Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4829
VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88 (https://dejure.org/1993,4829)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.07.1993 - 4 UE 1225/88 (https://dejure.org/1993,4829)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 4 UE 1225/88 (https://dejure.org/1993,4829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben mit Verkauf von Lebensmitteln und/oder Getränken an Letztverbraucher im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Hessen, 29.04.1993 - 4 UE 1391/88

    Zurückstellung eines Baugesuchs - Verwaltungsakt; Berechnung der

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Ihnen hat der Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 29.04.1993 - 4 UE 1391/88 - unter Aufhebung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage im übrigen entsprochen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakte des Verfahrens 4 UE 1391/88 sowie die Behördenakten (jeweils 2 Hefter mit Verwaltungsvorgängen der Beklagten betreffend die Bauvoranfrage und den Bauantrag der Klägerin, 1 Hefter betreffend das Widerspruchsverfahren bezüglich der Zurückstellung des Bauantrages, 1 Hefter mit Verwaltungsvorgängen der Beklagten bezüglich der Veränderungssperre und Aufstellungsunterlagen bezüglich der Bauleitplanung Nr. ... "Gewerbegebiet Hasengrund" sowie 1 Hefter mit Aufstellungsunterlagen bezüglich des Bebauungsplanverfahrens Nr. ... "Im Hasengrund", 6. Änderung), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, verwiesen.

    Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des Senats vom 29.04.1993 im Verfahren 4 UE 1391/88 gleichen Rubrums zu Grunde.

    Da die Klägerin sowohl gegen die Zurückstellung der Bauvoranfrage (Az: 4 UE 1391/88) als auch gegen die Zurückstellung des Bauantrages Klage erhoben hat, ist für die Bemessung des Streitwertes zunächst von der Hälfte dieser Summe auszugehen.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Demnach können gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO 1977 die im Gewerbegebiet allgemein zulässigen Einzelhandelsbetriebe insgesamt ausgeschlossen werden (BVerwG, Urteile v. 22.5.1987, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 6.12.1989 - 3 S 1278/88 -, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil v. 19.12.1989 - 2 A 7.87 -, BRS 50 Nr. 20).

    Das BVerwG hält zur Bestimmung der Anlagenart i. S. des § 1 Abs. 9 BauNVO "Gattungsbezeichnungen oder ähnliche typisierende Beschreibungen" für möglich (BVerwG, Urteil v. 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58).

    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen gemeint, daß es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzung geben muß (BVerwG, Urteil v. 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Den früher bestehenden Streit darüber, ob mit dem Begriff "bestimmte Arten von Nutzungen" alle Nutzungen einer Nr. des Absatzes 2 der jeweiligen Baugebietsregelung oder auch nur einzelne dort genannte gemeint sind (vgl. Überblick über den Meinungsstand: Birk, NWVBl. 1989, 73), hat das BVerwG mit überzeugender Begründung beendet (Urteile v. 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56, und - 4 N 4.86 -, BRS 47 Nr. 54; vgl. auch Beschluß v. 18.12.1989 - 4 NB 26.89 -, BRS 49 Nr. 75).

    Die Zusammenfassung einzelner Nutzungen hat, wenn sie auch unter dem Gesichtspunkt der Ähnlichkeit zustande gekommen sein mag, nur redaktionelle Bedeutung und ist materiell-rechtlich ohne Belang (BVerwG, Urteil v. 22.5.1987 - 4 N 4.86 -, a.a.O.).

    Wie schon ausgeführt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 22.5.1987 - 4 N 4.86 -, a.a.O.) den früher bestehenden Streit darüber, ob mit dem Begriff"bestimmte Arten von Nutzungen" alle Nutzungen einer Ziffer des Abs. 2 der jeweiligen Baugebietsregelung oder auch nur einzelne dort genannte gemeint sind, überzeugend dahin entschieden, daß die Zusammenfassung einzelner Nutzungen in einer Nummer nur redaktionelle Bedeutung hat und materiellrechtlich ohne Belang ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 1278/88

    Baugebietsgliederung nach Störungsgraden; Ausschluß von Handelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Einzelhandelsbetriebe sind eindeutig eine bestimmte Nutzungsart i. S. des § 1 Abs. 5 BauNVO , da sie einen städtebaulich eigenständigen gewerblichen Nutzungstypus darstellen (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 6.12.1989 - 3 S 1278/88 -, BRS 49 Nr. 73).

    Demnach können gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO 1977 die im Gewerbegebiet allgemein zulässigen Einzelhandelsbetriebe insgesamt ausgeschlossen werden (BVerwG, Urteile v. 22.5.1987, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 6.12.1989 - 3 S 1278/88 -, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil v. 19.12.1989 - 2 A 7.87 -, BRS 50 Nr. 20).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Den früher bestehenden Streit darüber, ob mit dem Begriff "bestimmte Arten von Nutzungen" alle Nutzungen einer Nr. des Absatzes 2 der jeweiligen Baugebietsregelung oder auch nur einzelne dort genannte gemeint sind (vgl. Überblick über den Meinungsstand: Birk, NWVBl. 1989, 73), hat das BVerwG mit überzeugender Begründung beendet (Urteile v. 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56, und - 4 N 4.86 -, BRS 47 Nr. 54; vgl. auch Beschluß v. 18.12.1989 - 4 NB 26.89 -, BRS 49 Nr. 75).

    Gewerbegebiete sind nach städtebaulichen Grundsätzen gerade nicht in besonderer Weise dem Wohnen zugeordnet und folglich nach städtebaulichen Grundsätzen im allgemeinen nicht als Standort für Einzelhandelsbetriebe, die der allgemeinen Versorgung der Wohnbevölkerung dienen, geeignet (BVerwG, Urteil v. 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 11a NE 4/87

    Bauleitplanung: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben für Güter des täglichen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Ein besonderer städtebaulicher Grund, der die Anwendung von Abs. 9 rechtfertigen kann, ist z. B. bei einer nachweislichen Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der nicht motorisierten Käuferschichten, mit Gütern des täglichen Bedarfs in Wohnstandorten anzunehmen (Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 Tz. 129; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.11.1988 - 11a NE 4/87 -, NVwZ 1989, 679 ).

    Die Bereitstellung von Flächen für einen nachweislich bestehenden Bedarf an Baugrundstücken für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben sowie Betrieben des produzierenden Gewerbes in Gewerbegebieten ist ein schutzwürdiger städtebaulicher Belang i. S. von § 1 Abs. 6, 16. Spiegelstrich BBauG (nunmehr § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB ) (Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 Tz. 129; OVG Münster, Urteil vom 10.11.1988, a.a.O.; Bay. VGH , Urteil v. 18.6.1990 - 15 B 87.2142 -, BRS 50 Nr. 17), der es rechtfertigt, Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Entgegen einer zum Teil in der Literatur vertretenen Auffassung (Schlichter, in: Schlichter/ Stich/Tittel, BBauG, 3. Aufl., § 15 Rdnr. 6; Lemmel, in: Schlichter/Stich, Berl. Komm. zum BauGB , 1988, § 15 Rdnr. 16; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Stand: März 1992, § 15 Rdnr. 13; Schrödter, BauGB , 5. Aufl., § 15 Rdnr. 15; Grauvogel/Brügelmann, BauGB , Band 1, Stand: Mai 1992, § 15 Rdnr. 59) steht dem durch einen Zurückstellungsbescheid betroffenen Bauherrn die Anfechtungsklage offen, wenn sein Klagebegehren dahin geht, durch Aufhebung des Zurückstellungsbescheides zu erreichen, daß die Baugenehmigungsbehörde sein Baugesuch in der Sache prüft und bescheidet (BVerwG, Urteil v. 10.12.1971 - IV C 33/35.69 -, DÖV 1972, 496 ; BVerwG, Urteil v. 18.10.1985 - IV C 21.80 -, BVerwGE 72, 172 = BRS 44 Nr. 96; BVerwG, Urteil v. 16.10.1987 - IV C 35.85 -, BRS 47 Nr. 90; Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 1610; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 3. Aufl., § 15 Rdnr. 9; Hill, BauR 1981, 523; OVG Lüneburg, Beschluß v. 7.2.1989 - 1 B 145 und 161/88 -, BRS 49 Nr. 156; OVG Berlin, Urteil v. 28.9.1990 - 2 B 89.86 -, DÖV 1991, 897 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG hat derjenige, der wegen eines erledigten Verwaltungsaktes im Hinblick auf dessen - behauptete Rechtswidrigkeit Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen will, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit, wenn die Verfolgung solcher Ersatzansprüche nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Urteil v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 ; BVerwG, Urteil v. 18.10.1985 - 4 C 21.80 -, NJW 1986, 1826 ).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG hat derjenige, der wegen eines erledigten Verwaltungsaktes im Hinblick auf dessen - behauptete Rechtswidrigkeit Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen will, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit, wenn die Verfolgung solcher Ersatzansprüche nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG, Urteil v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 ; BVerwG, Urteil v. 18.10.1985 - 4 C 21.80 -, NJW 1986, 1826 ).

    Bei der Beurteilung der Begründetheit der Verpflichtungsklage ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren abzustellen (BVerwG, Urteil v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 ).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Die Umstellung der Klage von der Anfechtungsklage auf die Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch noch in der Rechtsmittelinstanz zulässig (Kopp, VwGO , 9. Aufl., § 113 Rdnr. 56; BVerwG, Urteil v. 30.10.1969 - VIII C 149.67 -, DVBl 1970, 276).

    Die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO räumt dem Kläger auch in der Rolle des Rechtsmittelbeklagten die verfahrensrechtliche Möglichkeit ein, eine feststellende Sachentscheidung über das erledigte Begehren zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 30.10.1969, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1981 - 5 S 1290/81

    Zur Zulässigkeit eines Verbrauchermarkts im Industriegebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88
    Vielmehr bedarf es einer genauen gutachterlichen Untersuchung, im Regelfall eines die Gesamtsituation der Stadt bzw. Gemeinde erfassenden Marktgutachtens (Fickert/Fieseler, a.a.O., § 11 Tz. 23.1; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 9.11.1981 - 5 S 1290/81 -, BauR 1982, 149 ; Dichtl/Schenke,Einzelhandel- und Baunutzungsverordnung , S. 49; Hüttenbrink, DVBl 1983, 530; Birk, NWVBl 1989, 73).
  • OVG Berlin, 19.12.1989 - 2 A 7.87

    Gewerbegebiet; Festsetzung; Betrieb; Einzelhandelsbetrieb; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 13.66

    Enteigende Wirkung von

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76

    Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1968 - X A 122/67
  • VGH Bayern, 18.06.1990 - 15 B 87.2142

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsunternehmen trotz bestehender

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

  • OVG Berlin, 08.05.1970 - II B 16.69
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.02.1989 - 1 B 145/88

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis bei Zurückstellung eines Baugesuchs

  • OVG Berlin, 28.09.1990 - 2 B 89.86

    Zulässigkeit eines Abbruchvorhabens; Hauptsacheerledigung; Klagehäufung;

  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

  • VG Gelsenkirchen, 14.07.2005 - 5 K 410/03

    Veränderungssperre, Ausschluss vom Einzelhandel, Gewerbegebiet, Bebauungsplan

    Geht es nur noch um die Frage des möglichen Ausschlusses des Einzelhandels aus dem Gewerbegebiet, was übrigens für sich genommen gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO grundsätzlich zulässigerweise in einem Bebauungsplan festgesetzt werden darf, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. April 2004 - 7a D 142/02.NE - OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 18. Mai 2000 - 1 C 10758/99 -, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 08. Juli 1993 - 4 UE 1225/88 -, BRS 55 Nr. 6, so ist dies zumindest im vorliegenden Fall keine unzulässige Verhinderungsplanung, sondern eine zulässige Negativplanung, denn durch den Ausschluss von Einzelhandel sollen die Stadt(teil)zentren gestärkt werden und es werden auch positive Planungsziele erreicht, nämlich die Freihaltung gewerblicher Bauflächen für das produzierende Gewerbe und Dienstleistungen.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 08. Juli 1993 - 4 UE 1225/88 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 29.04.1993 - 4 UE 1391/88
    Dieses Verfahren ist bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 4 UE 1225/88 anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die Gerichtsakte des Verfahrens 4 UE 1225/88 und folgende Behördenakten Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind: Bauakten der Beklagten (2 Hefter) und die Behördenvorgänge betreffend die Bauleitplanung Verfahren Nr. 105 sowie die Veränderungssperre (1 Hefter).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht