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   OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21   

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OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21 (https://dejure.org/2021,21880)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2021 - 4 W 386/21 (https://dejure.org/2021,21880)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 4 W 386/21 (https://dejure.org/2021,21880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • medizinrechtsiegen.de

    Arzthaftung - Anspruch auf Einsichtnahme in Originalbehandlungsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 299
    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsicht in die Patientenakte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen - Möglichkeit der Einsichtnahme auf Geschäftsstelle des Gerichts nicht ausreichend

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21
    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 33/19

    Akteneinsicht XXIV

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21
    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).
  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21
    Allein die Gefahr, dass bei Ablichtungen durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertigt es nicht, der Partei keine Ablichtungen zu übersenden (anderer Ansicht: OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006 - 3 W 38/06 - juris).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2002 - 10 WF 71/02

    Auszüge, Abschriften und Einsicht in die Prozessakten durch eine Prozesspartei

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21
    Der Partei steht die sofortige Beschwerde zu, wenn Akteneinsicht verweigert wird oder dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen wird (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 299 Rdnr. 5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2002 - 10 WF 71/02 - juris).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen

    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 W 386/21 -, m.w.N.; juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2021, a.a.O und Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 W 685/20 -, Rn. 5, juris m.w.N.).

    Hinsichtlich der von der ...... Pflege GmbH geführten Original-Patientenakten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übersendung zur Einsichtnahme in eine Rechtsanwaltskanzlei (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1960 - III ZR 191/59, Rdnr. 9 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2021, a.a.O., Rn. 5, juris; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2007 - 7 W 18/07 - juris).

    Das Gericht hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seine amtliche Obhut genommenen Krankenunterlagen nicht unnötigen Beschädigungs- oder Verlustrisiken ausgesetzt werden, was allerdings auch die Versendung von beigezogenen Originalunterlagen nicht grundsätzlich ausschließt (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2021 a.a.O.).

  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 890/21

    1. Wird durch das erstinstanzliche Gericht die Akteneinsicht durch Versendung an

    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 4 W 386/21 -, m.w.N.; juris).
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