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   OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 03   

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https://dejure.org/2010,73245
OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 03 (https://dejure.org/2010,73245)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 03 (https://dejure.org/2010,73245)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 03 (https://dejure.org/2010,73245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostentragung nach Klagerücknahme aufgrund Ausgleichs der Klageforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Rechtsprechung bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO 8. Aufl. § 93 Rn. 4; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO Stand 01.09.2016 § 93 Rn. 34).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17

    Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO 8. Aufl. § 93 Rn. 4; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO § 93 Rn. 34).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige

    Die Dauer der dem Haftpflichtversicherer zukommenden Prüffrist ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Rechtsprechung bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen, beginnend ab dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens, als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2016, a.a.O.; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10-03, juris; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, a.a.O., § 249 BGB Rn. 277).

    Bestand jedoch für die Klägerin im Zeitpunkt der Klageeinreichung kein Anlass zur Klage, so entspricht es der Billigkeit, ihr bezogen auf denjenigen Teil der Klageforderung, den die Beklagte vor Rechtshängigkeit vorbehaltlos erfüllt hat, ohne Rücksicht auf den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits die Kosten aufzuerlegen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 W 26/10-03, juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114).

  • LG Saarbrücken, 20.06.2016 - 13 T 3/16

    Sofortiges Anerkenntnis im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Dauer der

    a) Nach vorherrschender Auffassung in der Instanzrechtsprechung beträgt der Prüfungszeitraum des Kfz-Haftpflichtversicherers bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen - selbst bei einfachen Sachverhalten - im Regelfall vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 7 U 499/09, juris; OLG Stuttgart, DAR 2010, 387; OLG Köln, NZV 2013, 42).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19

    Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer:

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 10; Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, Rn. 15; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19

    Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen

    Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht (Senat, Beschluss vom 17.05.2019 - 4 W 4/19, juris Rdn. 22; NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 15; Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 3 -, juris Rn. 2; OLG Köln NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt VersR 2015, 1373; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 8. Aufl., § 93 Rn. 4; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO § 93 Rn. 34).
  • LG Berlin, 30.03.2022 - 42 O 324/21

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Reparaturkostenersatz bei einer fiktiven

  • LG Hagen, 17.05.2021 - 4 O 80/20
  • LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
  • AG Nürnberg, 08.01.2020 - 37 C 7174/19

    Kein Ersatz von Anwaltskosten für Betreiber einer beschädigten Tankstelle

  • AG Nürnberg, 08.01.2020 - 27 C 7174/19

    Kein Ersatz von Anwaltskosten für Betreiber einer beschädigten Tankstelle

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