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   OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19   

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https://dejure.org/2019,37425
OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19 (https://dejure.org/2019,37425)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.10.2019 - 4 W 769/19 (https://dejure.org/2019,37425)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 4 W 769/19 (https://dejure.org/2019,37425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Befangenheit eines Richters wegen Inaussichtstellung einer "Entscheidung zum Haftungsgrund"

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufige Rechtsansicht ist kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, I-32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Auszug aus OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, I-32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 W 769/19
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (BGH, IX ZB 60/06; IV ZB 3/68; OLG Hamm, I-32 W 9/15 vom 28.07.2015 m. zahlr. w. Nachw.; Zöller/Hergeth, a.a.O., § 3 Rz.16, Stichwort "Ablehnung eines Richters" m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.12.2019 - 4 W 943/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 4 W 769/19 -, Rn. 12, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Der Beschwerdewert wurde gemäß § 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 09.10.2019 - 4 W 769/19 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19, juris Rz. 18 m.w.N.) entsprechend dem Wert des zugrundeliegenden Rechtsstreits festgesetzt.
  • OLG Dresden, 04.05.2020 - 4 W 943/19
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens war mit dem Wert der Hauptsache anzusetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 4 W 769/19 -, Rn. 12, juris m.w.N.).
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