Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.10.2002 - 4 U 95/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde aus Amtshaftung; Gegenüber den Straßenbenutzern bestehende Verkehrssicherungspflicht als Amtspflicht im Sinne von § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Fahrer eines Rennrades, der wegen des Arbeitsschlitzes eines Schachtdeckels, der ...
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; GG Art. 34; StrG BW § 9; StrG BW § 44; StrG BW § 59
Sturz eines Rennradfahrers wegen eines Längsschlitzes in einem Schachtdeckel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; GG Art. 34
Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Hindernissen für Rennradfahrer durch Gullydeckel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schachtdeckel wird Rennradler zum Verhängnis - Kein Schadenersatz von der Kommune für Radunfall
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 26.04.2002 - 5 O 175/01
- OLG Stuttgart, 30.10.2002 - 4 U 95/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 876
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
Gully mit breiten Öffnungen verstoßen gegen Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2002 - 4 U 95/02
Das oben unter Ziff. 1. b) erwähnte Kriterium der Zumutbarkeit hat seine berechtigte Funktion bei der Abwägung, ob bei einer Gefahrenlage vom Verkehrssicherungspflichtigen Abhilfe oder vom Verkehrsteilnehmer eine - notfalls gesteigerte - Aufmerksamkeit und entsprechend vorsichtiges Verhalten zu verlangen sind (BGH Versicherungsrecht 1983, 39).Insoweit liegt gegenüber der BGH-Entscheidung VersR 1983, 39, in der ausgeführt wird, von einem Radfahrer könne nicht erwartet werden, dass er in jeder Verkehrssituation rechtzeitig die gefährliche Schlitzlänge und Schlitzbreite eines Einlaufrostes erkennt und sich darauf einstellt, ein anderer Sachverhalt vor.
- OLG Köln, 14.09.2017 - 7 U 84/17
Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beschaffenheit einer Straße
Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen, und derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (Senat, Beschl. v. 08.12.2011 - 7 U 153/11, n.v., S. 2;… Senat, Urt. v. 02.07.2015 - 7 U 8/15, juris Rn. 2;… ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.1993 - 18 U 253/92, juris Rn. 13;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.1995 - 18 U 188/94, juris Rn. 2;… OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2002 - 3 U 47/02, juris Rn. 31; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.10.2002 - 4 U 95/02, juris Rn. 8).