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   OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13   

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https://dejure.org/2013,29623
OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13 (https://dejure.org/2013,29623)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2013 - 4 W 78/13 (https://dejure.org/2013,29623)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 4 W 78/13 (https://dejure.org/2013,29623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • JurPC

    Haftung eines Blog-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für Urheberrechtsverletzungen durch Blog-Beiträge; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung einer negativen Feststellungsklage

  • kanzlei.biz

    Keine unmittelbare Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für fremde Inhalte auf seiner Webseite

  • debier datenbank

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 19a, 97 UrhG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB, § 1004 BGB, § 14 TMG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Täterschaftliche Haftung des Betreibers eines Social Network-Portals; Prüfungspflicht des Betreibers und Beginn der Störerhaftung; vorbeugender Unterlassungsanspruch nach unverzüglicher Löschung eines geschützten Fotos; ...

  • rechtsportlich.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für Urheberrechtsverletzungen durch Blog-Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteil zur Störerhaftung eines Online-Portals für Urheberrechtsverletzungen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung von Portalbetreibern die unverzüglich reagiert haben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Online-Portals haftet erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für Urheberrechtsverletzungen durch User-Generated-Content - hier: Lichtbilder

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung von Portalbetreiber bei unverzüglicher Löschung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Soziales Netzwerk haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betreiber einer Kommunikationsplattform haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen durch Blog-Beiträge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Portalbetreiber nicht für Blog-Inhalte verantwortlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal haftet erst ab Kenntnis für Rechtsverletzungen seiner User

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung eines Online-Portals für Urheberrechtsverletzungen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Betreiberin eines sozialen Netzwerks haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung des Urheberrechts: Keine Haftung eines Social-Network-Portals für unzulässige Veröffentlichung eines Fotos durch Nutzer - Portalbetreiber trifft keine Prüfungspflichten hinsichtlich von Nutzerbeiträgen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betreiber einer Kommunikationsplattform haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen durch Blog-Beiträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Ein solcher Betreiber eines "Blogs", welcher die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt und keine redaktionelle Kontrolle durchführt, haftet - wie das Landgericht auf S. 5 des angefochtenen Beschlusses unter II. 2. der Gründe richtig ausgeführt hat - nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, weil nicht angenommen werden kann, dass er sich diese Inhalte zu eigen macht (BGH GRUR 2012, 751 Tz. 1, 11 ff. - RSS-Feeds - , insbesondere Tz. 12, und BGH GRUR 2011, 311 Tz. 20 - Blog-Eintrag ).

    Ein Host-Provider wie der Betreiber eines Blogs und mithin auch die Klägerin ist aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern bzw. Mitgliedern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen (BGH GRUR 2011, 311 Tz. 24 und GRUR 2012, 751 Tz.19).

    Weist ein Betroffener den Betreiber (Host-Provider) auf eine Rechtsverletzung hin, ist dieser verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, wenn der Hinweis hinreichend konkret ist (BGH GRUR 2012, 311 Tz. 24 - 27; BGH GRUR 2012, 751 Tz. 19; BGH GRUR 2013, 751 Tz. 30).

    Er wird mithin erst dann zum Störer, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt (vgl. BGH GRUR 2012, 751 Tz. 20).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Ebenso ist ein Verschulden nicht erforderlich (zum Ganzen: BGH GRUR 2013, 751 Tz. 24 - Autocomplete-Funktion- mit weiteren Nachweisen; BGH GRUR 2011, 311 Tz. 21).

    Um die Störerhaftung nicht über Gebühr auszudehnen und auf das Zumutbare zu begrenzen, setzt sie darüber hinaus die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus (BGH GRUR 2011, 311 Tz. 22 und GRUR 2013, 751 Tz. 29).

    Weist ein Betroffener den Betreiber (Host-Provider) auf eine Rechtsverletzung hin, ist dieser verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, wenn der Hinweis hinreichend konkret ist (BGH GRUR 2012, 311 Tz. 24 - 27; BGH GRUR 2012, 751 Tz. 19; BGH GRUR 2013, 751 Tz. 30).

  • OLG Stuttgart, 26.06.2013 - 4 U 28/13

    Internetportal für die Bewertung von Ärzten: Unterlassungsanspruch eines Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Er hat mithin den - gewohnheitsrechtlich anerkannten (vgl. nur Dreier/Schulze, a.a.O., § 97 Rn. 78 m.w.N.) - allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Auskunftsanspruch gemäß §§ 242, 259, 260 BGB geltend gemacht, welcher als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch bzw. als "Minus" zum Anspruch auf Beseitigung (Löschung) und Unterlassung voraussetzt, dass der in Anspruch Genommene tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen hat (für eine solche als Täter, Teilnehmer oder Störer haftet, vgl. nur Dreier/Schulze, ebenda m.w.N. und Senat, Urteil vom 26.06.2013, 4 U 28/13, Urteilsumdruck S. 14 f. unter II. 2.).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Abgesehen davon, dass die Klägerin schon mit E-Mail vom 27.02.2013 die Löschung mitgeteilt hat (K 2, Bl. 25), hat das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zu Recht darauf abgestellt, dass es allein darauf ankomme, ob der Beklagte sich der behaupteten Unterlassungs- und Auskunftsansprüche berühmt habe (vgl. nur BGH NJW 2010, 1877 Tz. 19 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Als Folge des Grundsatzes, dass die Kostenentscheidung "unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands" zu erfolgen hat, gibt im allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang bei einer nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung den Ausschlag (BGH NJW 2007, 3429 - Tz. 7; Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91 a Rdnr. 24).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2011 - 4 W 40/11

    Urheberrechtliche Ansprüche wegen Fotoveröffentlichung im Internet: Kostenfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Im Übrigen muss der Abgemahnte nicht einmal zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO vor Erhebung der negativen Feststellungsklage eine "Gegenabmahnung" aussprechen (Senat, Beschl. v. 17.08.2011, 4 W 40/11, m.w.N. aus Rspr. und Lit.).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Anlass, die Rechtsbeschwerde zuzulassen (§§ 574 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO) besteht nicht, zumal die Zulassung nur zur Klärung prozessualer Fragen zu § 91a ZPO in Betracht käme, nicht aber wegen Fragen des materiellen Rechts (BGH NJW-RR 2009, 425 Tz. 9 und Zöller-Heßler, a.a.O., § 91a Rn. 27a i. V. m. Rn. 26a m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Weist ein Betroffener den Betreiber (Host-Provider) auf eine Rechtsverletzung hin, ist dieser verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, wenn der Hinweis hinreichend konkret ist (BGH GRUR 2012, 311 Tz. 24 - 27; BGH GRUR 2012, 751 Tz. 19; BGH GRUR 2013, 751 Tz. 30).
  • LG Stuttgart, 05.09.2013 - 17 O 294/13
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2013 - 4 W 78/13
    Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 05. September 2013 (17 O 294/13) wird zurückgewiesen .
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23

    Fake-Bewertungen: Anwalt darf sich nicht auf Mandatsgeheimnis berufen

    Der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2013 (Az.: 4 W 78/13) geht fehl.
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