Rechtsprechung
   FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 V 94/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26441
FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 V 94/12 (https://dejure.org/2012,26441)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2012 - 4 V 94/12 (https://dejure.org/2012,26441)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 4 V 94/12 (https://dejure.org/2012,26441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einfuhrabgaben: Einstweiliger Rechtsschutz bei Einfuhrabgaben

  • Justiz Hamburg

    § 69 Abs 3 FGO, § 69 Abs 4 FGO, Art 244 ZK, Art 245 ZK
    Einfuhrabgaben: Einstweiliger Rechtsschutz bei Einfuhrabgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrabgaben: Einstweiliger Rechtsschutz bei Einfuhrabgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfuhrabgaben: Einstweiliger Rechtsschutz bei Einfuhrabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.07.2000 - VII B 41/00

    Zollschuldnerschaft bei Übernahme geschmuggelter Zigaretten

    Auszug aus FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 V 94/12
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geklärt, dass im Geltungsbereich des Zollkodex auch im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO die Vorschriften des Art. 244 Unterabs. 2 Zollkodex über die Aussetzung der Vollziehung im Verwaltungsverfahren anzuwenden sind (vgl. nur BFH, Beschluss vom 11.07.2000, VII B 41/00).
  • FG Hamburg, 06.02.1998 - IV 908/97

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung; Rechtsbeständigkeit eines

    Auszug aus FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 V 94/12
    Darüber hinaus können die für die Begründetheit des Antrags nach § 69 Abs. 3 FGO i. V. m. Art. 244 Zollkodex erforderlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einfuhrabgabenbescheides vom 05.01.2010 schon deshalb nicht bestehen, weil dieser Bescheid bestandskräftig geworden ist und seine Rechtmäßigkeit infolgedessen einer sachlichen Prüfung nicht mehr zugänglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 15.09.2003, II S 2/03; FG Hamburg, Beschluss vom 06.02.1998, IV 908/97).
  • BFH, 15.09.2003 - II S 2/03

    AdV; Unanfechtbarkeit des Bescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 V 94/12
    Darüber hinaus können die für die Begründetheit des Antrags nach § 69 Abs. 3 FGO i. V. m. Art. 244 Zollkodex erforderlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einfuhrabgabenbescheides vom 05.01.2010 schon deshalb nicht bestehen, weil dieser Bescheid bestandskräftig geworden ist und seine Rechtmäßigkeit infolgedessen einer sachlichen Prüfung nicht mehr zugänglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 15.09.2003, II S 2/03; FG Hamburg, Beschluss vom 06.02.1998, IV 908/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht