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   OLG Hamburg, 05.05.2011 - 4 W 101/11   

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https://dejure.org/2011,30076
OLG Hamburg, 05.05.2011 - 4 W 101/11 (https://dejure.org/2011,30076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2011 - 4 W 101/11 (https://dejure.org/2011,30076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 4 W 101/11 (https://dejure.org/2011,30076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Kosten, Auslagen, Kopien, Erstattungsfähigkeit

  • openjur.de

    Kostenerstattung Auslagenersatz des Rechtsanwalts für Fotokopien; Ersatzfähigkeit von Detektivkosten

  • Justiz Hamburg

    Nr 7000 Nr 1 Buchst b RVG-VV, Nr 7000 Nr 1 Buchst c RVG-VV, Nr 7000 Nr 1 Buchst d RVG-VV, § 133 Abs 1 ZPO
    Kostenerstattung Auslagenersatz des Rechtsanwalts für Fotokopien; Ersatzfähigkeit von Detektivkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Ablichtungen von Unterlagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2011 - 4 W 101/11
    Der Senat hält mithin an der in der Einzelrichterentscheidung des damaligen Kostensenates des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 07.08.2006, 8 W 130/06 (MDR 2007, 244), vertretenen abweichenden Auffassung, wonach bei einer Anfertigung von mehr als 100 Ablichtungen alle Ablichtungen einschließlich der ersten 100 abzurechnen seien, nicht fest.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2011 - 4 W 101/11
    Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann nämlich auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können (BGH NJW-RR 2009, 422).
  • OLG Hamburg, 10.01.2012 - 8 W 98/11

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Farbdrucke und -kopien

    Ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen nach Nr. 7000 Ziffer 1 b) VV RVG besteht nur für die Ablichtungen, die über die ersten 100 hinausgehen (Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 7000 Rn. 62; Göttlich/Mümmler, RVG, 3. Aufl., S. 225; OLG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2011, 4 W 101/11 - zitiert nach juris, unter Aufgabe der hiervon abweichenden Auffassung OLG Hamburg MDR 2007, 244).
  • AG Bonn, 05.12.2016 - 94 II 1382/16

    Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten

    Hierdurch wird jedoch im Zivilrechtsstreit kein Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite begründet, da über die in den Tatbeständen Nr. 1a-c hinaus geregelten Fälle i. d. R. keine Notwendigkeit zur Anfertigung weiterer Kopien besteht (Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 91 Rn. 13 "Ausfertigungen, Kopien, Ausdrucke"; vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2011, 4 W 101/11, Rz. 3, juris).
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