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   OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01   

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https://dejure.org/2001,3844
OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01 (https://dejure.org/2001,3844)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2001 - 4 W 854/01 (https://dejure.org/2001,3844)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 4 W 854/01 (https://dejure.org/2001,3844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussageverweigerungsrecht; Zeugnisverweigerungsrecht; Artikel; Autor; Zitat

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 383 Nr. 5; ; ZPO § 238 Abs. 4; ; GKG § 12 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 342
  • afp 2002, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.12.1978 - StB 235/78

    Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Pressemitarbeiters - Schutz von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
    Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.; Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e; Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13).

    Etwas anderes mag gelten, wenn der Pressevertreter nach dem Aufenthalt eines Gewährsmanns befragt wird, dessen Identität er in der Presseveröffentlichung preisgegeben hat (vgl. BGHSt 28, 240 einerseits und BGH MDR 1979, 242 andererseits).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
    Diese Regelung hat ihren Grund darin, dass die Funktionsfähigkeit von Presse und Rundfunk, die als Kontrollorgane in der Demokratie unverzichtbar sind, ein Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Informanten erfordert, das nur durch ein dem Redaktionsgeheimnis entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht garantiert ist (BVerfGE 66, 116, 133 ff.).
  • BGH, 13.01.1999 - 2 StB 14/98

    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz für freie

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
    Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.; Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e; Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13).
  • BVerfG, 12.03.1982 - 2 BvR 1112/81

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten bei Bekenneranrufen und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2001 - 4 W 854/01
    Soweit das Gericht den Pressevertreter nur über die Frage, ob bereits veröffentlichte Informationen zutreffen, vernehmen will, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht also nicht (vgl. BGH NJW 1999, 2051, 2052; BGHSt 28, 240, 243 ff.; BVerfG AfP 1982, 100 f.; Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts 4. Aufl. Kap. 30 Rdn. 3e; Paschke Medienrecht § 18 Rdn. 1068; Soehring/Hoeren Pressrecht 8.13).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Nichtanerkennung eines

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juli 2001 - 4 W 0854/01 -.
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