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   OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07   

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https://dejure.org/2007,4723
OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07 (https://dejure.org/2007,4723)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.06.2007 - 4 W 108/07 (https://dejure.org/2007,4723)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 4 W 108/07 (https://dejure.org/2007,4723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsrecht: Gemeinschaftseigentum an einem Spitzboden gemäß Teilungsvereinbarung trotz langjähriger Sondernutzung als Wohnraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 4 WEG; § 8 Abs. 2 S. 1 WEG; § 10 Abs. 1 S. 2 WEG; § 15 Abs. 1 WEG; § 226 BGB; § 242 BGB
    Untersagung der einer Teilungserklärung widersprechenden Nutzung eines Spitzbodens; Bedeutsamkeit einer langjährigen Duldung der Nutzung durch frühere Miteigentümer; Maßgeblichkeit der dinglichen Eintragung; Verantwortlichkeit für die Rückgängigmachung von der ...

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 10 Abs. 1, 15 Abs. 1
    Kein Sondereigentum und keine Bindung; künftiger Erwerb bei abweichender Bauerrichtung und Nutzung wie Sondereigentum, aber ohne Regelung in Gemeinschaftsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der einer Teilungserklärung widersprechenden Nutzung eines Spitzbodens; Bedeutsamkeit einer langjährigen Duldung der Nutzung durch frühere Miteigentümer; Maßgeblichkeit der dinglichen Eintragung; Verantwortlichkeit für die Rückgängigmachung von der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Spitzboden ist mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet; §§ 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 S. 1; 10, 15 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10
    Eigentumsverhältnisse an einem Spitzboden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum an Spitzbogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entstehung von Sondereigentum durch Duldung? (IMR 2007, 1087)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

    Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
    Die Duldung dieser der Teilungserklärung widersprechende Nutzung durch andere Miteigentümer bindet künftige Erwerber mangels einer Eintragung im Grundbuch nicht (Anschluss an BGH NZM 2003, 977).

    Demgemäß kann jeder Miteigentümer - und also auch die Antragstellerin - von der Antragsgegnerin verlangen, die vereinbarungswidrige Nutzung des Spitzbodens zu unterlassen (BGH NJW 1996, 714; BGH NZM 2003, 977).

    Um eine Bindung auch künftiger Erwerber zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung durch alle Miteigentümer, die zur Wirkung gegen einen Rechtsnachfolger in das Grundbuch eingetragen sein muss, § 10 Abs. 2 WEG (BGH NZM 2003, 977).

    Vielmehr ist es genau umgekehrt: Die Wohnung der Antragsgegnerin enthält einen Rechtsmangel wegen der Abweichung der tatsächlichen von der rechtlichen Lage bei der Nutzung des Spitzbodens (BGH NZM 2003, 977) und es richtet sich nach der kaufvertraglichen Rechtslage im Verhältnis der Antragsgegnerin zu "ihrem" Verkäufer, ob sie ihm gegenüber deswegen Ansprüche geltend machen kann.

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
    Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäudes wohnlich ausgebaut und nur von der darunter liegenden Wohnung aus zugänglich ist (Anschluss an BGH NJW 2004, 1798 und OLGR Celle 2005, 706).

    Insbesondere wenn bei anfänglichen Abweichungen der tatsächlichen Bauausführung von der Teilungserklärung und von dem Aufteilungsplan Zweifel an der Zuordnung eines Spitzbodens bestehen könnten, entsteht an ihm kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 2004, 1798 = MDR 2004, 439 = ZMR 2004, 206).

    Ferner weist der Senat im Interesse einer sicher wünschenswerten künftigen gütlichen Regelung, wonach die Rechtslage möglichst durch Änderung der Teilungserklärung der tatsächlichen Lage angepasst werden sollte (und nicht umgekehrt) darauf hin, dass bei Abweichungen der Bauausführung von der Teilungserklärung unter Umständen die Miteigentümer verpflichtet sein können, einer solchen Anpassung - ggfs. auch gegen Ausgleichszahlungen - zuzustimmen (vgl. BGH NJW 2004, 1798 = MDR 2004, 439 = DNotZ 2004, 371 für eine freilich nicht ganz exakt dem vorliegenden Fall vergleichbare Konstellation).

  • OLG Celle, 08.09.2005 - 4 W 160/05

    Streit der Mitglieder einer Wohnungseigentumsanlage über die Einordnung eines

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
    Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäudes wohnlich ausgebaut und nur von der darunter liegenden Wohnung aus zugänglich ist (Anschluss an BGH NJW 2004, 1798 und OLGR Celle 2005, 706).

    Das gilt auch dann, wenn der betreffende Spitzboden nur von einer bestimmten Wohnung aus zugänglich ist (OLGR Celle 2005, 706 - erkennender Senat, ebenso schon OLGR Celle 1997, 87).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
    Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (zur Maßgeblichkeit der dinglichen Eintragung BGH NJW 1995, 2851, 2853 = MDR 1996, 139).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
    Verantwortlich für die Rückgängigmachung der Teilungserklärung widersprechender baulicher Maßnahmen ist der zum Zeitpunkt der Baumaßnahme eingetragene Wohnungseigentümer; dessen Haftung geht nicht auf Rechtsnachfolger im Wohnungseigentum über; der Rechtsnachfolger hat allenfalls den Rückbau zu dulden (KG WuM 1991, 516).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
    Demgemäß kann jeder Miteigentümer - und also auch die Antragstellerin - von der Antragsgegnerin verlangen, die vereinbarungswidrige Nutzung des Spitzbodens zu unterlassen (BGH NJW 1996, 714; BGH NZM 2003, 977).
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 09.09.1999 (ZMR 2000, 123ff = DNotZ 2000, 210ff) darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung -wenn überhaupt-nur mit äußerster Zurückhaltung auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleichkäme (im Ergebnis ebenso OLG Köln a.a.O.; KG ZWE 2007, 237; OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 -4 W 108/07-, veröffentlicht in juris).
  • OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07

    Aufteilungsplan; Bebaubarkeit; Bebaubarkeitsgrenzen; Einfamilienhaus;

    Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums gem. § 3 WEG - der grundlegenden Vorschrift über die vertragliche Begründung des Wohnungseigentums (Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 3 Rn 1) - entfaltet dabei nach Auffassung des Senats denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung nach § 8 WEG (vgl. hierzu Senat OLGR 2007, 756. Senat OLGR 2005, 706), so dass es hier keiner Entscheidung bedarf, wie die Begründung des Wohnungseigentums i. e. vorgenommen wurde.
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    Um eine Bindung auch künftiger Erwerber zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung durch alle Miteigentümer, die zur Wirkung gegen einen Rechtsnachfolger in das Grundbuch eingetragen sein muss (zuletzt OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 - 4 W 108/07).
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