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   BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09   

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https://dejure.org/2010,6935
BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09 (https://dejure.org/2010,6935)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2010 - 4 VR 2.09 (https://dejure.org/2010,6935)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2010 - 4 VR 2.09 (https://dejure.org/2010,6935)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 BauGB, § 47 Abs 6 VwGO
    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung eines Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines gegen einen alten Bebauungsplan gerichteten Antrags auf einstweiligen Rechtschutzes trotz rechtswirksamer Ersetzung des alten durch einen neuen Bebauungsplan

  • rewis.io

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung eines Bebauungsplans

  • ra.de
  • rewis.io

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 10; VwGO § 47 Abs. 6
    Statthaftigkeit eines gegen einen alten Bebauungsplan gerichteten Antrags auf einstweiligen Rechtschutzes trotz rechtswirksamer Ersetzung des alten durch einen neuen Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Späterer verdrängt früheren B-Plan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09
    Wenn eine Gemeinde einen früheren Bebauungsplan durch einen neuen rechtswirksam ersetzt, verliert der alte Bebauungsplan, auch wenn er nicht rechtsförmlich aufgehoben wurde, seine frühere rechtliche Wirkung, weil über § 10 BauGB der gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtssatz gilt, dass die spätere Norm die frühere verdrängt (Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289); ein gegen den alten Bebauungsplan gerichteter Antrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist dann nicht (mehr) statthaft (vgl. z.B. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn 144 zu § 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2016 - 8 A 10338/16

    Lasertag-Anlage ist Vergnügungsstätte

    Soweit in den Planunterlagen davon die Rede ist, der Bebauungsplan "A., 7. Änderung' ersetze den Plan "A., 6. Änderung', bringt die Beklagte daher lediglich zum Ausdruck, dass der frühere Bebauungsplan seine rechtliche Wirkung verliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3/90 -, BVerwGE 85, 289 und juris, Rn. 21; Beschluss vom 19. April 2010 - 4 VR 2/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 4 CN 6.10

    Ablehnung eines Richters wegen des subjektiven Besorgnisses der Befangenheit als

    Den Eilantrag des Antragstellers vom 7. September 2009, den Bebauungsplan Nr. 67 außer Vollzug zu setzen, hatte der Senat mit Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 4 VR 2.09 - abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 4 VR 2.09 -, juris Rn. 2, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 = BRS 50 Nr. 97 = juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 7 A 295/09 -, juris Rn. 8.
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