Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2207
VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87 (https://dejure.org/1991,2207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.07.1991 - 4 UE 721/87 (https://dejure.org/1991,2207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 4 UE 721/87 (https://dejure.org/1991,2207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG
    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichmäßiges Vorgehen gegen illegale bauliche Anlagen (IBR 1992, 462)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung der Teilungsgenehmigung (IBR 1992, 515)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Das aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgende Gebot einer gleichmäßigen Gesetzesanwendung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs eines systematisches Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde gegen alle im räumlich und sachlichen Zusammenhang vorhandenen, vergleichbaren illegalen baulichen Anlagen (vgl. HessVGH, Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, ESVGH 35, 287 = NVwZ 1986, 683 m.w.N.).

    Die allgemeine Vorgehensweise des Beklagten, der die Bereinigung des Rheinufers in seinem Gebiet von illegalen baulichen Anlagen systematisch und planvoll von Norden nach Süden vorgehend betreibt, ist sachgerecht und entspricht den Anforderungen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung aus dem Gleichheitsgrundsatz herleitet (vgl. zusammenfassend Hess. VGH, Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, ESVGH 35, 287 = NVwZ 1986, 683 ).

  • VGH Hessen, 10.11.1982 - IV OE 1/80
    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Im Unterschied zu § 20 Abs. 2 BBauG setzt § 20 Abs. 1 BBauG voraus, daß der Antragsteller den Nutzungszweck im Teilungsgenehmigungsverfahren offengelegt und damit zum Gegenstand der Prüfung gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, BVerwGE 29, 86; Urteil vom 09.04.1976, BRS 30 Nr. 82; Hess. VGH, Urteil vom 02.11.1982 - IV OE 1/80 - Urteil vom 02.09.1983 - IV OE 101/78 - vgl. auch Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., § 21 Rdnr. 12).

    Offengelegt in diesem Sinne ist der Nutzungszweck im Teilungsgenehmigungsverfahren nur dann, wenn der Antragsteller den Nutzungszweck im Teilungsantrag oder in den mit dem Teilungsantrag überreichten schriftlichen Unterlagen oder in einer gesonderten schriftlichen Erklärung ausdrücklich angibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.1976, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 02.11.1982 - IV OE 1/80 - m.w.N.).

  • VGH Hessen, 02.09.1983 - IV OE 101/78
    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Im Unterschied zu § 20 Abs. 2 BBauG setzt § 20 Abs. 1 BBauG voraus, daß der Antragsteller den Nutzungszweck im Teilungsgenehmigungsverfahren offengelegt und damit zum Gegenstand der Prüfung gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, BVerwGE 29, 86; Urteil vom 09.04.1976, BRS 30 Nr. 82; Hess. VGH, Urteil vom 02.11.1982 - IV OE 1/80 - Urteil vom 02.09.1983 - IV OE 101/78 - vgl. auch Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., § 21 Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 29.04.1982 - IV OE 40/79
    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Der gleichmäßigen Gesetzesanwendung im etwa gegebenen räumlichen und sachlichen Zusammenhang mißt der Senat in ständiger Rechtsprechung hohe Bedeutung bei (vgl. außer den vorgenannten Entscheidungen die Urteile vom 15.06.1965 - OS IV 36/63 -, vom 14.01.1972 - IV OE 13/70 - vom 12.10.1981 - IV OE 41/78 -, vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 -, NJW 1984, 318 und vom 16.12.1983 - IV OE 116/80 -).
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82

    Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Darauf, ob der Beklagte unmittelbar vom Kläger, wie dieser vorträgt, oder nur durch andere Beteiligte oder Dritte, etwa die Gemeinde, Kenntnis von der Bebauungsabsicht des Klägers hatte, kommt es für die Frage der Offensichtlichkeit nicht an; vielmehr können insoweit auch Indizien, die sich aus den Einzelheiten des Teilungskaufes selbst und/oder aus sonstigen Anzeichen ergeben, eine offensichtliche Bebauungsabsicht begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1984, BauR 1985, 179, 181).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Im Unterschied zu § 20 Abs. 2 BBauG setzt § 20 Abs. 1 BBauG voraus, daß der Antragsteller den Nutzungszweck im Teilungsgenehmigungsverfahren offengelegt und damit zum Gegenstand der Prüfung gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1968, BVerwGE 29, 86; Urteil vom 09.04.1976, BRS 30 Nr. 82; Hess. VGH, Urteil vom 02.11.1982 - IV OE 1/80 - Urteil vom 02.09.1983 - IV OE 101/78 - vgl. auch Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., § 21 Rdnr. 12).
  • VGH Hessen, 15.06.1965 - OS IV 36/63
    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Der gleichmäßigen Gesetzesanwendung im etwa gegebenen räumlichen und sachlichen Zusammenhang mißt der Senat in ständiger Rechtsprechung hohe Bedeutung bei (vgl. außer den vorgenannten Entscheidungen die Urteile vom 15.06.1965 - OS IV 36/63 -, vom 14.01.1972 - IV OE 13/70 - vom 12.10.1981 - IV OE 41/78 -, vom 29.04.1982 - IV OE 40/79 -, NJW 1984, 318 und vom 16.12.1983 - IV OE 116/80 -).
  • VGH Hessen, 01.12.1972 - IV OE 1/71
    Auszug aus VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
    Grundsätzlich können und müssen die Bauaufsichtsbehörden, wenn sie auf illegale Baumaßnahmen aufmerksam werden und es sich nicht um Bagatellfälle handelt, gegen diese unverzüglich mit den gebotenen Mitteln, insbesondere mit sofort vollziehbaren Baueinstellungsverfügungen und Nutzungsverboten, ferner mit Beseitigungsanordnungen vorgehen (Urteile des erkennenden Senats u. a. vom 01.12.1972 - IV OE 1/71 und 2/71 - und vom 19.10.1977 - 4 OE 71/76 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10

    Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten

    Eine bauordnungsrechtliche Verfügung kann den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen, wenn sie angesichts einer Vielzahl verschiedenartiger baurechtswidriger Zustände ohne nachvollziehbares Eingriffskonzept ergeht (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1999 - 1 A 10091/99.OVG -, ESOVGRP; HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 UE 721/87 -, juris, Rn. 49).

    Nach dem oben Gesagten ist ferner nicht zu beanstanden, dass die Beklagte nach der intern spätestens im Oktober 2008 beschlossenen Änderung der Verwaltungspraxis den Fall der Klägerin als ersten ihr bekannt gewordenen Fall einer Betriebsneuerrichtung durch Standortwechsel aufgegriffen hat; es ist im Gegenteil sogar sachgerecht, gegen eine sich anbahnende Neueröffnung eines Prostitutionsbetriebs umgehend nach Bekanntwerden einzuschreiten, bevor eine Verfestigung des (auch bau-)ordnungswidrigen Zustands eintritt; die Behörde braucht mit dem ersten Einschreiten insbesondere nicht abzuwarten, bis sie alle einschlägigen Betriebe im Stadtgebiet ermittelt hat und ihr eine vollständige Bestandsaufnahme möglich ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1991, a.a.O., Rn. 49, m.w.N.).

  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 4 UE 470/90

    Zum Erlaß eines Duldungsverwaltungsaktes - hier: Duldung einer rechtswidrigen

    Die Rechtswidrigkeit der Verfügung ergibt sich ferner daraus, daß die Bauaufsichtsbehörden gemäß § 83 HBO grundsätzlich verpflichtet sind, für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu sorgen und gegen rechtswidrige Zustände einzuschreiten (zu dieser Verpflichtung: Hess. VGH, u. a. Urteile v. 1.12.1972 -- IV OE 1 und 2/72 --, und v. 19.10.1977 -- IV OE 71/76 --; vgl. auch Urteil v. 4.7. 1991 -- 4 UE 721/87 --; ständ. Rspr.).
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08

    Beachtung des Gleichheitssatzes bei der gebundenen Eingriffsverwaltung

    Dies schließt es nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen der Behörde nach Lage des Einzelfalls sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, wenn die Behörde nicht von sich aus einen Fall herausgreift, sondern ohnehin mit ihm befasst ist und auf die illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 UE 721/87 - BRS 52 Nr. 221).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 10 N 7.14

    Zum Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern angeführten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 1991 (- 4 UE 3721/87 -, NVwZ-RR 1992, 346, juris Rn. 47).
  • VG Potsdam, 14.09.2000 - 4 L 1039/00

    Gerichtsentscheidung zur Bahnhofsspange am "Potsdam-Center": Nutzungsverbot der

    Im Hinblick auf eine die rechtmäßige bauliche Entwicklung sichernde Ordnungsfunktion des formellen Baurechtes entspricht diese Vorgehensweise in der Regel jedenfalls dann der vom Gesetz intendierten Ermessensausübung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Nutzung nicht offensichtlich genehmigungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29.6.1995 - 3 B 33/95 - Beschluss vom 4.9.1995 - 3 B 53/95 - OVG NW, Beschluss vom 27.2.1987 - 11 B 2903/83 -, BauR 1988, 75; HessVGH, Urteil vom 4.7.1991 - 4 UE 721/87 -, NVwZ-RR 1992, 346; VG Potsdam, zuletzt Beschluss vom 7.9.2000 - 4 L 565/99 -).
  • VG Frankfurt/Main, 02.03.2011 - 8 L 453/11

    Fiktive Baugenehmigung

    Gegen das Willkürverbot des Art. 3 Grundgesetz - GG - wurde nicht verstoßen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 3127/87 -, HessVGRspr. 1992, 53 = NVwZ-RR 1992, 346).
  • VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94

    Beseitigung einer Gartenhütte wegen Verstoßes gegen Abstandsvorschriften

    Allerdings gebietet der Gleichheitssatz nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.01.1972 - IV OE 13/70 - und Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 721/87 -, NVwZ-RR 1992, S. 346), dass die Bauaufsichtsbehörden das ihnen eingeräumte Ermessen in gleichgelagerten Fällen gleichmäßig ausüben.
  • VG Gießen, 05.02.2007 - 1 E 3865/06

    Bauordnungsrecht: Versagung einer Baugenehmigung für eine Großwerbeanlage wegen

    1992, 53 = NVwZ-RR 1992, 346; NuR 1993, 36; Beschluss vom 20.02.2002 - 4 UZ 2901/01 - T., a.a.O., § 72 Rn. 62 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98

    Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 27.09.1996 - 4 UE 1284/96

    Denkmalschutz: ungenehmigter Austausch von alten Holzfenster gegen

    Das schließt nicht aus, daß auch ein zunächst isoliertes Vorgehen nach Lage des Einzelfalles sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, so z. B., wenn die Behörde auf eine illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 721/87 - Beschluß vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 - AgrarR 1991, 25 = HessVGRspr. 1990, 2).
  • VGH Hessen, 01.11.2022 - 3 A 803/20

    Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage;

  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2014 - 8 L 1424/14

    Nutzungsverbot für Werbeanlage an der Stätte der Leistung nach Aufgabe derselben

  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

  • VG Darmstadt, 13.05.2015 - 3 L 1807/14

    Untersagung der Vermittlung einer Lotterie über das Internet

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2011 - 8 L 1897/11

    Nutzungsverbot für ein Sportwettbüro

  • VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99

    Überprüfung einer Kleinfeuerungsanlage durch den Schornsteinfeger

  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 8 K 1129/08

    Beseitigung einer Gartenhütte im Rahmen von Naturschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht