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   OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20   

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https://dejure.org/2020,35231
OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20 (https://dejure.org/2020,35231)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.11.2020 - 4 W 641/20 (https://dejure.org/2020,35231)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. November 2020 - 4 W 641/20 (https://dejure.org/2020,35231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Auf dünnem Eis - Was ein Arzt als Gerichtssachverständiger sagen darf und was nicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverhaltsermittlung als Befangenheitsgrund? (IBR 2021, 50)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 8 U 97/15

    Ortstermin ist mit beiden Parteien durchzuführen!

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hegt oder ob dieser tatsächlich parteiisch ist oder sich nach Lage der Dinge zumindest darüber hätte bewusst sein können, dass sein Verhalten geeignet sein könnte, Zweifel an seiner Neutralität aufkommen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - vgl. BGH Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 - - juris).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der - nicht auf rein subjektiven oder unvernünftigen Vorstellungen beruhende - Anschein einer Voreingenommenheit besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - juris).

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen aus Sicht einer Partei kann als gerechtfertigt gewertet werden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrages überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).

  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Unzulänglichkeiten mögen zwar das Gutachten eines Sachverständigen entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 - juris).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Dem Sachverständigen ist grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
  • OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 W 335/20

    Überschreitung des Gutachtensauftrags allein macht (noch) nicht befangen!

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Dem Sachverständigen ist grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20
    Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hegt oder ob dieser tatsächlich parteiisch ist oder sich nach Lage der Dinge zumindest darüber hätte bewusst sein können, dass sein Verhalten geeignet sein könnte, Zweifel an seiner Neutralität aufkommen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - vgl. BGH Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 - - juris).
  • OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21

    Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein

    Erfolgen keine konkreten Vorgaben durch das Gericht, so kann es nicht den Vorwurf der Parteilichkeit begründen, wenn der Sachverständige sich auf die Behandlungsdokumentation stützt und diese in dem von ihm verstandenen Sinne interpretiert (vgl. Senat, Beschluss vom 02. November 2020 - 4 W 641/20 -, Rn. 9, juris).
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