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   OLG Hamm, 20.09.2005 - 4 U 82/05   

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https://dejure.org/2005,13665
OLG Hamm, 20.09.2005 - 4 U 82/05 (https://dejure.org/2005,13665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2005 - 4 U 82/05 (https://dejure.org/2005,13665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2005 - 4 U 82/05 (https://dejure.org/2005,13665)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 200/10

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliche Prozessführung

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Vertragungen oder Terminsverlegungen beantragt werden, weil nämlich damit gerechnet werden muss, dass der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden müsste (vgl. Senat GRUR 1992, 864; NJWE-WettbR 1996, 164; Urt. v. 20.09.2005, Az. 4 U 82/05; Urt. v. 24.09.2010, Az. 17 O 129/10; Berneke, a.a.O., Rn. 87; Ahrens-Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Rn. 49).

    Die Terminsverlegung war keineswegs nur aus Gründen gestellt, die ihn unausweichlich erscheinen lassen; in einem solchen Fall mag ein Verlegungsantrag ausnahmsweise nicht den Rückschluss auf die fehlende Eilbedürftigkeit zulassen (vgl. Senatsurt. v. 20.09.2005, Az. 4 U 82/05).

  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 4 U 74/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

    Selbst wenn ein ungesicherter Antragsteller ausdrücklich eine Terminsverlegung um eine Woche beantragt, aber für den Fall, dass das nicht möglich ist, eine weitere Hinausschiebung des Termins in Kauf nimmt, ist die Dringlichkeitsvermutung widerlegt (vgl. Senatsurteil vom 20. September 2005 - 4 U 82/05).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 4 U 103/09

    Anforderungen an die Dringlichkeit in Wettbewerbsstreitigkeiten

    Ein solcher Antrag ist mit dem Eilcharakter des Verfügungsverfahrens nicht in Einklang zu bringen und zeigt grundsätzlich, dass es der Antragstellerin nicht eilig gewesen ist, die begehrte einstweiligen Verfügung zu bekommen (vgl. Senat GRUR 1992, 864; NJWE Wettbewerbsrecht 1996, 164; Urt. v. 20.09.2005, Az. 4 U 82/05; Berneke, 2. Aufl. 2003, Rn. 87; Ahrens-Schmuckle, 6. Aufl. 2009; Kap. 45 Rn. 49; Retzer, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 Rn. 323 zum Stichwort "Terminsverlegungsanträge").
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