Weitere Entscheidung unten: KG, 06.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3529
OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen abgelehnten Prozesskostenhilfeantrag; Ausschluss der Geschäftsfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung; Voraussetzungen für die Annahme der Entbindung von der Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Fall des Todes des ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 9 Ziffer 1 lit. a; ; VVG § 61; ; BGB § 827 Satz 2; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 827; ; BGB § 105 Abs. 2; ; ZPO § 387; ; StGB § 203 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105 Abs. 2; StGB § 203 Abs. 4; ZPO § 387
    Voraussetzungen für den Ausschluss der Geschäftsfähigkeit aufgrund einer Alkoholerkrankung

  • weberundpartner.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche Schweigepflicht über Tod hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholiker bringt sich um - Darf der Arzt nach dem Tod des Patienten die Schweigepflicht brechen?

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Nach dem Tod des behandelten Patienten wirkt die ärztliche Schweigepflicht fort; sie kann nach seinem mutmaßlichen Willen eingeschränkt sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2017
  • VersR 2005, 817
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet ( RGSt 71, 21 [ 22 ]; BGHZ 91, 392 [ 398f ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ]; …

    Hinsichtlich dieser Tatsachen sollen die nächsten Angehörigen dispositionsbefugt sein ( BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ] ).

    Sollte daher der Hausarzt Dr. F. aus S. seine Zeugnisverweigerung weiterhin alleine mit seiner Rechtsansicht begründen, dass die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nicht von den Erben erklärt werden könne, wäre die Erfüllung seiner Zeugenpflicht ohne weiteres mit den Zwangsmitteln der Zivilprozessordnung durchzusetzen ( vergl. BGHZ 91, 392 [ 400 ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2630 ]; …

    Zum anderen dürfen für die Begründung der Zeugnisverweigerung keine sachfremden Erwägungen herangezogen werden, wie zum Beispiel die Befürchtung, dass durch die Auskunft bzw. durch den Einblick in die Krankenakten ein haftungsbegründender Behandlungsfehler aufgedeckt werden würde ( BGH NJW 1983, 2627 [ 2629 ] ).

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet ( RGSt 71, 21 [ 22 ]; BGHZ 91, 392 [ 398f ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ]; …

    Für eine bestimmte und im Rechtsleben bedeutende Fallgruppe hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass das wohlverstandene Interesse eines Erblassers nicht dahingeht, dass seine Testierunfähigkeit geheim bleibt, sondern das wohlverstandene Interesse geht dahin, dass die allgemeinen Vorschriften zum Schutze einer testierunfähigen ( geschäftsunfähigen ) Person nicht durch die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden ( BGHZ 91, 392 [ 400 ] ).

    Sollte daher der Hausarzt Dr. F. aus S. seine Zeugnisverweigerung weiterhin alleine mit seiner Rechtsansicht begründen, dass die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nicht von den Erben erklärt werden könne, wäre die Erfüllung seiner Zeugenpflicht ohne weiteres mit den Zwangsmitteln der Zivilprozessordnung durchzusetzen ( vergl. BGHZ 91, 392 [ 400 ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2630 ]; …

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit obliegt es dem Versicherungsnehmer versicherungsrechtlich selbst bei der bestehenden Selbstmordabsicht, vor der eigenen Alkoholisierung Vorkehrungen gegen schadensstiftende Handlungen vorzunehmen ( BGH NJW 1989, 1612 [ 1613 ]; LG Bochum VersR 1976, 949 mit Anm. von Anton Martin; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, O I RdNr. 35f ).

    Dieser Zustand setzt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit in einem Umfang voraus, der nach § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit geführt hat ( BGH NJW 1989, 1612; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, O I RdNr. 31 ).

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).

    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).
  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BDH, 25.09.1958 - W DB 9/58
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    ( 2.) Reicht somit die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich über den Tod des Patienten hinaus, kommt es für die Entbindung von der Schweigepflicht, bei der es sich um eine Rechtsfrage handelt und über die im Zivilrechtsstreit bindend im Verfahren gemäß § 387 ZPO entschieden werden kann, auf den ausdrücklich oder konkludent geäußerten Willen des Verstorbenen gegenüber dem Arzt oder auch Dritten an ( Bundesdisziplinarhof - Wehrdienstsenat - NJW 1960, 550 [ 552 ] ).
  • RG, 09.01.1905 - VI 104/04

    Klage auf Widerruf einer Beleidigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Der von der Antragstellerin gemäß dem Erbschein des Amtsgerichtes Sangerhausen - Nachlassgericht - vom 22. Juni 2004 ( Az. 10 VI 104/04 [ Bl. 95 d.A. ] ) beerbte und am 14. April 2003 verstorbene Ehemann A. R. hatte mit der Antragsgegnerin eine Wohnhaus - Universal - Versicherung unter Einbeziehung der Allgemeinen Wohngebäude - Versicherungsbedingungen ( VGB 88 ) abgeschlossen ( Bl. 14 - 18 und 69 - 89 d.A. ).
  • LG Bochum, 26.11.1975 - 2 O 36/75
  • VG Bayreuth, 20.10.1981 - B 3 K 81 A.190
  • RG, 19.01.1922 - VI 585/21

    Willenserklärung eines Geistesgestörten

  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Der vom Oberlandesgericht Naumburg (VersR 2005, 817) angesprochene Zweifelsfall liegt hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16

    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des

    Erben oder Angehörige dürften schweigepflichtige Datenquellen schon nicht von der über den Tod hinaus wirkenden Schweigepflicht entbinden können (so OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 U 107/12 -, Rn. 23, juris; Langheid/Rixecker, VVG, VVG § 213 Rn. 5, beck-online, wobei die in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392-401, Rn. 20; BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 -, Rn. 17, juris) bis auf die letztgenannte nicht eindeutig sind und die letztgenannte Entscheidung in einem anderen Kontext ergangen ist; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2014 - 12 W 37/14

    Anfechtung einer Risikolebensversicherung wegen wahrheitswidriger Beantwortung

    Der vom OLG Naumburg (VersR 2005, 817) angesprochene Zweifelsfall liegt hier somit nicht vor, so dass der Senat offen lassen kann, ob und inwieweit bei derartigen Sachverhalten dem die Aussage verweigernden Zeugen eine nachvollziehbare Darlegung seiner Gründe abverlangt werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Es geht nicht auf Erben oder Angehörige über (BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004 - 4 W 43/04, VersR 2005, 817 ; Knappmann, NVersZ 1999, 511).
  • AG Augsburg, 17.07.2013 - VI 1163/12

    Erbscheinsverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht eines Mitarbeiters der

    Danach wird im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB und nach § 383 Absatz 1 Nr. 6 ZPO eine mutmaßliche Entbindung durch den Erblasser angenommen, weil das wohlverstandene Interesse eines Erblassers nicht dahin geht, dass seine Testierunfähigkeit geheim bleibt, sondern das wohlverstandene Interesse geht dahin, dass die allgemeinen Vorschriften zum Schutze einer testierunfähigen (geschäftsunfähigen) Person nicht durch die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden (BGHZ 91, Seite 392 = NJW 1984, Seite 2893; BGHNJW 1983, 2627; OLG Naumburg NJW 2005, 2017; BayObLG FamRZ 1986, 1238; OLG Stuttgart MDR 1983, 236).
  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 17/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Prozessfähigkeit eines unter Betreuung

    Die Sucht als solche ist dagegen grundsätzlich nicht als krankhafte seelische Störung anzusehen; anders nur, wenn die Abhängigkeit Symptom einer anderen geistigen Erkrankung ist oder sie zu einem als krankhaft zu bewertenden schwerwiegenden und dauerhaften Verfall der Persönlichkeit geführt hat (vgl. BayObLGZ, Beschluss vom 5.7.2002 - 1Z BR 45/01 - NJW 2003, 216, 219 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 9.12.2004 - 4 W 43/04 - NJW 2005, 2017, 2018; Knothe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 104 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 1677/06

    Anwaltshaftung:: Beweislast für pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts;

    Sogar sein Tod als Sekundärfolge seiner schweren Alkoholerkrankung lag nicht fern und hätte gegebenenfalls zur Perpetuierung der ärztlichen Schweigepflicht geführt (vgl. OLG Naumburg Beschl. vom 9. Dezember 2004 - 4 W 43/04).
  • SG Magdeburg, 17.05.2010 - S 11 AS 610/09

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestellung eines besonderen Vertreters bei

    Chronischer Alkohol- und Drogenmissbrauch rechtfertigt die Annahme der Geschäftsunfähigkeit im Sinne der Ziff. 2 nur, wenn durch den suchtbedingten Abbau der Persönlichkeit psychopathologische Störungen entstanden sind, die die freie Willensbestimmung ausschließen (OLG N. NJW 05, 2017).
  • VG Berlin, 03.05.2006 - 1 A 173.05

    Gregor Gysi ./. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des

    Abzustellen ist auf das "wohlverstandene Interesse" des Betroffenen (so OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, NJW 2005, 2017 zur ärztlichen Schweigepflicht).
  • OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21

    Beweislast für Behauptung des Ausschlusses der Verantwortlichkeit aufgrund einer

    Geschäftsunfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung ist dann anzunehmen, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der Alkoholmissbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirns geführt hat, infolge dessen es zu einem dauerhaften Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung führt (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004, 4 W 43/04, NJW 2005, 2017 - 2019).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 06.01.2005 - 4 W 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,41232
KG, 06.01.2005 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2005,41232)
KG, Entscheidung vom 06.01.2005 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2005,41232)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2005,41232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,41232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 01.11.2005 - 22 W 45/05

    Haustürgeschäft: Entfallende Kausalität zwischen der Haustürsituation und dem

    Ohne weiteres dürfte daher nach Auffassung des Senats die notarielle Beurkundung des finanzierten Geschäfts die Kausalität zwischen der Haustürsituation und dem Abschluss des Kreditvertrages nicht unterbrechen (vgl. dazu auch KG Beschluss vom 06.01.2005 - 4 W 43/04; KG, Urteil vom 27. September 2004 - 26 U 8/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht