Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09   

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https://dejure.org/2010,4697
OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2010,4697)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2010 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2010,4697)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2010,4697)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem unter Verletzung der Vorfahrt einbiegenden Fahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall und Morbus Sudeck

  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem unter Verletzung der Vorfahrt einbiegenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem unter Verletzung der Vorfahrt einbiegenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem unter Verletzung der Vorfahrt einbiegenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Späte Gerechtigkeit: Geschädigter erhält 8 Jahre nach Unfall Schmerzensgeld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorfahrtsverstoß beim Rechtsabbiegen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der ganzen Straßenbreite

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09

    Haftung des Zahnarztes wegen unterbliebener Beseitigung eines Zahnengstandes im

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09
    Denn die leistungsfähige Beklagte zu 3 hat sich einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 672, 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • LG Bonn, 06.05.2009 - 13 O 286/05

    Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe für eine nicht dilozierte

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.05.2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 286/05 - abgeändert.
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09
    Denn die leistungsfähige Beklagte zu 3 hat sich einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt (Palandt/Grüneberg, aaO, § 253 Rdnr. 17; vgl. OLGR Nürnberg, 2007, 112; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 672, 2008, 693; VersR 2010, 73).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09
    Auf der Grundlage dieser allgemeinen Überlegungen (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 - in juris) kann unter Berücksichtigung des Alters des Beklagten, er ist am 19.07.1967 geboren, den nicht absehbaren Heilungschancen und der Tatsache, dass der Kläger sowohl in seiner Berufsausübung wie auch in seiner Freizeitgestaltung durch die Nichtgebrauchsfähigkeit seines geschädigten linken Arms voraussichtlich auf Dauer erheblich beeinträchtigt sein wird, die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes nicht beanstandet werden.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2010 - 4 U 9/09
    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien (vgl. BGHZ 18, 149,154).
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    (1) Der Kläger beruft sich auf die Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 07. Dezember 2010 - 4 U 9/09, juris).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und

    ZS] VersR 1981, 560 ; NZV 1993, 232 und NZV 1993, 434 ; Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [[...]]; SP 2011, 107; OLG Frankfurt a. M. zfs 1994, 82 ; OLG Köln NZV 1995, 399 [400]; VersR 2001, 1396; Urt. v. 09.03.2001 - 19 U 130/00 [[...]]; Urt. v. 07.12.2010 - 4 U 9/09 [[...], dort Rz. 45]; OLG Nürnberg VersR 2007, 1137 ; OLG Brandenburg, Urt. v. 08.03.2007 - 12 U 154/06 [[...]]; OLG Schleswig, Urt. v. 23.02.2011 - 7 U 106/09 [[...], dort Rz. 50]; LG Saarbrücken zfs 2001, 255; LG Gera VersR 2009, 1232 m. zust. Anm. Jaeger; Diehl a. a. O. S. 12 unter 4 m. w. N.; Jaeger/Luckey a. a. O. Teil 1 Rz. 997-1001);.
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Im Hinblick auf den zum Linksabbiegen angehaltenen und wartenden LKW war aus Sicht des Beklagten zu 1 eine derart unklare Situation nicht gegeben: Bei einer ansonsten klaren Verkehrslage im Bereich einer Straßeneinmündung braucht ein Vorfahrtberechtigter bei Einleitung eines Überholvorgangs ohne konkrete Anhaltspunkte nicht davon auszugehen, dass ein Wartepflichtiger im Bereich einer Straßeneinmündung seiner Wartepflicht nicht nachkommen wird (OLG Köln MDR 2011, 290).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
    Dies zeigt der Vergleich zu den von den Parteien erörterten Fälle des LG Bückeburg, 23.01.2004, 2 O 53/03 und OLG Köln, 07.12.2010, 4 U 9/09, aa).

    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 07.12.2010 (4 U 9/09) ein Schmerzensgeld von 65.000,00 EUR bei 100% Haftung für angemessen erachtet.

  • OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines

    (OLG Köln, Urteil vom 07.12.2010 - 4 U 9/09 -, MDR 2011, 290, Rn. 44 mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 147/15

    Haftung des Betreibers eines Reiterhofs für Verletzungen eines Reiters beim

    Darüber hinaus sind die speziellen Auswirkungen des Schadensereignisses auf die konkrete Lebenssituation des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil v. 07.12.2010 - 4 U 9/09, MDR 2011, 290).
  • LG Hagen, 27.07.2023 - 8 O 302/22
    Zwar schützt die Vorschrift auch den Querverkehr, der Überholende muss aber ohne konkrete Anhaltspunkte für ein mögliches Fehlverhalten nicht davon auszugehen, dass ein Wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer seiner Wartepflicht nicht nachkommen würde (dazu bereits oben, vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 4 U 9/09 -, Rn. 25, juris; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 5 StVO (Stand: 19.01.2022), Rn. 53).
  • LG Wiesbaden, 20.04.2021 - 9 O 1171/20

    Verkehrsunfall mit Omnibus - Haftung

    Das dem Beklagten zu 2) in der konkreten Verkehrssituation zustehende Vorfahrtsrecht (§ 8 StVO) umfaßt auch die Gegenfahrbahn (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.12.2010 zu 4 U 9/09).
  • OLG Brandenburg, 29.10.2019 - 7 U 147/15
    Darüber hinaus sind die speziellen Auswirkungen des Schadensereignisses auf die konkrete Lebenssituation des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil v. 07.12.2010 - 4 U 9/09, MDR 2011, 290).
  • LG Passau, 26.03.2021 - 3 O 969/19

    Unklare Verkehrslage, Gesamtschuldnerische, Doppelte Rückschaupflicht,

    Hierfür ist auch ausreichend, dass das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, welche für den Überholvorgang maßgeblich sind - vorliegend des zu überholende Fahrers - nicht überblickt werden kann (OLG Köln, BeckRS 2010, 30479).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,923
OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2009 - 4 U 216/08, 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,923)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • Telemedicus

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbrauch bei vorwiegendem Interessen an der Gebührenerzielung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 9; ; UWG § 12

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Keine Abmahnung zur Gewinnerzielung

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Heinrich, die Abmahnkurbel bricht! / Zur 459sten rechtsmissbräuchlichen Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen rechtsmissbräuchlicher Abmahntätigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnungsmissbrauch im Internet

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Zu rechtswidriger Abmahnung

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Anspruchsverfolgung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung aus reinem Gewinnerzielungsinteresse ist wettbewerbswidrig

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung zum Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Rechtsverfolgung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 865
  • MIR 2009, Dok. 130
  • K&R 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • LG Bochum, 17.11.2008 - 2 O 762/08

    Axel Gronen darf die Schmidt Wellness GmbH als Massenabmahner bezeichnen und mehr

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Sie verweist dabei auf das Verfahren LG Bochum 2 O 762/08, in dem das Landgericht mit Urteil vom 17.11.2008 festgestellt habe, dass es sich bei der Antragstellerin um eine Massenabmahnerin handele.

    Sie macht geltend, dass sie keineswegs rechtsmissbräuchlich handele, und verweist insoweit zunächst auf ihren diesbezüglichen Berufungsvortrag aus dem Rechtsstreit OLG Hamm 3 U 189/08 = LG Bochum 2 O 762/08.

  • OLG Hamm, 25.02.2008 - 3 U 189/08

    Zu der Zulässigkeit einer Bezeichnung als Massenabmahner / Wann ist ein

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Sie macht geltend, dass sie keineswegs rechtsmissbräuchlich handele, und verweist insoweit zunächst auf ihren diesbezüglichen Berufungsvortrag aus dem Rechtsstreit OLG Hamm 3 U 189/08 = LG Bochum 2 O 762/08.

    Ohne dass es noch darauf ankommt, sei weiter darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin in diesem Zusammenhang insofern falsch vorgetragen hat, als sie etwa im Rechtsstreit 3 U 189/08 OLG Hamm mit Schriftsatz vom 21.02.2009 (S. 10) einschränkungslos ausgeführt hatte, dass man sich entschlossen habe, die ausgesprochenen Abmahnungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz für gegenstandslos zu erklären, wohingegen sich aus der Senatssache 4 U 10/09 wiederum ergibt, das eben dieser Fehler gegen die Fa. C nunmehr doch auch noch weiterverfolgt worden ist.

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist der Antrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig zurückzuweisen (vgl. BGH GRUR 1999, 509 - Vorratslücken; 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; 2006, 243 - MEGA SALE).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08
    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 28.10.2008 (Anl. K 7), vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 21.10.2008 im Verfahren 4 U 9/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Telekanzlei

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich eine Abmahntätigkeit verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (Senat, Urteil vom 28.4.2009 - 4 U 216/08, MMR 2009, 865).

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Bei der Annahme des Rechtsmissbrauchs im beigefügten Urteil vom 28. April 2009 (4 U 9/09) sei der Senat von falschen Tatsachen insbesondere im Hinblick auf die Umsatzzahlen ausgegangen.

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08, 4 U 9/09 (Urteile jeweils vom 28. April 2009) und 4 U 23/09 (Urteil vom 19. Mai 2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Q.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    Die Klägerin hat im maßgeblichen Zeitraum - wie sich auch schon in den Verfahren 4 U 216/08 und 4 U 9/09 (Urteile jew. v. 28.04.2009) ergeben hat - in einem Umfang abgemahnt, der nicht mehr im Verhältnis zu ihrer eigenen Geschäftstätigkeit steht.

    4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Preis.

    4 U 9/09 ./. T3 Pharm .

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • LG Köln, 12.08.2009 - 28 O 396/09

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Webseiten aufgrund von SEO-Maßnahmen

    Der Verfügungsbeklagte nimmt hierfür ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in Bezug (28.04.2009 - 4 U 216/08), in welchem es um eine Massenabmahnerin ging, welche den größten Teil ihrer Geschäftstätigkeit und ihres Umsatzes durch Abmahnungen machte.
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs sein ebenso wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).

    Gerade die Verbindung hoher Gegenstandswerte mit einem nicht übermäßig hohen operativen Geschäftsvolumen kann den Verdacht begründen, dass sich die Abmahntätigkeit irgendwann verselbständigt hat und vorrangig Behinderungszwecke verfolgt (vgl. Senatsurteil vom 28.04.2009, Az. 4 U 216/08 = MMR 2009, 865).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Ein Missbrauch liegt nahe, wenn der Mitbewerber, obwohl er finanzschwach ist , Abmahnungen in großer Zahl ausspricht (OLG Hamm MMR 2009, 865 (866); OLG Köln WRP 2013, 1390 Rn 14; OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn 12).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Insoweit sei auf die Urteile vom 28. April 2009 in den Sachen 4 U 216/08 und 4 U 9 /09, vom 19. Mai 2009 in der Sache 4 U 23/09 und auf das Urteil vom 26. Mai 2009 in der Sache 4 U 27/09 verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

    Das Fordern eines (über die Erstattung der Abmahnkosten hinausgehenden) pauschalen Schadensersatzes ist ebenfalls ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. April 2009, Az. 4 U 216/08, BeckRS 2009, 19460; Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 4 U 23/09, BeckRS 2009, 19341).
  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
  • OLG Hamm, 18.03.2010 - 4 U 223/09

    Begriff des Missbrauchs i.S. von § 8 Abs. 4 UWG

  • OLG Hamm, 14.08.2014 - 4 U 46/14

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Stereo-Kopfhörern

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • LG Dortmund, 06.08.2009 - 19 O 39/08

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei reinem Gebühreninteresse

  • AG Bergisch Gladbach, 28.01.2010 - 66 C 216/08

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen eines Anwalts bei reinem Gewinninteresse

  • LG Essen, 29.11.2012 - 4 O 315/12

    Bei dem Gesamtmietpreis für eine Ferienhaus sind auch etwaig zusätzlich

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6798
OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,6798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2009 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,6798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2009 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,6798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

  • Judicialis

    BGB § 312; ; BGB § 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; BGB § 355; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; TMG § 5; ; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 25.02.2008 - 3 U 189/08

    Zu der Zulässigkeit einer Bezeichnung als Massenabmahner / Wann ist ein

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Die Antragstellerin macht demgegenüber geltend, dass sie keineswegs rechtsmissbräuchlich handele, und verweist insoweit zunächst auf ihren diesbezüglichen Berufungsvortrag aus dem Rechtsstreit OLG Hamm 3 U 189/08 = LG Bochum 2 O 762/08.

    Ohne dass es noch darauf ankommt, sei weiter darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin in diesem Zusammenhang insofern falsch vorgetragen hat, als sie etwa im Rechtsstreit 3 U 189/08 OLG Hamm mit Schriftsatz vom 21.02.2009 (S. 10) einschränkungslos ausgeführt hatte, dass man sich entschlossen habe, die ausgesprochenen Abmahnungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz für gegenstandslos zu erklären, wohingegen sich aus der Senatssache 4 U 10/09 wiederum ergibt, das eben dieser Fehler gegen die Fa. B nunmehr doch auch noch weiterverfolgt worden ist.

  • LG Bochum, 17.11.2008 - 2 O 762/08

    Axel Gronen darf die Schmidt Wellness GmbH als Massenabmahner bezeichnen und mehr

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Zur Frage der von ihr geltend gemachten Rechtsmissbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung durch die Antragstellerin führt die Antragsgegnerin unter Hinweis auf den Rechtsstreit LG Bochum 2 O 762/08 aus, dass die Antragstellerin bereits in einer Vielzahl von Fällen durch wettbewerbliche Abmahnungen vor dem LG Bochum in Erscheinung getreten sei.

    Die Antragstellerin macht demgegenüber geltend, dass sie keineswegs rechtsmissbräuchlich handele, und verweist insoweit zunächst auf ihren diesbezüglichen Berufungsvortrag aus dem Rechtsstreit OLG Hamm 3 U 189/08 = LG Bochum 2 O 762/08.

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, a.a.O., § 8 Rn. 184).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist der Antrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig zurückzuweisen (vgl. BGH GRUR 1999, 509 - Vorratslücken; 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; 2006, 243 - MEGA SALE).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09
    Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein systematisches Vorgehen, wie sich dies gerichtsbekannt in gleicher Weise etwa aus den Abmahnungen vom 05.08.2008 im Verfahren 4 U 216/08, vom 29.07.2008 im Verfahren 4 U 23/09, vom 15.09.2008 im Verfahren 4 W 147/08 und vom 29.07.2008 im Verfahren 4 W 3/09 ergibt.
  • OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • LG Bochum, 05.05.2010 - 13 O 217/09

    Zum Gesamtkostenersatzanspruch des zu Unrecht missbräuchlich Abgemahnten

    Davon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Antragsteller kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt (vgl. BGH GRUR 2001, 261; OLG Hamm vom 28.04.2009 - I-4 U 9/09 und OLG Hamm vom 26.05.2009 - I-4 U 27/09).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.09.2009 - 4 U 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43335
OLG Bamberg, 28.09.2009 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,43335)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.09.2009 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,43335)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. September 2009 - 4 U 9/09 (https://dejure.org/2009,43335)
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