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   OLG Hamm, 30.05.1984 - 4 W 73/84   

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https://dejure.org/1984,3137
OLG Hamm, 30.05.1984 - 4 W 73/84 (https://dejure.org/1984,3137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 W 73/84 (https://dejure.org/1984,3137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 W 73/84 (https://dejure.org/1984,3137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Keine Vollstreckung der Unter- lassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 242
  • GRUR 1985, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97

    Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung zum Teil auch die Auffassung vertreten, daß dann, wenn der Schuldner im Rahmen eines Prozeßvergleichs eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebe, der Gläubiger eine Verletzung dieser Unterlassungsverpflichtung in aller Regel nicht im Wege der §§ 890 f ZPO verfolgen könne (OLG Hamm, GRUR 1985, 82; OLG Hamm, OLGZ 1967, 189).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Dies wird damit begründet, dass eine versprochene Vertragsstrafe zugleich als vollstreckungsbeschränkende Abrede gemeint sei, welche die staatliche Sanktion der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO ausschließe (OLG Hamm GRUR 1985, 82, anders aber, wenn dem Vergleich zu entnehmen sei, dass er die gesetzlich geregelte Zwangsvollstreckung ermöglichen solle).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 6 W 64/13

    Zwangsvollstreckung aus einer in einen gerichtlichen Vergleich aufgenommenen

    Es könne in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, dass der Schuldner freiwillig eine Vertragsstrafeverpflichtung übernommen hätte, wenn dem Gläubiger gleichzeitig auch noch die Durchsetzung mit den gesetzlichen Ordnungsmittel offen stünde (OLG Hamm, GRUR 1985, 82; Fezer/Büscher, Lauterkeitsrecht, § 12 Rn. 383).
  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 6 W 8/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung einer in einem gerichtlichen Vergleich

    Auch die zitierten Ausführungen des OLG Hamm (GRUR 1985, 82, Az. 4 W 73/84) helfen hier nicht im Sinne der Gläubigerin weiter.
  • OLG Jena, 16.06.2002 - 6 W 248/02

    Zwangsvollstreckung nach Erledigterklärung

    Insoweit tritt der Senat der sog. zivilprozessuale Auffassung bei, wonach der Wegfall des Titels infolge übereinstimmend und vorbehaltlos erklärter Hauptsachenerledigung der Verhängung von Ordnungsmitteln schlechthin entgegensteht (vgl. von Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 20. Aufl., § 890 Rn. 27 ff.; Baumbach u.a./Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 890 Rn. 27; Baumbach/Hafermehl, UWG, Einl. Rn. 587; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, Rn. 955 ff.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Kap. 57 Rn. 38; Zöller/Stöber a.a.O., § 890 Rn. 9a; OLG Schleswig JurBüro 1988, 671; OLG Köln GRUR 1986, 335 f.; OLG Nürnberg WRP 1996, 145; OLG Hamm GRUR 1985, 82; KG WRP 1980, 696 f.; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 575 f.).
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