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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.2011 - I-4 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1725
OLG Hamm, 22.11.2011 - I-4 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2011 - I-4 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2011 - I-4 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit Garantie ohne genaue Angaben zum Garantieschutz ist wettbewerbswidrig; §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG; 477 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BGB § 477 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mobilfunkzubehör mit der Angabe "volle Garantie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2012)

    Garantie-Werbung bei Ebay wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "volle Garantie" ohne weitere Angaben wettbewerbswidrig

  • vsw.info PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Volle Garantie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit volle Garantie ohne weitere Angaben wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsicht bei der Werbung mit Garantien in eBay-Angeboten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "volle Garantie" ohne weitere Angaben wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    Garantie-Werbung ohne Angabe der Garantiebedingungen bei eBay ist weiterhin wettbewerbswidrig / Wie der BGH zur Garantiewerbung tatsächlich entschieden hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 282
  • MMR 2012, 466
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Der BGH habe diese Frage mit Urteil vom 14.04.2011, GRUR 2011, 638 - Werbung mit Garantie, abschließend entschieden und der Auffassung des Erstgerichtes eine Absage erteilt.

    Denn gerade die Gewährung einer Garantie ist geeignet, das Vertrauen des Verbrauchers in die Qualität des Produktes zu erhöhen (BGH GRUR 2011, 638 - Werbung mit Garantie).

    (1) Hierin liegt ein Verstoß gegen § 477 Abs. 1 BGB, der in Umsetzung von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG v. 25.5.1999 in das deutsche Recht dem Schutz der Verbraucher dient und dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher das Marktverhalten zu regeln (BGH GRUR 2011, 638 - Werbung mit Garantie).

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH GRUR 2011, 638) - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der Y-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713).

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 221/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produktes mit einer Herstellergarantie;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    § 477 BGB ist auf alle Garantieerklärungen des Verkäufers und eines Dritten als Garantiegeber i.S.d. § 443 BGB, mithin auch des Herstellers anwendbar (BeckOK-Faust, Stand: 01.03.2011, § 477 BGB, Rn. 3, Palandt-Weidenkaff, 70. Aufl., § 477 BGB, Rn. 3), sofern die angekündigte Garantie - wie vorliegend - Bestandteil des Angebots ist (Senat Urt. v. 05.04.2011 - 4 U 221/10).

    Wäre das Kaufrecht strenger im Sinne des Verbraucherschutzes würde es den Beklagten ohnehin im Sinne einer verbraucherschutzrechtlichen "Meistbegünstigung" binden (vgl. Senat, Urt. v. 05.04.2011 - 4 U 221/10).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Denn eine Behauptung ist auch unschlüssig, wenn die Tatsache zwar "in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet", aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen ist und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellt (BGH NJW 1991, 2707, 2709; NJW 1992, 3106; NJW 1996, 1826; NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 2000, 208).

    Hiervon wird man, um dem Gebot der Zurückhaltung bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne Rechnung zu tragen, allerdings regelmäßig nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte ausgehen können (vgl. BGH, NJW 1991, 2707, 2709; NJW 1992, 1967, 1968; NJW-RR 2003, 69, 70).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    (vgl. zum Vorstehenden u.a. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10ff.).

    Es kann nämlich nicht festgestellt werden, dass die Abmahntätigkeit der Klägerin sich gleichsam verselbständigt hätte, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse mehr besteht (vgl. hierzu BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.12).

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Denn es bleibt einer Partei häufig nicht erspart, im Zivilprozess Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (hierzu BGH NJW 1992, 310; NJW 1995, 1160, 1161; NJW 1995, 2111, 2112; NJW-RR 2003, 491).
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 U 14/08

    Anspruch des Unterlassungsgläubigers auf Freistellung im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Das heißt, eine Erklärung, mit der eine den Unterlassungsanspruch zusprechende Urteilsverfügung für materiell verbindlich erklärt wird, ist sodann in dem Sinne präjudiziell, als der Verletzer gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten nicht mehr einwenden kann, der dem ausgeurteilten Unterlassungsanspruch zugrunde liegende Wettbewerbverstoß habe nicht vorgelegen (vgl. Senat BeckRS 2010, 07441).
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH GRUR 2011, 638) - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der Y-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713).
  • OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an eine Garantieerklärung;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH GRUR 2011, 638) - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der Y-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Denn es bleibt einer Partei häufig nicht erspart, im Zivilprozess Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (hierzu BGH NJW 1992, 310; NJW 1995, 1160, 1161; NJW 1995, 2111, 2112; NJW-RR 2003, 491).
  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
    Denn es bleibt einer Partei häufig nicht erspart, im Zivilprozess Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (hierzu BGH NJW 1992, 310; NJW 1995, 1160, 1161; NJW 1995, 2111, 2112; NJW-RR 2003, 491).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 345/97

    Darlegungs- und Substantiierungslast einer Partei

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

  • LG Essen, 13.11.2014 - 4 O 97/14

    Fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum einer Internetseite für die

    Der von der Klägerin angesetzte Gegenstandswert von 10.000,00 EUR begegnet keinen Bedenken und ist gemessen an der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. etwa Urteil vom 22.11.2011, I-4 U 98/11, 4 U 98/11, GRUR-RR 2012, 282; Urteil vom 14. Mai 2009, I-4 U 16/09, zitiert nach juris), der sich auch das Gericht anschließt, sogar noch im unteren Bereich angesiedelt.
  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das Urteil des BGH GRUR 2011, 638 - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der eBay-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713, Senat, Urteil vom 22.11.2011 - 4 U 98/11 - s. auch Köhler/ Bornkamm, 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 7.143: "Irreführend ist es, wenn ein Anbieter bei eBay unter der Option "sofort kaufen" eine Ware anbietet und damit dem Verkehr signalisiert, dass es sich um ein bindendes Angebot handelt, obwohl seine AGB deutlich machen, dass sein Angebot nicht bindend sein soll (OLG Hamburg MMR 2008, 44, 45 = CR 2008, 116)").
  • LG Bielefeld, 03.02.2012 - 16 O 31/11

    Anforderungen an ein Garantieversprechen auf der Verkaufsplattform eBay

    Deshalb muss der Verbraucher auch vor dem Vertragsschluss die Einzelheiten der Garantie kennen (OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011 - Az.: 4 U 98/11 -).

    Dementsprechend liegt hier - wie bei Versteigerungen über die Plattform eBay - das verbindliche Angebot im Einstellen eines Artikels zum "Sofortkauf" durch den Anbieter (vgl. BGH, NJW 2005, 53; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011 - Az.: 4 U 98/11).

  • LG Hamburg, 30.03.2020 - 327 O 84/20

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit gewerblichem

    Insoweit hat die Antragsgegnerin lediglich - objektiv zutreffend - darauf hingewiesen, dass sie bei der Versenderin DHL die Variante des versicherten Versandes gewählt hat, ohne dies - etwa durch Fettdruck o. Ä. (vgl. OLG Hamm MMR 2012, 466 ff. [467]) - in einer Weise hervorzuheben, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. dazu allgemein BGH GRUR 2014, 498 ff. [499]), oder hiermit den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, dies stelle eine Besonderheit der Angebote dar.
  • LG Münster, 06.05.2020 - 22 O 31/20

    Werbung mit 100% Originalware

    Da nach der Art des Hinweises in dem Angebot der Antragsgegnerin durch abgegrenzte Darstellung mittels Trennlinien zum übrigen Angebotstext, durch vorangestellte sog. Checkboxen und durch eine größere Schriftart das Versprechen der Originalität als Besonderheit der Leistung der Antragsgegnerin dargestellt wird, widerspricht diese Art der Werbung der Regelung im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 10 (vergleiche Köhler, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, Anhang zu § 3 UWG Rn. 10.5 und 10.6; Bornkamm/Feddersen, Kommentar zum Wettbewerbsrecht, § 5 UWG Rn. 1.115; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11 Rn. 73 und 74 zitiert nach Juris; LG Frankfurt, Urteil vom 08.11.2012, Az. 2/03 O 205/12; LG Frankenthal Urteil vom 12.04.2013, Az. 1 HK 13/12).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 4 U 44/12
    Insoweit könne auf die vergleichbare Entscheidung des Senats vom 22.11.2011, 4 U 98/11 verwiesen werden.
  • LG Essen, 18.03.2019 - 43 O 17/19

    Werbung mit Herstellergarantie auf ebay

    Zudem sind auch die Voraussetzungen des § 479 Abs. 1 BGB gegeben, da der Antragsteller (*2) eine Sofort-Kaufen-Funktion anbietet, die bereits ein bindendes Kaufangebot darstellt (OLG Hamm GRUR-RR 2012, 282ff., Rn. 66 - 4 U 98/11).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.09.2012 - 4 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59866
OLG Naumburg, 13.09.2012 - 4 U 98/11 (https://dejure.org/2012,59866)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.09.2012 - 4 U 98/11 (https://dejure.org/2012,59866)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. September 2012 - 4 U 98/11 (https://dejure.org/2012,59866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 280 Abs 1 BGB, § 633 BGB, § 634 Nr 4 BGB
    Installation eines Kachelofens: Vorausgehende Prüfungspflichten des Ofenbauers; Prüfung durch Abbrennen von Zeitungspapier

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Ofenbauers wegen eines Brandschadens im Zusammenhang mit der Errichtung und des Anschlusses eines Kachelofens

  • RA Kotz

    Kachelofeninstallation - Prüfungspflichten des Ofenbauers

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ofenbauer muss Eignung des Schornsteins mit Rauchgaspatrone überprüfen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine fachgerechte Schornsteinprüfung: Wer zündelt, muss zahlen! (IBR 2014, 333)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07

    Fehlerhafter Einbau einer Heizungsanlage

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2012 - 4 U 98/11
    Der Beklagte hatte vor der Installation des Kachelofens aber zu überprüfen, ob der zum Anschluss des Ofens vorgesehene Schornsteinzug auch zum Betrieb eines Kachelofens objektiv geeignet ist, d. h. die heißen Rauchgase gefahrlos ins Freie abführen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. September 2008, Az.: 24 U 48/07, zitiert nach juris ).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2012 - 4 U 98/11
    Stellt ein Besteller aber Sachen zum Zwecke der Herstellung des Werkes zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass der Unternehmer die gelieferten Teile nicht unbesehen verwenden darf, sondern es trifft ihn grundsätzlich eine originäre Pflicht, sich durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung eines mangelfreien Werkes geeignet sind (vgl. BGH, NZBau 2000, 196; OLG Hamm, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   SG Trier, 15.02.2013 - S 4 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68123
SG Trier, 15.02.2013 - S 4 U 98/11 (https://dejure.org/2013,68123)
SG Trier, Entscheidung vom 15.02.2013 - S 4 U 98/11 (https://dejure.org/2013,68123)
SG Trier, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - S 4 U 98/11 (https://dejure.org/2013,68123)
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Wird zitiert von ...

  • SG Trier, 19.01.2015 - S 4 U 83/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückforderung eines Vorschusses gem § 42

    Durch Urteil vom 15.2.2013 hob das Sozialgericht Trier (Az.: S 4 U 98/11) die Bescheide auf und stellte fest, dass das Unfallereignis vom 17.3.2006 ein Arbeitsunfall sei.

    Es fehlt entgegen der Ausführungen der Beklagten in dem Widerspruchsbescheid nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, weil der Bescheid mit dem Vorbehalt der rechtskräftigen Verneinung eines Versicherungsfalls in dem Berufungsverfahren zu dem Verfahren S 4 U 98/11 versehen ist.

    Die Kammer verweist in Anwendung des § 136 Absatz 3 SGG auf die Entscheidungsgründe in dem Rechtsstreit der Klägerin mit dem Aktenzeichen S 4 U 98/11 (Urteil vom 15.2.2013).

    Denn das Berufungsverfahren in dem Rechtsstreit S 4 U 98/11 ist noch rechtshängig (vgl. zur Voraussetzung der bestandskräftigen Feststellung LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, L 6 U 129/05 nach juris, Rn. 24).

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