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   OLG Köln, 15.08.2006 - 4 UF 19/06   

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OLG Köln, 15.08.2006 - 4 UF 19/06 (https://dejure.org/2006,7603)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2006 - 4 UF 19/06 (https://dejure.org/2006,7603)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2006 - 4 UF 19/06 (https://dejure.org/2006,7603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung der Höhe von Trennungsunterhaltszahlungen; Bemessung des dem Unterhaltsschuldner zu belassenden Selbstbehalts; Verrechnung einer Zuvielleistung mit offenen Unterhaltsleistungen; Vorliegen einer krankheitsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1760
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 4 UF 19/06
    Auch auf die neuere Rechtsprechung des BGH zur Höhe des dem Unterhaltsschuldner zu belassenden Selbstbehaltes ( vgl. hierzu BGH FamRZ 2006, 683 ff. und Anm. Büttner hierzu in FamRZ 2006, 765 f. ) kann sich der Beklagte nicht berufen.
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 4 UF 19/06
    Dieser Auffassung steht auch nicht die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des BGH (siehe BGH FamRZ 2002, 536, 537) entgegen.
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 27 UF 299/00

    Einordnung von Mietkosten als ehebedingte und vorabzugsberechtigte

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 4 UF 19/06
    Die Mietzahlungen sind daher geleistetem Naturalunterhalt ähnlich und wie geschehen vom Erwerbseinkommen vorweg abzuziehen ( vgl. hierzu auch OLG Köln FamRZ 2002, 98 ).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 4 UF 252/07

    Familienrecht - Keine grundlegende rechtliche Änderung zur Frage der Befristung

    Zwar meint der Senat - auch in Ansehung der Senatsentscheidung vom 15.08.2006 ( 4 UF 19/06 OLG Köln ) -, dass der Antragsteller nach wie vor nur sehr pauschal vorgetragen hat, dass es ihm nicht möglich bzw. zumutbar sei, in der Nähe seines Arbeitsplatzes eine Wohnung zu finden, so dass er nur geringe oder gar keine berufsbedingten Fahrtkosten hätte.

    Der Antragsteller kann auch nicht damit gehört werden, die Kredite seien nur deswegen unregelmäßig bedient worden, weil er zu Unrecht zu überhöhten Unterhaltsleistungen mit Senatsurteil vom 12.08.2006 - 4 UF 19/06 OLG Köln - verurteilt worden sei.

  • KG, 14.08.2013 - 17 UF 102/13

    Minderjährigenunterhalt: Berücksichtigung von Einkommenseinbußen durch erhöhte

    Tatsächlich ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass erhöhte Fahrtkosten, die durch den Umzug des Unterhaltspflichtigen zu dessen neuer Lebenspartnerin entstehen, unterhaltsrechtlich keine Anerkennung finden können (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. August 2006 - 4 UF 19/06 -, FamRZ 2006, 1760 [bei juris LS 1 und Rz. 8]).
  • OLG Köln, 10.01.2013 - 4 UF 164/12
    Die von der Antragstellerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogene Entscheidung des erkennenden Senats ( OLG Köln, Urteil vom 15.08.2006 - 4 UF 19/06 - zitiert nach juris Rn. 8 ) ist nicht einschlägig.
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   OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4 UF 19/06   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2005 - 4 UF 144/04

    Rechtliche Ausgestaltung der Forderung von rückständigem Trennungsunterhalt und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4 UF 19/06
    Gegen das Urteil des Amtsgerichts haben beide Parteien Berufung eingelegt, über die der Senat durch Urteil vom 6.1.2005 ( 4 UF 144/04 ) entschieden und den Zeugen A. ( lediglich ) verurteilt hat, rückständigen und laufenden Kindesunterhalt zu zahlen.

    Insoweit habe sie sich nicht auf eine sittenwidrige Ausnutzung des Titels, sondern darauf berufen, dass "die Beklagte bereits in dem vorausgegangenen Unterhaltsverfahren 3 F 82/02 AG Ratingen = 4 UF 144/04 OLG Düsseldorf ) wahrheits- und damit pflichtwidrige Angaben zu ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen unterbreitet hatte" ( Bl. 438 ).

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4 UF 19/06
    Insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen spricht dann nach der Lebenserfahrung eine Vermutung dafür, dass das Erhaltene für eine Verbesserung des Lebensstandards ausgegeben wurde, ohne dass der Bereicherte einen besonderen Verwertungsnachweis erbringen müsste ( BGH FamRZ 2000, 751 re Sp ).
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   OLG Düsseldorf, 24.07.2006 - 4 UF 19/06   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2006 - 4 UF 19/06 (https://dejure.org/2006,41300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 4 UF 19/06 (https://dejure.org/2006,41300)
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