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   OLG Hamm, 03.09.2013 - I-4 U 82/13   

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https://dejure.org/2013,26032
OLG Hamm, 03.09.2013 - I-4 U 82/13 (https://dejure.org/2013,26032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2013 - I-4 U 82/13 (https://dejure.org/2013,26032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2013 - I-4 U 82/13 (https://dejure.org/2013,26032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anwaltssuchdienst darf nicht mit "konkurrenzlosem Marketing-Vorteil" werben

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Untersagung von Alleinstellungsbehauptungen seitens fachanwaltsuche.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1517
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 82/13
    Insoweit sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker ).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90

    Spielzeug-Autorennbahn - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 82/13
    Der Werbende muss einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern haben, und der Vorsprung muss die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bieten (BGH, GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn; Köhler/ Bornkamm , 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 2.150).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 82/13
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH, GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106a; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5).
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