534: Fassung des bei Vereinbarung gültigen Kataloges der Betriebskosten; Lindner-Figura/Opree/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl. 2008, Kap. 11 Rdnr. 49).
  • OLG Celle, 09.11.2018 - 2 U 81/18

    Auslegung der Regelung über die Umlage von Betriebskosten in einem

    Der Senat folgt insoweit der Bewertung des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Urteil vom 10. Februar 2012 (Az.: 4 U 7/11), in dem das Oberlandesgericht wie folgt ausgeführt hat:.
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