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   OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 4 U 74/18   

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OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 4 U 74/18 (https://dejure.org/2018,66000)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.2018 - 4 U 74/18 (https://dejure.org/2018,66000)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 4 U 74/18 (https://dejure.org/2018,66000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung des Guthabens von einem sog. Oder-Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 4 U 74/18
    Jedoch bestand vor der Novation des Auszahlungsanspruchs des Insolvenzschuldners aus dem Kontoguthaben aufgrund des Rechnungsabschlusses bereits ein Pfandrecht der Beklagten aufgrund § 14 AGB-Banken, das jeweils mit dem Anspruch des Kunden auf Gutschrift, spätestens aber mit dem Anspruch aus der Gutschrift entstanden war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 98/03 -, Rn. 24, juris).

    Erhöht sich anschließend im letzten Monat vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Gutschriften der Kontostand, ist das in entsprechender Höhe neu entstehende Pfandrecht nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbar (BGH, Urteil vom 12.02.2004, IX ZR 98/03, DB 2004, 1095).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtsfrage, inwieweit die von der Rechtsprechung zum debitorisch geführten Konto entwickelten Grundsätze, inwieweit Soll- und Habenbuchungen als Bargeschäft anzusehen sind, bisher noch nicht höchstrichterlich entscheiden sind (ausdrücklich offen gelassen im Urteil vom 12.02.2004 - IX ZR 98/03 -, Rn.26).

  • BGH, 02.02.2017 - IX ZR 245/14

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verrechnung wechselseitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 4 U 74/18
    Durch den unmittelbaren Sicherheitentausch ist keine zusätzliche Gläubigerbenachteiligung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2017 - IX ZR 245/14 -, Rn.12, juris).
  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 111/08

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Vorausverpfändung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 4 U 74/18
    Denn hierbei handelt es sich um künftige Forderungen, an welchen das Pfandrecht erst mit dem Anspruch des Kunden auf Gutschrift entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2010, IX ZR 111/08, Rn. 6 Juris).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 4 U 74/18
    Dieses ist als inkongruente Sicherung nach § 131 InsO anfechtbar (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 223/01 -, BGHZ 150, 122-133).
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   OLG Zweibrücken, 23.05.2019 - 4 U 74/18   

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OLG Zweibrücken, 23.05.2019 - 4 U 74/18 (https://dejure.org/2019,58227)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.05.2019 - 4 U 74/18 (https://dejure.org/2019,58227)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 4 U 74/18 (https://dejure.org/2019,58227)
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