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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14   

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https://dejure.org/2014,29068
OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14 (https://dejure.org/2014,29068)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.08.2014 - 4 W 19/14 (https://dejure.org/2014,29068)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. August 2014 - 4 W 19/14 (https://dejure.org/2014,29068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Angemessenheit von Tierbehandlungskosten als Schadenersatzposition

  • RA Kotz

    Tierbehandlungskosten - Ersatz und Unverhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satz § 251 Abs. 2
    Heilbehandlungskosten bei Tieren; Behandlungsfehler bei Tieren; Tierarzthaftung

  • rechtsportal.de

    Satz § 251 Abs. 2
    Begrenzung der haftungsrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Tierheilbehandlungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von unverhältnismäßig hohen Tierheilbehandlungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von unverhältnismäßig hohen Tierheilbehandlungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1391
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Traunstein, 22.03.2007 - 2 O 719/05
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Auch das Alter soll Berücksichtigung finden (OLG München a. a. O.; a. A. LG Traunstein, Urteil vom 22. März 2007, 2 O 719/05, Juris: kein Altersabschlag, da dies dem Staatsziel des Tierschutzes widersprechen würde).

    Danach ist zumeist die Verhältnismäßigkeitsgrenze dann - einzelfallabhängig (je nach Vorliegen der o.g. Kriterien) - als erreicht angesehen worden, wenn die Behandlungskosten das 6- bis 10-fache des Wertes des Tieres erreicht haben (LG Traunstein NJW 1984, 1244, AG Frankfurt/Main a. a. O.; LG Essen a. a. O.; OLG München a. a. O.; siehe aber auch AG Schöneberg a. a. O.: keine Berücksichtigung des Wertes bei vorsätzlicher Verletzung des Tieres; LG Bielefeld a. a. O.: bei 3.000,00 DM Behandlungskosten einer Katze ohne Marktwert ist die Grenze noch nicht überschritten; AG Idar-Oberstein a. a. O.: 4.600,00 DM bei verkehrswertlosen Mischlingshund sind noch zu ersetzen; a. A. LG Traunstein, Urteil vom 22. März 2007, 2 O 719/05, Juris: Die Grenze ist bei einem reinrassigen Schäferhund mit einem Wert von 1.000,00 ? bei Behandlungskosten in Höhe von 2.000,00 ? erreicht).

  • AG Berlin-Schöneberg, 30.06.1987 - 12 C 243/87

    Eingestehen der Tat durch Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Hierbei spielt auch eine Rolle, wie lange der Hund bereits in der Familie lebt (AG Schöneberg NJW-RR 1987, 1316).
  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2000 - 29 C 2234/99

    Möglichkeit eines Anspruchs auf Ersatz immateriellen Schadens bei Verlust eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Der vor der Pflichtverletzung vorliegende Gesundheitszustand des Tieres ist von Belang (AG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 17; OLG München a. a. O.: Vorerkrankungen mindern den Wert).
  • AG Idar-Oberstein, 20.04.1999 - 3 C 618/98

    Ersatz von Tierarztkosten über dem Verkehrswert

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Ebenfalls ist von Belang, was der Eigentümer im Sinne eines verständigen Tierhalters in der konkreten Lage ohne die Fremdschädigung für sein Tier aufgewendet hätte (siehe Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 28; AG Idar-Oberstein NJW-RR 1999, 1629: Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass Tierhalter hohe Beträge für eine Heilbehandlung aufbringen, so dass dies bei der Bemessung der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung zu finden hat).
  • LG Baden-Baden, 20.11.1998 - 1 S 54/98

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hundes durch einen aggressiven

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Maßgebend ist die möglicherweise sehr enge Bindung zwischen Mensch und Tier, etwa weil der Halter in der Vergangenheit eine besondere Fürsorge für seinen Hund hat entfalten müssen (LG Baden-Baden NJW-RR 1999, 609), weil der Hund ein wichtiger Bezugspunkt und der eigentliche Gefährte des Menschen ist, seine Existenz für den Halter von therapeutischem Wert ist oder gar Kindersatz.
  • LG Bielefeld, 15.05.1997 - 22 S 13/97

    Haftung für Heilbehandlungskosten für Tiere - hier Obergrenze in Höhe von 3.000

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verhältnismäßigkeit noch eher angenommen werden kann, wenn erhebliche Kosten erst im Laufe einer längeren Behandlung anfallen, also - quasi unerwartet - nach und nach entstehen (LG Bielefeld NJW 1997, 3320).
  • LG Essen, 04.11.2003 - 13 S 84/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Berufung im zivilgerichtlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Als weiterer Gesichtspunkt spielt die Erfolgsaussicht der tierärztlichen Behandlung eine Rolle (vgl. LG Essen NJW 2004, 527, 528 a. E.).
  • OLG München, 11.04.2011 - 21 U 5534/10

    Tierhalterhaftung: Verhältnismäßigkeitsschwelle bei der Verletzung eines Tiers;

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14
    Dem Wert des Hundes kommt hier eine erhebliche Bedeutung zu (OLG München VersR 2011, 1412), dabei z. B., ob der Hund reinrassig ist, Zuchtpapiere besitzt oder eine besondere wertsteigernde Ausbildung durchlaufen hat.
  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 23/15

    Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der

    Das bedeutet zwar nicht, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz in unbegrenzter Höhe besteht (vgl. BT-Drucks. 11/5463 S. 7 und 11/7369 S. 7; OLG Schleswig, MDR 2014, 1391; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 251 Rn. 58).
  • AG Brandenburg, 19.08.2019 - 31 C 227/18

    Bissverletzungen unter Hunden - Tiergefahr und Verursachungsbeiträge Tierhalter

    Das bedeutet zwar nicht, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz in unbegrenzter Höhe besteht (vgl. BT-Drs. 11/5463, 7 und BT-Drs. 11/7369, 7; BGH , Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1589 f.; OLG Schleswig , Beschluss vom 19.08.2014, Az.: 4 W 19/14, u.a. in: MDR 2014, Seiten 1391 f. ).
  • AG Brandenburg, 28.05.2018 - 31 C 49/16

    Halterhaftung - Bissverletzung Hund bei Hundekampf

    Das bedeutet zwar nicht, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz in unbegrenzter Höhe besteht (vgl. BT-Drs. 11/5463, 7 und BT-Drs. 11/7369, 7; BGH , Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1589 f.; OLG Schleswig , Beschluss vom 19.08.2014, Az.: 4 W 19/14, u.a. in: MDR 2014, Seiten 1391 f. ).
  • OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20

    Schadensersatz; Tierhalterhaftung; Tiergefahr; Heilbehandlungskosten;

    Das bedeutet zwar nicht, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz in unbegrenzter Höhe besteht (vgl. BT-Drucks. 11/5463 S. 7 und 11/7369 S. 7; OLG Schleswig, MDR 2014, 1391 [OLG Schleswig 19.08.2014 - 4 W 19/14] ; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 251 Rn. 58).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 3 U 6/17

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines betreuten Pferdes

    Das bedeutet zwar nicht, dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz in unbegrenzter Höhe besteht (vgl. BT-Drs. 11/5463, 7 und BT-Drs. 11/7369, 7; OLG Schleswig, MDR 2014, 1391 = BeckRS 2014, 19540 MünchKommBGB/Oetker, 8. Aufl., § 251 Rn. 58).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.02.2014 - 4 W 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47292
OLG Hamm, 20.02.2014 - 4 W 19/14 (https://dejure.org/2014,47292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2014 - 4 W 19/14 (https://dejure.org/2014,47292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 (https://dejure.org/2014,47292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Rechtsfolgen der Insolvenz einer Partei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2014 - 4 W 19/14
    Werden Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist zugleich geklärt, dass das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder ; BGH, GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen ).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2014 - 4 W 19/14
    Werden Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist zugleich geklärt, dass das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder ; BGH, GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen ).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 7/15

    Textilkennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Bestimmungen über die Kennzeichnung von

    a) Bestimmungen, die - wie der vorliegend in Rede stehende Art. 16 Abs. 1 TextilKennzVO - die Kennzeichnung von Textilprodukten regeln, dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen damit Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG aF dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14, juris Rn. 11; LG Köln, MMR 2015, 259; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 3a Rn. 1.194 und 1.211; MünchKomm.UWG/Schaffert, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 206 und 220 mwN).
  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

    Fehlen solche Informationen, ist es dem Verbraucher nicht möglich, eine informierte und freie geschäftliche Entscheidung i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 9, 3 Abs. 2 UWG zu treffen (vgl. OLG Köln WRP 2016, 90 Rn. 17 - Grundpreisangabe bei Amazon II; OLG Hamm, Beschl. v. 20.02.2014 - 4 W 19/14, juris-Rn. 14 f. = BeckRS 2015, 02899 Rn. 14 f.).

    Dass sich ein Verbraucher über den Begriff "Acryl" ggf. auch im Wege einer Internetrecherche informieren könnte, ändert nichts an der gerade dargelegten Spürbarkeit des Verstoßes (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 20.02.2014 - 4 W 19/14, juris-Rn. 14 f. = BeckRS 2015, 02899 Rn. 14 f.): Durch die vorgeschriebene einheitliche Kennzeichnung der in den angebotenen Textilien enthaltenen Fasern soll der Verbraucher gerade klar und unproblematisch Informationen über die Faserzusammensetzung bekommen, um eine geschäftliche Entscheidung - häufig vor Ort im Bekleidungsgeschäft - treffen zu können; mit diesem Schutzzweck wäre es aber unvereinbar, den Verbraucher auf (ergänzende oder alternative) Informationseinholung zur Textilfasereigenschaft aus weiteren und im Zweifel nicht unmittelbar verfügbaren sowie möglicherweise unzuverlässigen Quellen zu verweisen.

  • OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehung einer im Berufungsverfahren

    Denn die Beklagte hat mit dem beanstandeten Angebot "H Fahrradhandschuhe X Q " vom 29.11.2016 auf der Internetverkaufsplattform B gegen Art. 5 Abs. 1, 16 Abs. 1 TextilKennzVO - und damit gegen eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG (BGH GRUR 2016, 1068 Rn. 14 - Textilkennzeichnung ; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 -, juris) verstoßen.

    Werden unter Verstoß gegen § 3a UWG - sei es durch fehlende, sei es durch unzu-lässige Angaben - Informationspflichten verletzt, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit ohne weiteres erfüllt (vgl. BGH WRP 2016, 980 - Mehrwertdienstenummer ; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14 -, juris).

  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der

    Entsprechendes gilt für den Verstoß gegen Art. 16 der Textilkennzeichenverordnung (s. OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2014, 4 W 19/14 - juris, Tz. 14).
  • LG Köln, 18.05.2017 - 31 O 58/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dienen Bestimmungen, der Textilkennzeichnungsverordnung, welche die Kennzeichnung von Textilprodukten regeln, dem Schutz der Verbraucher und stellen damit Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F. dar (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2016 - I ZR 7/15, BeckRS 2016, 13951; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 4 W 19/14, juris Rn. 11; LG Köln, MMR 2015, 259; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 3a Rn. 1.194 und 1.211; MünchKomm.UWG/Schaffert, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 206 und 220 mwN).
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