Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 4 W 60/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfluss der strafrechtlichen Ermittlungen auf die zivilrechtliche Entscheidung als Voraussetzung für die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 149; ZPO § 149 Abs. 1; ZPO § 252
Aussetzung des Verfahrens bis zur Erledigung eines Strafverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 03.04.2006 - 4 O 613/05
- OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 4 W 60/06
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.12.1990 - 14 W 5/90
Verursachung einer cerebralen Schädigung durch ein Versagen einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 4 W 60/06
Eine Aussetzung kommt deshalb nur in Betracht, wenn die Umstände, die eine Auswertung der Erkenntnisse der Amtsermittlung für den konkreten Fall als geboten erscheinen lassen, den Stillstand des Verfahrens auch in Ansehung der Interessen der Klägerin rechtfertigen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1991, 1556;… Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl., § 149 Rdnr. 4;… Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 149 Rdnr. 2).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Hinblick auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung ein eher großzügiger (vgl. dahin gehend etwa OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. April 2007 - 12 W 9/07 - [...] Rn. 2; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 12 Ta 22/05 - [...] Rn. 12) oder ein engerer Maßstab (dahin gehend etwa OLG Brandenburg…, Beschluss vom 16. August 2007 - 12 W 24/07 - [...] Rn. 7; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2534; OLG München, NJW-RR 2008, 1091, 1092 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 4 W 60/06 - [...] Rn. 4;… MünchKomm-ZPO/Wagner, 3. Aufl., § 149 Rn. 9 f.;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 149 Rn. 12;… vgl. auch Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 149 Rn. 3, 4;… Prütting/Gehrlein/Dörr, ZPO, § 149 Rn. 3 ff.) anzulegen ist. - OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14
Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der …
Erforderlich ist danach eine auf die konkreten Umstände des Falles bezogene Abwägung, für welche das Gericht die streitigen Umstände, auf die es im Zivilverfahren ankommt und die im Strafverfahren leichter oder einfacher geklärt werden können, konkret darstellen muss (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.07.2006, 4 W 60/06; OLG München, Beschl. v. 18.03.2008, 10 W 1000/08, NJW-RR 2008, 1091;… OLG Frankfurt/M., aaO.). - OLG Saarbrücken, 21.06.2010 - 5 W 155/10
Rechtsstreit: Verfahrensaussetzung bei Bedeutungslosigkeit der Straftat für die …
Sie hängt deshalb davon ab, dass Umstände, die eine Auswertung der Erkenntnisse der Amtsermittlung als geboten erscheinen lassen, den Stillstand des Verfahrens auch in Ansehung der Interessen der durch die Verzögerung benachteiligten Partei rechtfertigen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.7.2006 - 4 W 60/06 - OLG Köln, Beschl. v. 3.3.2004 - 2 W 19/04 -).Ist aber mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr zu rechnen, so soll die Aussetzung in der Regel unterbleiben (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.7.2006 - 4 W 60/06 - Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 149 Rdn. 11).
Auch das macht den Beschluss fehlerhaft (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.7.2006 - 4 W 60/06 - OLG Köln, Beschl. v. 3.3.2004 - 2 W 19/04 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.3.1997 - 16 W 9/97 -).
- LAG Köln, 30.08.2012 - 12 Ta 197/12
Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 149 ZPO
Eine Aussetzung kommt deshalb nur in Betracht, wenn die Umstände, die eine Auswertung der Erkenntnisse der Amtsermittlung für den konkreten Fall als geboten erscheinen lassen, den Stillstand des Verfahrens auch in Ansehung der Interessen der Klägerin rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2006, 4 W 60/06, juris). - OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 2 W 10/08
Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahren: Voraussichtliche Dauer des …
Das Gericht hat bei seiner Ermessensentscheidung das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegen die zu erwartenden Vorteile einer Aussetzung abzuwägen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 4 W 60/06 - bei Juris Rz. 2 m.w.N.; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556). - OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 W 26/12
Prüfung der Aussetzungsentscheidung in der Rechtsmittelinstanz
Eine auf die konkreten Umstände des Falles bezogene Abwägung erfordert, dass die streitigen Umstände, auf die es im Zivilverfahren ankommt und die im Strafverfahren leichter oder einfacher geklärt werden können, konkret herausgearbeitet werden (OLG München, NJW-RR 2008, 1092 und OLGR 1995, 238, 239; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2534; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.07.2006, 4 W 60/06, juris).