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   OLG Celle, 14.01.2010 - 4 W 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4696
OLG Celle, 14.01.2010 - 4 W 10/10 (https://dejure.org/2010,4696)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.01.2010 - 4 W 10/10 (https://dejure.org/2010,4696)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 4 W 10/10 (https://dejure.org/2010,4696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 49a, 39 GKG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 GKG; § 49a GKG
    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft und gleichzeitigem Verpflichtungsbegehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft und gleichzeitigem Verpflichtungsbegehren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a; GKG § 39
    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft und gleichzeitigem Verpflichtungsbegehren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses und gleichzeitig beantragter Verpflichtung zur Zahlung (IMR 2010, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 627
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22

    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Für die Streitwertbegrenzung (siebeneinhalbfaches Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen) sind die Kostenanteile an der (streitigen) Maßnahme maßgebend (vgl. zB OLG Köln BeckRS 2010, 13530 = ZWE 2010, 275; OLG Celle BeckRS 2010, 04944 = ZWE 2010, 190 und ZWE 2011, 147; OLG Koblenz BeckRS 2010, 00183 = ZWE 2010, 96; BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 49 Rn. 3).
  • KG, 10.07.2019 - 24 W 27/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung für eine im Wege der

    Für die Anfechtung des Negativbeschlusses sei hingegen kein Wert anzusetzen gewesen, denn der Antrag sei letztlich wirtschaftlich identisch (Hinweis unter anderem auf OLG Celle, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 10/10; LG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 318 T 17/13).
  • KG, 17.04.2019 - 24 W 20/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung bei Verbindung der Anfechtung

    Wird indes ein Negativbeschluss angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, handelt es sich um eine wirtschaftliche Identität, die eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die beiden Anträge nicht rechtfertigt und jeweils eine einheitliche Betrachtung von TOP 8 und TOP 10 mit dem jeweiligen Beschlussersetzungsantrag erfordert (ganz herrschende Meinung, siehe nur OLG Celle, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 4 W 10/10, ZWE 2010, 190; LG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 318 T 17/13, BeckRS 2014, 10235; MüKoBGB/Engelhardt, WEG, 7. Auflage 2017, § 43 Rn. 43; Beck'sche Online-Formulare Prozess/Ott, 01.01.2019, 15.4.13 Rn. 13; BeckOK Streitwert/Mayer, 01.01.2018, § 49a GKG Rn. 13; Mayer/Kroiß/Rohn, RVG, 7. Auflage 2018, Anhang I VI. Streitwerte bei Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen und in WEG-Sachen, Rn. 84; Hügel/Elzer, WEG, 2. Auflage 2018, Nach § 50 Rn. 13 "Negativbeschluss"; BeckOK WEG/Elzer, 01.02.2019, § 43 Rn. 224,,Negativbeschluss"; anderer Ansicht Bergerhoff, in: Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums 7. Auflage 2017, § 81 Rn. 18 Fn. 13).
  • LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18

    Zur Darstellung einer Jahresabrechnung/ Gericht kann die Bildung einer

    Deshalb ist dort eine Zusammenrechnung nicht geboten und nur ein einheitlicher Streitwert zugrunde zu legen, weil es sich um wirtschaftlich identische Streitgegenstände handelt (vgl. OLG Celle, 4 W 10/10).
  • AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13

    Fristwahrung bei Faxübermittlung; Rohrdämmung als Maßnahme der Energieeinsparung

    Da die Anfechtung von Negativbeschlüssen denselben Lebenssachverhalt betrifft wie entsprechende Verpflichtungsanträge, ist der Streitwert nicht zu addieren (OLG Celle Beschluss vom 14.01.2010, Az: 4 W 10/10, Fundstelle juris).
  • LG Hamburg, 13.09.2012 - 318 T 48/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts nach Ablauf

    Die hiesige Konstellation ist vergleichbar mit den Fällen, in denen sich der Anfechtungskläger etwa gegen einen Negativ-Beschluss wendet und dieses Begehren im Wege der Klagehäufung mit einem Verpflichtungsantrag auf Vornahme einer Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung verknüpft; auch dann findet eine Addition von mehreren Streitwerten nicht statt, weil den Begehren bzw. Anträgen bei natürlicher Betrachtungsweise ein einheitlicher Lebenssachverhalt bzw. Streitgegenstand zugrunde liegt (vgl. nur OLG Celle, ZMR 2010, 627).
  • LG Hamburg, 13.06.2013 - 318 T 17/13
    Die Werte von Anfechtungs- und Verpflichtungsantrag werden nicht addiert (OLG Celle, ZMR 2010, 627).
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