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   OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17   

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OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17 (https://dejure.org/2017,25258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2017 - 4 W 558/17 (https://dejure.org/2017,25258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 4 W 558/17 (https://dejure.org/2017,25258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen aus dem Gesamtzusammenhang einer Presseberichterstattung abgeleiteten Eindruck

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 56 Abs. 2 Nr. 1 RStV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen aus dem Gesamtzusammenhang einer Presseberichterstattung abgeleiteten Eindruck

  • rechtsportal.de

    RStV § 56 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen aus dem Gesamtzusammenhang einer Presseberichterstattung abgeleiteten Eindruck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Gegendarstellung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung im Falle eines aus dem Gesamtzusammenhang einer Presseberichterstattung abgeleiteten Eindrucks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1258
  • MMR 2018, 346
  • ZUM 2017, 931
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 16 U 85/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Dass der Leser nur noch auf den ergänzten Text, der keinen Hinweis auf die Ergänzung enthält, zugreifen kann, genügt daher allein nicht, denn es wird gerade nicht deutlich, dass erkennbar eine zunächst wiedergegebene Darstellung richtig gestellt wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6. 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 28, juris).

    Da der Gegendarstellungsanspruch dem Zweck dient, den Betroffenen zu Wort kommen zu lassen, fehlt aber das rechtliche Interesse, wenn der Presseartikel - wie hier - selbst bereits die Stellungnahme des Betroffenen zutreffend wiedergibt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 26, juris; vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2007, 9 U 80/07).

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Eine Gegendarstellung, die sich gegen eine von der Presse zitierte Äußerung eines Dritten wendet, muss aber in ihrem Wortlaut für den Leser deutlich machen, dass sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2009 - 14 U 156/08 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Köln, 06.02.2013 - 15 W 9/13

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung oder des sich im Zusammenspiel mehrerer Äußerungen für den Leser ergebenden Eindrucks nicht gegendarstellungsfähig sind hiernach Aussagen, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamburg, 27.10.2009 - 7 U 39/09

    Gegendarstellungsrecht: Veröffentlichung der Gegendarstellung in der gleichen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Auch wenn man dies annehmen wollte (so etwa Seitz/Schmidt Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Aufl. Kap. 5 Rn 210), müsste hierdurch aber jedenfalls erkennbar die Erstmitteilung widerrufen bzw. richtig gestellt werden (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, 7 U 39/09 - juris).
  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Will der Anspruchsberechtigte einem mit der Erstmitteilung erweckten Eindruck entgegentreten, muss dies in einer entsprechenden Formulierung der begehrten Gegendarstellung zum Ausdruck kommen (OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2013 - I-15 U 87/13 -, Rn. 69, juris; Seitz/Schmidt, aaO, Kap. 5 Rn 134).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, 19.11.1993, 1 BvR 1861/93, NJW 1994, 1948).
  • OLG Hamburg, 19.02.2008 - 7 U 94/07
    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 U 94/07 -, juris; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    In dem auch von der Beschwerde zitierten Kammerbeschluss des BVerfG vom 19. Dezember 2007 (1 BvR 967/05 -, juris) wird vielmehr zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Erlass einer Gegendarstellung u.a. ausgeführt:.
  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Darüber hinaus ist der beanstandete Kern der Erstmitteilung wiederzugeben und anzugeben, von welcher konkreten Behauptung dieser Eindruck ausgeht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 7 U 94/07 -, juris; OLG Köln aaO; OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773 ff.).
  • KG, 22.06.2007 - 9 U 80/07

    Gegendarstellung und Stellungnahme - Koma-Wirt

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17
    Da der Gegendarstellungsanspruch dem Zweck dient, den Betroffenen zu Wort kommen zu lassen, fehlt aber das rechtliche Interesse, wenn der Presseartikel - wie hier - selbst bereits die Stellungnahme des Betroffenen zutreffend wiedergibt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 26, juris; vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2007, 9 U 80/07).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Voraussetzung ist freilich, dass sich der Eindruck auf bestimmte Tatsachen bezieht (vgl. HansOLG, Urteil vom 26. September 2000 - 7 U 73/00 -, NJW-RR 2001, S. 186 ; OLG München, Beschluss vom 8. März 2017 - 18 W 370/17 -, AfP 2017, S. 322 ; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 W 558/17 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 -, NJW 1993, S. 1461 - zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • OLG Dresden, 28.08.2017 - 4 U 1191/17

    Gegendarstellung

    Der Senat hat zum anderen bereits im Beschluss vom 12.7.2017 im Parallelverfahren 4 W 558/17 ausgeführt, dass die bloße Abänderung des Ausgangstextes nicht ausreicht, sofern nicht erkennbar wird, dass hierdurch zugleich eine Erstmitteilung widerrufen oder richtiggestellt wird (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, 7 U 39/09 - juris).

    a) Es hat hierbei im rechtlichen Ausgangspunkt stillschweigend die auch vom Senat vertretene Auffassung zugrunde gelegt, dass unter dem Aspekt einer verdeckten Tatsachenbehauptung oder des sich im Zusammenspiel mehrerer Äußerungen für den Leser ergebenden Eindrucks Aussagen nicht gegendarstellungsfähig sind, bei denen lediglich eine "nicht fernliegende Deutung" einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergäbe (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 15 W 9/13 -, Rn. 3, juris).

    Wenn ein Presseartikel selbst bereits die Stellungnahme des Betroffenen zutreffend wiedergibt, fehlt es regelmäßig am rechtlichen Interesse für eine Gegendarstellung (Senat, Beschluss vom 12.7.2017, 4 W 558/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2015 - I-16 U 85/15 -, Rn. 26, juris; vgl. KG Berlin, Beschl. v. 22.06.2007, 9 U 80/07).

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