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   OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11   

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OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11 (https://dejure.org/2011,26648)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2011 - 4 W 47/11 (https://dejure.org/2011,26648)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 4 W 47/11 (https://dejure.org/2011,26648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt durchgeführten Prozessen gleichgerichteter Unterlassungsansprüche

  • Justiz Hamburg

    § 91 Abs 1 ZPO, § 15 Abs 2 S 1 RVG
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt durchgeführten Prozessen gleichgerichteter Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 152/09

    Kosten anwaltlicher Abmahnungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche hängt davon ab, ob die anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf dessen spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, und zwar unabhängig davon, ob dem Rechtsanwalt im Innenverhältnis ein entsprechender Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretene Partei zusteht (BGH GRUR 2008, 367 f.; GRUR-RR 2010, 269 ff.; 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.; HansOLG MDR 2003, 1381; 2004, 778; siehe auch Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 13 zu § 91 ZPO "Mehrheit von Prozessen" m.w.Nachw.).

    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (BGH GRUR-RR 2010, 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.; m.w.Nachw.).

    Dass dabei zwei Schädiger in Anspruch zu nehmen gewesen sind, stand der Rechtsverfolgung in einem einzigen Verfahren ebenso wenig entgegen (BGH GRUR-RR 2010, 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.) wie der Umstand, dass es sich bei den Antragsgegnerinnen um zwei selbständige juristische Personen handelt (offen gelassen: BGH GRUR-RR 2010, 494 ff.).

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (BGH GRUR-RR 2010, 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.; m.w.Nachw.).

    Dass dabei zwei Schädiger in Anspruch zu nehmen gewesen sind, stand der Rechtsverfolgung in einem einzigen Verfahren ebenso wenig entgegen (BGH GRUR-RR 2010, 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.) wie der Umstand, dass es sich bei den Antragsgegnerinnen um zwei selbständige juristische Personen handelt (offen gelassen: BGH GRUR-RR 2010, 494 ff.).

  • OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche hängt davon ab, ob die anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf dessen spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, und zwar unabhängig davon, ob dem Rechtsanwalt im Innenverhältnis ein entsprechender Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretene Partei zusteht (BGH GRUR 2008, 367 f.; GRUR-RR 2010, 269 ff.; 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.; HansOLG MDR 2003, 1381; 2004, 778; siehe auch Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 13 zu § 91 ZPO "Mehrheit von Prozessen" m.w.Nachw.).

    Nur wenn vertretbare sachliche Gründe für eine getrennte Geltendmachung bestehen, sind die in den getrennten Verfahren entstandenen Gebühren erstattungsfähig (ebenda; HansOLG MDR 2003, 1381; 2004, 778).

  • BGH, 20.12.2005 - X ZB 7/05

    Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages bei Änderung der Kostenquote im

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Wegen der Verzinsung des Erstattungsanspruches für die I. Instanz ist trotz abgeänderter Kostengrundentscheidung (s.o.) auf den Zeitpunkt der Einreichung des 1. Festsetzungsgesuchs vom 04.08.2010 abzustellen, wenn auch nur in Höhe des bestätigten Erstattungsanspruches (BGH NJW 2006, 1140; OLG Düsseldorf Rpfleger 2006, 42), im Streitfall mithin in Höhe des für die I. Instanz bestätigten Erstattungsanspruches von EUR 648, 22.
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZB 61/06

    Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Insoweit hat das Landgericht in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend darauf hingewiesen, dass der Beschluss vom 06.09.2010 durch die Abänderung der ihm zugrunde liegenden Kostengrundentscheidung im Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24.08.2010 ohne weiteres gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 784; Senat, Beschl. v. 12.02.2008 - 8 W 275/07 - und v. 23.05.2008, 8 W 124/08; Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 104 Rn. 21 "Wegfall des Titels").
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - 10 W 78/05

    Zeitpunkt der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs; Verzinsung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Wegen der Verzinsung des Erstattungsanspruches für die I. Instanz ist trotz abgeänderter Kostengrundentscheidung (s.o.) auf den Zeitpunkt der Einreichung des 1. Festsetzungsgesuchs vom 04.08.2010 abzustellen, wenn auch nur in Höhe des bestätigten Erstattungsanspruches (BGH NJW 2006, 1140; OLG Düsseldorf Rpfleger 2006, 42), im Streitfall mithin in Höhe des für die I. Instanz bestätigten Erstattungsanspruches von EUR 648, 22.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche hängt davon ab, ob die anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf dessen spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, und zwar unabhängig davon, ob dem Rechtsanwalt im Innenverhältnis ein entsprechender Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretene Partei zusteht (BGH GRUR 2008, 367 f.; GRUR-RR 2010, 269 ff.; 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.; HansOLG MDR 2003, 1381; 2004, 778; siehe auch Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 13 zu § 91 ZPO "Mehrheit von Prozessen" m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend gemachte gleichartige Ansprüche hängt davon ab, ob die anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf dessen spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, und zwar unabhängig davon, ob dem Rechtsanwalt im Innenverhältnis ein entsprechender Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretene Partei zusteht (BGH GRUR 2008, 367 f.; GRUR-RR 2010, 269 ff.; 494 ff.; AGS 2010, 587 ff.; HansOLG MDR 2003, 1381; 2004, 778; siehe auch Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 13 zu § 91 ZPO "Mehrheit von Prozessen" m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 27.07.2010 - 4 W 194/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähige Anwaltskosten bei getrennter

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11
    Die Notwendigkeit der Kostenentstehung ist bei getrennt durchgeführten Prozessen, in denen jeweils eine eigene Kostengrundentscheidung getroffen worden ist, auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu überprüfen (HansOLG a.a.O.), ohne dass es notwendig darauf ankommt, ob im Innenverhältnis der Antragstellerseite zu ihrem Anwalt die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche eine Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG darstellt (Senat vom 29.06.2010 - 4 W 147/10 - und vom 27.07.2010 - 4 W 194/10).
  • OLG Hamburg, 29.05.2013 - 8 W 130/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliches Kostenfestsetzungsverlangen

    Allerdings ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als entscheidungserhebliche Norm heranzuziehen ( Hanseatisches OLG, Beschluss v. 3.2.2011 zum Aktz. 4 W 47/11, Rn.3, zit. nach juris ).

    Es steht der Beurteilung der Rechtsverfolgung zweier in einem engen Zusammenhang stehender Ansprüche in zwei Verfahren als unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten rechtsmissbräuchlich nicht entgegen, dass zwei voneinander unabhängige juristische Personen in Anspruch zu nehmen sind (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2011 - VI ZR 127/10, NJW 2011, 2591, 2592; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 03.02.2011 - 4 W 47/11, Rn.8, zit. nach juris).

  • KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers bei

    So hat das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem von der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren eingereichten Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11 - (bisher wohl nicht veröffentlicht) seine Prüfung der in getrennten Verfahren verursachten Kosten in einer 7 1/2-seitigen Entscheidung entwickelt, was verdeutlicht, dass eine derartige Prüfung nicht in das (vereinfachte) Kostenfestsetzungsverfahren gehört.
  • OLG Köln, 02.01.2012 - 17 W 212/11

    Anwaltsgebühren bei Geltung von Unterlassungsansprüchen

    Grundsätzlich gilt für die Konstellation der Geltendmachung gleichartiger Ansprüche in getrennten Verfahren, wie bereits u.a. in den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Senats in den Verfahren 117 W 104/11 und 17 W 196/11 festgehalten, dass die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten davon abhängt, ob die anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf dessen spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war, und zwar unabhängig davon, ob dem Rechtsanwalt im Innenverhältnis ein entsprechender Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretene Partei zusteht (BGH NJW 2011, 782; NJW 2010, 3035, 3037; NJW-RR 2008, 656; OLG Hamburg, Beschl. v. 27.07.2010 - 4 W 194/10 - und 03.02.2011 -4 W 47/11 - siehe auch Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. "Mehrheit von Prozessen" m. w. Nachw.).

    Der Antragsteller muss sich nach dem Vorgesagten bei der Kostenfestsetzung so behandeln lassen, als hätte er die Unterlassungsansprüche in einem einzigen Verfahren geltend gemacht (vgl. HansOLG Beschl. v. 03.02.2011 - 4 W 47/11 -).

  • OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend

    Die Notwendigkeit der Kostenentstehung ist bei getrennt durchgeführten Prozessen, in denen jeweils eine eigene Kostengrundentscheidung getroffen worden ist, auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu überprüfen (HansOLG, Beschl. v. 29.06.2010 - 4 W 147/10; Beschl. v. 03.02.2011 - 4 W 47/11 -).

    Der Antragsteller muss sich nach dem Vorgesagten bei der Kostenfestsetzung so behandeln lassen, als hätte er die Unterlassungsansprüche in einem einzigen Verfahren geltend gemacht (vgl. HansOLG Beschl. v. 03.02.2011 - 4 W 47/11 -).

  • LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 08.11.2018 - 310 S 7/17

    Doppel-CD - Urheberrecht: Erstattung von Abmahnkosten bei einer

    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 28.03.2018 - 308 S 6/17

    Urheberrechtsverletzung: Anwaltliche Abmahnkosten bei Abmahnung mehrerer

    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
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OLG Hamburg, 29.03.2011 - 4 W 47/11 (https://dejure.org/2011,35860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2011 - 4 W 47/11 (https://dejure.org/2011,35860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2011 - 4 W 47/11 (https://dejure.org/2011,35860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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