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   OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91 (a)   

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https://dejure.org/1991,3792
OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91 (a) (https://dejure.org/1991,3792)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.10.1991 - 4 UF 51/91 (a) (https://dejure.org/1991,3792)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 4 UF 51/91 (a) (https://dejure.org/1991,3792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines Rechtsgutachtens des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht; Antrag einer Kindesmutter auf Regelung der elterlichen Sorge; Regelung des Sorgerechts für ein Kind auf der Grundlage des iranischen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entscheidung über elterliche Sorge über minderjährige iranische Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1288
  • FamRZ 1992, 343
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auch wenn Art. 12 des iranischen Gesetzes zum Schutz der Familie vom 12. Februar 1975, wie das Oberlandesgericht meint, nicht mehr fortgilt (für eine Fortgeltung: OLG Celle FamRZ 1990, 1131, 1132 [OLG Celle 17.04.1990 - 10 UF 78/90]; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 730, 731; vgl. auch OLG Celle IPrax 1989, 390), wird das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht prüfen müssen, ob jene Möglichkeit nach islamischen Rechtsgrundsätzen besteht (für eine solche Möglichkeit: OLG Bremen FamRZ 1992, 343, 344) [OLG Bremen 21.10.1991 - 4 UF 51/91 A].
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach

    Das fragliche Gesetz ist aber im Zuge der ab 1979 im Iran stattgefundenen politischen Umwälzungen außer Kraft getreten; dies haben Rechtsgutachten ergeben; die in Entscheidungen des OLG Bremen (FamRZ 1992, 343, 344) und des OLG Saarbrücken (FamRZ 1992, 848, 849) mitgeteilt werden (vgl. auch BGH FamRZ 1993, 1053, 1054; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 1113, 1114).

    Das Recht der elterlichen Sorge beurteilt sich daher im Iran jetzt nach den Bestimmungen der Art. 1168 ff., 1180 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), die durch allgemein anerkannte islamische Rechtsgrundsätze ergänzt werden (so. auf der Grundlage des o.a. Gutachtens OLG Bremen FamRZ 1992, 343; ebenso BGH FamRZ 1993, 316,318; 1053, 1054; OLG Bremen FamRZ 1999, 1520, 1521); die dargestellte Rechtslage bezieht sich dabei auf die Bevölkerungsmehrheit der schiitischen Moslems (vgl. insoweit Bergmann/Ferid aaO., S. 6, 8), der auch die Parteien angehören.

  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

    Danach soll der Richter die Möglichkeit haben, die tatsächliche Personensorge (hadana) über das 2. bzw. 7. Lebensjahr des Kindes hinaus der Mutter zu übertragen, wenn dies das Wohl des Kindes erfordert (vgl. OLG Bremen FamRZ 1992, 343, 344) [OLG Bremen 21.10.1991 - 4 UF 51/91 A].
  • OLG Bremen, 21.05.1999 - 4 UF 5/99

    Annahme der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die

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