Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 02.02.2012

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   OLG Hamm, 20.09.2011 - I-4 U 73/11, 4 U 73/11   

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https://dejure.org/2011,33519
OLG Hamm, 20.09.2011 - I-4 U 73/11, 4 U 73/11 (https://dejure.org/2011,33519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2011 - I-4 U 73/11, 4 U 73/11 (https://dejure.org/2011,33519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11, 4 U 73/11 (https://dejure.org/2011,33519)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Zur Kontrollpflicht des Anbieters zwecks Sicherstellung eines reinen B2B-Verkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Waren über Online-Auktionsplattformen ohne Widerrufsrecht und Gewährleistung

  • kanzlei.biz

    B2B immer ohne Widerrufsbelehrung?

  • rabüro.de

    Zur Kontrollpflicht bei eBay-Verkauf nur an Gewerbetreibende

  • info-it-recht.de

    Prüfpflicht der Unternehmereigenschaft beim B2B (hier: Rote Fettschrift reicht nicht aus)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Waren über Online-Auktionsplattformen ohne Widerrufsrecht und Gewährleistung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontrollpflicht bei eBay-Verkauf nur an Gewerbetreibende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkauf nur an Unternehmer: Gestaltung eines B2B_Shops

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop, der sich nur an Gewerbetreibende richtet, muss sicherstellen und überprüfen, dass keine Verbraucher bestellen können

  • vsw.info PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Kontrollpflicht bei Verkauf nur an Gewerbetreibende

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Widerrufsauschluss von B2B-Seiten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Verkauf nur an Gewerbetreibende? - Verkäufer trifft Kontrollpflicht

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verkauf nur an Gewerbetreibende! - Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler aufgepasst: Vorsicht bei dem Verkauf von Produkten nur an Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler aufgepasst: Vorsicht bei dem Verkauf von Produkten nur an Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Umgehung von Verbraucherschutzvorschriften im Onlinehandel

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wettbewerbszentrale informiert zur Preisauszeichnung im B2B-Handel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 596
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 196/07

    Umgehung des Verbraucherschutzes durch Ausrichtung eines Angebots auf Ebay nur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11
    Ebenso wenig widerspreche das Ergebnis nicht der Entscheidung des Senats vom 28.02.2008 zum Widerrufsrecht bei X (4 U 196/07).

    Dies habe so ebenfalls der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 28.02.2008 (MMR 2008, S. 469 ff.) entschieden.

    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob ein Verkauf ausschließlich an Unternehmer im Rahmen der im Zivilrecht grundsätzlich geltenden Privatautonomie (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 1045; Senat GRUR-RR 2008, 361) bei X überhaupt möglich ist oder nicht, noch, welche konkrete Gestaltung hierfür erforderlich sein könnte, um solches zu erreichen.

    Anderes lässt sich zunächst auch nicht aus dem Senatsurteil vom 28.02.2008 (a.a.O.) herleiten.

    Die Erwägung des Senats in seiner früheren Entscheidung vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07, dahin, dass zwar generell Verkäufe an private Verbraucher im Rahmen des Grundsatzes der Privatautonomie ausgeschlossen werden können und der Käufer treuwidrig handeln würde, wenn er entgegen der Kenntnis von der Angebotsbeschränkung dennoch selbst zu kaufen versuchte, wenn auch ohne die ihm üblicherweise zustehenden Rechte, gelten deshalb im Gesamtverhältnis der Marktteilnehmer untereinander nicht uneingeschränkt, sondern nur bedingt.

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11
    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 22.12.2004 (NJW 2005, S. 1045 ff.) entschieden, dass die den Verbraucher schützenden Vorschriften der §§ 474 ff. BGB jedenfalls dann keine Anwendung fänden, wenn der Vertragspartner des Unternehmers bei Abschluss des Vertrags wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftrete und dadurch einen gewerblichen Geschäftszweck vortäusche.

    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahingehend, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.12.2004 (NJW 2005, S. 1045 ff.) nicht mehr gelte bzw. dahingehend relativiert werden solle, dass eine allgemeine Pflicht eingreife, die Täuschung eines Verbrauchers zu hinterfragen und die Eigenschaft des Käufers zu überprüfen, sei diesen Entscheidungen nicht zu entnehmen.

    Dabei ist nicht zu entscheiden, ob ein Verkauf ausschließlich an Unternehmer im Rahmen der im Zivilrecht grundsätzlich geltenden Privatautonomie (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 1045; Senat GRUR-RR 2008, 361) bei X überhaupt möglich ist oder nicht, noch, welche konkrete Gestaltung hierfür erforderlich sein könnte, um solches zu erreichen.

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11
    Diesem Ergebnis widerspreche auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Selbstbedienungsgroßmarkt (Metro III, GRUR 1990, 617), da es eine derartige Sorgetragungspflicht außerhalb der Preisangabenverordnung für Internetangebote an Verbraucher nicht gebe.

    Selbst bei einer eindeutigen Ausrichtung des Angebots ausschließlich an Gewerbetreibende trifft den Anbietenden die Pflicht, durch geeignete Kontrollmaßnahmen im Ergebnis sicherzustellen, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer betrieblich verwendbare Waren erwerben können (vgl. BGH GRUR 2011, 82 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 1990, 617 - Metro III).

  • OLG München, 02.09.2009 - 6 W 2070/09
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11
    So hat auch das OLG München durch Beschluss vom 02.09.2009, Az.: 6 W 2070/09, entschieden, dass im Bereich der Werbung für an Gewerbetreibende gerichtete Angebote ein Hinweis wie "nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe" nicht ausreichend sei, um von einer Adressierung der Werbung lediglich an Gewerbetreibende ausgehen zu können; es müsse vielmehr durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass tatsächlich nur gewerbliche Letztverbraucher von der Werbung Kenntnis erlangen.
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11
    Mit anderen Worten, die Antragsgegnerin muss Vorkehrungen dagegen treffen, dass Verbraucher Kaufangebote auch auf für Gewerbetreibende bestimmte Artikel abgeben (BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11
    Selbst bei einer eindeutigen Ausrichtung des Angebots ausschließlich an Gewerbetreibende trifft den Anbietenden die Pflicht, durch geeignete Kontrollmaßnahmen im Ergebnis sicherzustellen, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer betrieblich verwendbare Waren erwerben können (vgl. BGH GRUR 2011, 82 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 1990, 617 - Metro III).
  • OLG Hamm, 16.11.2016 - 12 U 52/16

    Internetangebot nur für Gewerbetreibende?

    Dafür bedarf es neben deutlicher Hinweise an geeigneter Stelle auch, dass der Ausschluss von Verträgen mit Verbrauchern in erheblichem Maße sichergestellt ist (OLG Hamm MMR 2012, 596, Tz. 31; OLGR Hamm 2008, 673, Tz. 31 f.; NJW-RR 2002, 1634 f.).
  • LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 3/16

    Anforderungen an Onlineshops im B2B-Bereich

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt ganz erheblich von demjenigen, welcher der Entscheidung des OLG Hamm zugrunde lag, auf die sich der Antragsteller ausdrücklich bezieht (Urteil vom 20. September 2011, I-4 U 73/11, BeckRS 9998, 63382).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 203/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13

    AGB-Kontrollklage: Kontroll-und Hinweispflicht eines Onlineshop-Betreibers bei

    Allerdings ist eine Verwendung von Klauseln, die zum Nachteil eines Verbrauchers gereichen, insoweit unzulässig, als auch Verbraucher in nicht unerheblichem Umfang das Angebot wahrnehmen können (vgl.OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, 4 U 73/11).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 176/13
    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 172/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 173/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 162/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 187/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 207/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

    Soweit die konkrete Ausgestaltung der Anteilsfinanzierung eine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften bezweckt haben sollte, konnte dies gemäß § 511 BGB (§ 506 BGB a.F.) nicht wirksam vereinbart werden (zur Umgehung vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 20. September 2011 - I-4 U 73/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 193/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 184/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 174/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 199/13

    Zulässigkeit alternativer Klagehäufung

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11   

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https://dejure.org/2012,906
OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11 (https://dejure.org/2012,906)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.2012 - 4 U 73/11 (https://dejure.org/2012,906)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 4 U 73/11 (https://dejure.org/2012,906)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 166 Abs 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 814 BGB, § 817 S 2 BGB
    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften bei pflichtwidrigen Verfügungen des gemeinsamen Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WG) gegen eine andere wegen unberechtigter Überweisung von eigenem Guthaben auf das Konto der anderen WG durch den Verwalter; Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WG) gegen eine andere WG auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ausgleich pflichtwidriger Verfügungen des gemeinsamen Verwalters unter Wohnungseigentümergemeinschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer? (IMR 2012, 160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen - wie bei der Kette von Überweisungen im September 2008 - mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" (im Sinne einer bewussten und gewollten Vermehrung fremden Vermögens) vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten (BGH NJW 2005, 60; NJW 1993, 1578, 1579; NJW 1999, 1393, 1394, jeweils m. w. N.).

    Er hätte nur dann entstehen können, wenn der Bereicherungsgegenstand der Beklagten überhaupt nicht, also von niemandem, geleistet worden wäre (Grundsatz des Vorrangs der Leistungsbeziehung; vgl. BGH NJW 2005, 60 mit Anmerkung Lorenz LMK 2004, 217; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 812 Rdnr. 7).

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Vielmehr sind nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGH NJW 1999, 1393, 1394 f. m. w. N.; ständige Rechtsprechung).

    Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen - wie bei der Kette von Überweisungen im September 2008 - mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" (im Sinne einer bewussten und gewollten Vermehrung fremden Vermögens) vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten (BGH NJW 2005, 60; NJW 1993, 1578, 1579; NJW 1999, 1393, 1394, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 301/09

    Beginn der Verjährung: Zurechnung der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Seit dem 1. Januar 2002 unterlag der Anspruch der Beklagten sodann der neuen dreijährigen Regelverjährung des modernisierten § 195 BGB, wobei diese Verjährungsfrist nach der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ab 1. Januar 2002 zu berechnen war, wenn zu diesem Zeitpunkt zusätzlich die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen - vorlagen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 832, 833).

    Zum anderen sind für eine Wissenszurechnung zum Nachteil einer geschädigten juristischen Person oder eines sonst rechtsfähigen Verbandes ohnehin diejenigen Personen von vornherein außer Betracht zu lassen, die den Schaden selbst verursacht haben und selbst Schuldner sind (BGH NJW-RR 2011, 832, 833; MünchKomm a. a. O. § 199 Rdnr. 33 a; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB Neubearbeitung 2009, § 199 Rdnr. 61).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-82/09

    Dimos Agiou Nikolaou - Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 - Monitoring von Wäldern und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Die damit befassten Instanzgerichte vertreten dabei bislang divergierende Auffassungen dazu, ob bei der rechtlichen Beurteilung der Zuwendungen von auszugleichenden "Leistungen" (mit den sich daran anschließenden Fragestellungen zu §§ 814, 817 Satz 2 BGB) oder von Bereicherungen "in sonstiger Weise" auszugehen ist (einerseits: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil des Einzelrichters vom 16.11.2011 - 6 O 269/11 - = Senat, 4 U 2/12; AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 29.07.2010 - 2m C 82/09 - und dazu LG Frankenthal (Pfalz), Hinweisverfügung vom 15.11.2010 - 2 S 295/10 - AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 26.05.2011 - 2m C 62/10 - andererseits: AG Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 10 C 540/10 -).
  • LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11

    Rückzahlung eines Geldbetrages i.R. eines Bereicherungsausgleichs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Die damit befassten Instanzgerichte vertreten dabei bislang divergierende Auffassungen dazu, ob bei der rechtlichen Beurteilung der Zuwendungen von auszugleichenden "Leistungen" (mit den sich daran anschließenden Fragestellungen zu §§ 814, 817 Satz 2 BGB) oder von Bereicherungen "in sonstiger Weise" auszugehen ist (einerseits: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil des Einzelrichters vom 16.11.2011 - 6 O 269/11 - = Senat, 4 U 2/12; AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 29.07.2010 - 2m C 82/09 - und dazu LG Frankenthal (Pfalz), Hinweisverfügung vom 15.11.2010 - 2 S 295/10 - AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 26.05.2011 - 2m C 62/10 - andererseits: AG Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 10 C 540/10 -).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06

    Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    In diesem Zusammenhang ist auch anerkannt, dass der Kenntnisstand des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft dieser grundsätzlich zuzurechnen ist (OLG München NJW-RR 2007, 1097, 1098; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08 -, in Juris).
  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Will man darin - so die Klägerin (Schriftsatz vom 8. Juni 2010, dort S. 3) - im Ergebnis eine "unentgeltliche" Zuwendung des Erlangten aus einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) an die Beklagte seitens der ihr in der Bereicherungskette vorangehenden Kontoinhaberinnen H. und S. (zwar ohne deren Wissen, aber jeweils wirksam vertreten durch den Kontobevollmächtigten L.) sehen, scheitert ein daran anknüpfender Ersatzanspruch der Klägerin aus §§ 822, 818 Abs. 2 BGB aber jedenfalls an Folgendem: Die Vorschrift des § 822 BGB begründet eine subsidiäre Durchgriffshaftung eines Dritten (hier: der Beklagten) nur dann, wenn der ursprünglich Bereicherte (hier: zunächst Frau H., dann Frau S.) infolge der (hier unterstellt) unentgeltlichen Weitergabe des Erlangten aus Rechtsgründen (§ 818 Abs. 3 BGB) nicht zur Herausgabe der Bereicherung verpflichtet ist (BGH NJW 1999, 1026, 1027 f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09

    Voraussetzungen der verschäften Haftung des Bereicherungsempfängers bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Denn schon der Erstbereicherten ist, auch wenn L. das Geld alsbald wieder von ihrem Konto abgezogen hat, der Entreicherungseinwand versagt, weil sie sich entsprechend § 166 Abs. 1 BGB die haftungsverschärfende Kenntnis ihres Kontobevollmächtigten i. S. v. § 819 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm, VersR 2009, 1416 f. und VersR 1999, 1295 f. jeweils m. w. N.; BGH ZIP 1982, 670 ff.).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Denn schon der Erstbereicherten ist, auch wenn L. das Geld alsbald wieder von ihrem Konto abgezogen hat, der Entreicherungseinwand versagt, weil sie sich entsprechend § 166 Abs. 1 BGB die haftungsverschärfende Kenntnis ihres Kontobevollmächtigten i. S. v. § 819 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm, VersR 2009, 1416 f. und VersR 1999, 1295 f. jeweils m. w. N.; BGH ZIP 1982, 670 ff.).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
    Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen - wie bei der Kette von Überweisungen im September 2008 - mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" (im Sinne einer bewussten und gewollten Vermehrung fremden Vermögens) vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten (BGH NJW 2005, 60; NJW 1993, 1578, 1579; NJW 1999, 1393, 1394, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

  • LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08
  • BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10

    Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher

  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 105/97

    Verschärfte Bereicherungshaftung des Kontoinhabers

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2014 - 4 U 26/13

    Bereicherungsausgleich zwischen zwei Wohnungseigentümergemeinschaften bei

    Wegen der näheren Einzelheiten der - zwischen den Parteien unstreitigen - Machenschaften des F... L... im Zusammenhang mit der hier interessierenden Geldverschiebung wird auf die Sachdarstellung in dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Februar 2012 in dem Rechtsstreit 4 U 73/11 (in Kopie Bl. 11 ff d.A., insbesondere UA 2 bis 4) sowie auf die Feststellungen im Urteil der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) in der Strafsache gegen F... L... , 5277 Js 36893/08.II KLs (in Ausfertigung Bl. 241 ff d.A.), namentlich auf die Tathandlungen 740, 741 (UA 31 Strafurteil) verwiesen.

    Mit dem genannten Urteil vom 2. Februar 2012 (veröffentlicht u. a. in ZMR 2012, 716, NJOZ 2012, 1966 sowie in juris) hat der Senat die Abweisung der von der Klägerin in dem damaligen Verfahren erhobenen Bereicherungsklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, welcher das bei der Klägerin veruntreute Geld letztlich wirtschaftlich zugeflossen ist, mit der Begründung bestätigt, dass sich die Zuwendung aus Sicht der letzten Empfängerin als (Schadensersatz-) Leistung des F... L... an sie darstellte und dass deshalb Bereicherungsansprüche der Klägerin gegen die dortige Beklagte wegen ungerechtfertigter Bereicherung "in sonstiger Weise" ausgeschlossen seien.

    Obiter dicta ist in dem Urteil des Senats weiter angemerkt worden, dass ein Bereicherungsanspruch der Klägerin gegen die in dem Verfahren 4 U 73/11 verklagte Wohnungseigentümergemeinschaft aus einer subsidiären Durchgriffshaftung nach § 822 BGB jedenfalls deshalb nicht in Betracht komme, weil sich bereits die Erstbereicherte in der Überweisungskette aus Rechtsgründen nicht auf Entreicherung berufen könne (Senatsurteil vom 02. Februar 2012, UA 8, 9).

    Dass die Vielzahl von eigenmächtigen Überweisungen des F... L... zwischen den von ihm jeweils mit entsprechender Vollmacht verwalteten Konten rechtlich nicht als "Leistungen" eines anderen, sondern als Bereicherung der jeweiligen Zuwendungsempfänger "in sonstiger Weise" zu bewerten sind, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 2012 näher begründet (4 U 73/11, in juris Rdnr. 35).

    Denn die Gesellschaft kann sich gemäß § 819 Abs. 1 BGB nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, weil ihr die Bösgläubigkeit des von ihren Gesellschafterinnen zur Verwaltung des Gesellschaftskontos bevollmächtigten F... L... entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (so für vergleichbare Fallgestaltungen bereits Senat, Urteile vom 02.02.2012 - 4 U 73/11 - und vom 27.09.2012 - 4 U 2/12 - sowie nunmehr ebenso BGH, Urteil vom 23.01.2014, a.a.O., in juris Rdnrn. 10 bis 13 mit weiteren Nachweisen).

  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs

    Mithin geht es hier um die Rückzahlung von Verwaltungsvermögen, das nach § 10 Abs. 7 S. 1 WEG der Klägerin als Verband zuzurechnen war (vgl. nur OLG Zweibrücken, Urt. v. 02.02.2012 - 4 U 73/11, abrufbar unter BeckRS 2012, 03819).
  • LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10

    Verjährung des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rückbau einer

    Wenn der Verwalter aber zur regelmäßigen Kontrolle des gemeinschaftlichen Eigentums - wenn auch unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle der Notwendigkeit von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung - verpflichtet ist und in diesem Zusammenhang sogar Vertreter der Gemeinschaft ist, dann ist als "Minus"in dieser Verpflichtung die Aufgabe des Verwalters enthalten, im Zusammenhang mit der Kontrolle auf erforderliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung ebenfalls darauf zu achten, ob bauliche Veränderungen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum vorgenommen wurden; jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - offenkundig sind (so auch Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008, BeckRS 2011, 12816; vgl. auch Lakkis in Juris-PK, § 199 BGB Rdnr. 66 und OLG Zweibrücken, NJOZ 2012, 1966; a.A.: Bub/Bernhard, Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 07.02.2007, FD-MietR 2007, 215360 und Bub in Staudinger, 13. Bearbeitung 2005, § 22 WEG Rn. 249).
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